Wann gibt es das H-Kennzeichen?
Steuer Alter alleine ist nicht ausschlaggebend
München Auto- und Motorradfahrer können ihren Oldtimer mit steuerbegünstigten H-Kennzeichen zulassen. Dann sind pauschal 191,73 Euro für Pkw und Lkw und 46,02 Euro für Motorräder fällig, teilt der ADAC mit. Das ist für alle Fahrzeuge möglich, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Doch ohne Weiteres gibt es das Kennzeichen mit dem „H“nicht. Voraussetzung ist nicht nur das Alter, bei dem in der Regel der Tag der Erstzulassung und nicht das Baujahr entscheidend ist. Es ist außerdem eine spezielle Begutachtung erforderlich. Diese kann von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einem Prüfingenieur vorgenommen werden. Das Gutachten kostet etwa beim Tüv Süd 100 Euro, je nach Baujahr kommt noch eine Abgasuntersuchung für etwa 60 Euro dazu. Um zu bestehen, muss das Auto weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sein. Das H-Kennzeichen gilt für den Dauerbetrieb und auch für Umweltzonen. Es lässt sich mit einem Saisonkennzeichen kombinieren, was weitere Steuern spart.
Daneben ist auch noch ein rotes 07-Kennzeichen möglich. Das reicht aber nur die unregelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen wie etwa Oldietreffen. Probe-, Prüfungs-, Überführungs- und Werkstattfahrten sind damit ebenfalls gestattet, so der ADAC. Auch ein Fahrtenbuch ist nötig. Vorteil: Damit lassen sich im Wechsel mehrere Fahrzeuge bewegen, was für Sammler interessant sein kann.