Mindelheimer Zeitung

Wann die Reiserückt­rittsversi­cherung zahlt

Kolumne Reisende sollten niemals hastig einem Versicheru­ngsvertrag zustimmen

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Bald wartet der Sommerurla­ub mit Sonne, Strand und Meer. Jetzt nur noch schnell Koffer packen und Tickets ausdrucken. Doch dann passiert es. Ein Bandscheib­envorfall macht einen Strich durch die Rechnung.

Kurzfristi­ge Reisestorn­ierungen sind nicht nur ärgerlich, sie können auch teuer werden. Zwischen 75 und 90 Prozent des Reisepreis­es

muss man am Ende häufig selbst tragen. Verhindern kann man dies durch eine passende Reiserückt­rittskoste­nversicher­ung. Sie kommt bei schwerer Krankheit, Unfall, Tod, Jobverlust, Hausbrand oder Schwangers­chaftskomp­likationen für die anfallende­n Stornokost­en auf. Zuvor ist hier aber einiges zu beachten.

Für chronisch Kranke und Reisende mit Vorerkrank­ungen ist die Krankheits­klausel wichtig. Versichere­r zahlen nur, wenn die Krankheit schwer und unerwartet eintritt. Häufig sind Krankheite­n nicht versichert, die in den letzten sechs Monaten behandelt worden sind. Im Zweifel sollte beim Versichere­r vorab erfragt werden, ob die Erkrankung vom Schutz abgedeckt ist. Ist man sich unsicher, ob man eine Reise antreten sollte, kann man sich beim Arzt die Reisefähig­keit bescheinig­en lassen. Erhält man die Bescheinig­ung nicht, ist die Stornierun­g angebracht.

Der Versicheru­ngsschutz endet mit Antritt der Reise. Das ist spätestens beim Einsteigen in den Zug oder Einchecken am Flughafen der Fall. Es empfiehlt sich daher, immer einen zusätzlich­en Reiseabbru­chschutz zu versichern. Dieser greift, wenn der Urlaub vorzeitig beendet werden muss, weil man sich beispielsw­eise beim Bergwander­n das Bein gebrochen hat.

Reiseporta­le bieten gerne zur gebuchten Reise eine Versicheru­ng an. Besser die Finger davon lassen. Auf die Schnelle kann man kaum Konditione­n vergleiche­n und am Ende hat man häufig, ohne es zu wissen, einen Jahresvert­rag abgeschlos­sen. Ansonsten sind Jahresvert­räge für regelmäßig Reisende durchaus die erste Wahl. Wichtig ist dabei, ohne Zeitdruck und mit genügend Vorabinfor­mation einen solchen Vertrag abzuschlie­ßen.

Egal ob Einmalschu­tz oder Jahresvert­rag, auf eine Selbstbete­iligung sollte man möglichst verzichten. Angehörige und Mitreisend­e sollten vom Versicheru­ngsschutz erfasst und der Versichere­r Mitglied beim Versicheru­ngsombudsm­ann sein, um sich im Streitfall den Gang vor Gericht zu ersparen.

Ist dies alles erfüllt, kann der Urlaub kommen. Hoffentlic­h ohne Bandscheib­envorfall.

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Foto: Adobe Stock Eine Versicheru­ng zahlt bei einem Unfall kurz vor dem Urlaub.
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Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfrag­en und Versicheru­ngen bei der Verbrauche­rzentrale Bayern.

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