Ettringens Gewerbeflächen sollen grüner werden
Gemeinderat Der Vorentwurf des neuen Gewerbegebiets im Westen Ettringens nimmt Gestalt an. Auch innerhalb des Ortskerns möchte eine Wohnbau GmbH bauen, doch deren Voranfrage weckt Diskussionsbedarf unter den Räten
Ettringen Zur letzten Sitzung des Ettringer Gemeinderates vor der Sommerpause zeigte sich die Tagesordnung dazu noch einmal etwas umfangreicher. Neben der Genehmigung zweier Bauvorhaben sowie einer Bauvoranfrage für den Neubau eines Mehrfamilienhauses im Ortskern der Wertachgemeinde sollte sich darin unter anderem auch die Vorstellung des Vorentwurfs zur Erweiterung gewerblicher Flächen im sogenannten Markstettenfeld westlich von Ettringen finden.
Wie sich letztlich die Parzellierung der ausgewiesenen Fläche von 36 mal 260 Meter gestalten werde, soll spätestens mit dem Start ins zweite Verfahren festgelegt sein; darauf einigten sich sowohl Gemeinderat als auch Bürgermeister Robert Sturm. Vorstellbar wären etwa fünf Parzellen.
Einig war man sich auch bei der Festsetzung, Wohnnutzung der Gewerbenutzung unterzuordnen. So darf die Wohnfläche maximal ein Drittel der gewerblichen Geschossfläche betragen und soll, „ein entscheidender Punkt“so Sturm, auf 120 Quadratmeter maximale Wohnfläche gedeckelt werden.
Weil die zu erwartende Beleuchtung des neuen Gewerbegebietes auch Auswirkungen auf das nahe gelegene Waldgebiet haben könnte, schlug Gemeinderat Markus Maier (CSU) eine Reduzierung der Lichtkegel vor.
Den Vorschlag Andreas Scheitles (FW), einen verbindlichen Wert der Beleuchtungsstärke – sprich Lux – vorzugeben, wurde ebenso begrüßt wie die Vorschläge des beauftragten Architekten, ökologische Themen wie Dachbegrünung sowie die Pflanzung eines Hausbaumes pro Zufahrtsbereich in den Vorentwurf zu übernehmen. Ebenfalls integriert darin eine Ortsrandeingrünung mittels heimischer Gehölze.
Überhaupt sollte der Bepflanzung ein hoher Stellenwert zuteilwerden, gerade mit Blick auf das Volksbegehren zum Artenschutz. „Das sollten wir auch in anderen Bebauungsplänen vorantreiben“, zeigte sich Sturm überzeugt.
Ein wenig Diskussionsbedarf ergab sich schließlich beim Thema Versickerung; abzuwägen waren die Erschließungskosten für eine Muldenversickerung in geschätzter Höhe von etwa 280.000 Euro zu einer sogenannten Rigolen-Variante in Höhe von 338.000 Euro. Zwar müsse man mit dieser Versickerungsmöglichkeit rund 60.000 Euro mehr investieren, würde gleichzeitig aber knapp 600 Quadratmeter Fläche hinzugewinnen, die dann auch verkauft werden könne. Schließlich einigten sich die Räte mit zwei Gegenstimmen auf die Rigolen-Variante.
Während es für die beiden Bauanträge - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Traunried 50 und Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle in Siebnach - ein knapp diskutiertes und in beiden Fällen einstimmiges Einvernehmen gab, stellte eine Bauvoranfrage die Räte noch einmal vor eine längere Debatte. In der Mühlfeldstraße 1, und damit mitten im Ortskern Ettringens, möchte ein Bauträger ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten, Stellplätzen und Garagen errichten. Da mit dem Bau Einfluss auf das Erscheinungsbild der historischen Gebäude in unmittelbarer Nähe genommen werden würde, wolle das Unternehmen vorab wissen – „denn noch haben sie das Grundstück nicht gekauft“– was möglich wäre und was gebaut werden dürfe, erklärte Robert Sturm. Zwar sei er per se nicht gegen den Bau, dennoch bereite ihm die Gestaltung leichtes „Bauchweh“. Vor allen Dingen die geplante Firstrichtung, die den dominanten Bau quer zur Straße platziert, fand wenig Gefallen bei allen Beteiligten.
Zudem Sorge bereitete den Räten die Anzahl an Fahrzeugen, die dann durch Bewohner des Hauses die Mühlfeldstraße über Gebühr zu belasten drohe. Zehn Stellplätze müsste der Bauträger vorweisen, die sich allesamt innerhalb des Grundstückes zu befinden hätten, stellte Sturm klar. Dass ihm vor allen Dingen der Nachverdichtungsgedanke gefalle, regte Markus Maier an; auch im Bereich Kleinwohnungen hätte Ettringen Nachholbedarf.
Mit der Festlegung der von der Gemeinde favorisierten Firstrichtung und einem Nachweis, alle erforderlichen Stellplätze innerhalb des Grundstücks vorweisen zu können, erteilten die Räte der Bauvoranfrage letztlich einstimmig ihr Einvernehmen. Wann es abschließend zum Bauantrag kommen wird, bleibt abzuwarten. Denn der dazu im Vorfeld eingereichte Ansichtsplan müsste an vielen Stellen nachgearbeitet werden, waren sich die Räte einig.