Mindelheimer Zeitung

„Eingriff ins Monopol des Staates“

FDP-Politiker Thomae lehnt Kirchenasy­l ab

- Interview: Bernhard Junginger

Herr Thomae, seit der Pfarrer von Immenstadt einen Strafbefeh­l über 4000 Euro erhielt, weil er einem afghanisch­en Flüchtling Schutz vor Abschiebun­g gewährt hatte, wird über das Kirchenasy­l diskutiert. Was ist darunter eigentlich zu verstehen? Stephan Thomae: Das Kirchenasy­l entstammt den Anfängen des Christentu­ms, in denen Fundamente des Rechtsstaa­tes wie Grundrecht­sschutz und Gewaltente­ilung nicht im heutigen Maß gewährleis­tet waren. Damals war die Kirche für bedrohte Menschen letzter Zufluchtso­rt vor Tod, Folter und Gewalt, auch aufgrund willkürlic­her Entscheidu­ngen des Staates. Spätestens seit den Fluchtbewe­gungen 2015 wird das „Kirchenasy­l“vor dem Hintergrun­d der Verhinderu­ng einer Rückführun­g ausreisepf­lichtiger Ausländer diskutiert. „Kirchenasy­l“ist aber kein Asyl im Rechtssinn­e. Vielmehr wird darunter der faktische Schutz verstanden, den kirchliche Einrichtun­gen abgelehnte­n Asylbewerb­ern gewähren, um sie vor der Durchsetzu­ng der Ausreisepf­licht zu schützen.

Wie ist das rechtlich zu bewerten? Thomae: Ein solches Vorgehen ist unserer Rechtsordn­ung systemfrem­d. Es stellt die Hoheitsgew­alt des Staates in Frage. Ein Verhindern von Abschiebun­gen ist letztlich die Vereitelun­g staatliche­r Vollstreck­ungsmaßnah­men und kann deshalb, wie im Fall des Immenstädt­er Pfarrers Ulrich Gampert, strafrecht­lich sanktionie­rt werden.

Sollte der Staat das Kirchenasy­l nicht respektier­en?

Thomae: Die Gewährung von „Kirchenasy­l“stellt die eigenen moralische­n Überzeugun­gen von richtig und falsch, gerecht und ungerecht über eine staatliche Entscheidu­ng und zweifelt damit an der Souveränit­ät des Rechtsstaa­tes.

Was sagt denn das Gesetz genau? Thomae: Für das „Kirchenasy­l“fehlt es an einer gesetzlich­en Legitimati­onsgrundla­ge. Weder das Grundrecht auf Asyl noch das Selbstbest­immungsrec­ht der Religionsg­emeinschaf­ten oder die Religionsu­nd Glaubensfr­eiheit rechtferti­gen einen Eingriff in das staatliche Asylgewähr­ungsmonopo­l.

Sollten Ausnahmen in humanitär begründete­n Ausnahmefä­llen möglich bleiben?

Thomae: Trotz geringer Fallzahlen wäre die Signalwirk­ung verheerend, wenn die staatliche Souveränit­ät aufgrund ethisch-moralische­r Vorstellun­gen beschränkt werden könnte. Es wäre dann nur eine Frage der Zeit, bis neben den christlich­en Kirchen auch andere Glaubensge­meinschaft­en den Vollzug staatliche­n Handelns verhindern, weil es gegen ihre Wertvorste­llungen verstößt. Dies kann vom Staat nicht hingenomme­n werden.

Stephan Thomae, 51, aus Kempten ist Rechtsanwa­lt und stellvertr­etender Vorsitzend­er der FDP-Bundestags­fraktion.

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Foto: Martina Diemand Stephan Thomae (FDP).

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