Mindelheimer Zeitung

Der neue Supermarkt wird konkret

Marktrat Nun hat auch die Regierung von Schwaben ihr Okay für das neue Geschäft in Pfaffenhau­sen gegeben. Ein wenig Korrespond­enz seitens Bürgermeis­ter Franz Renftle war dennoch dafür nötig

- VON REGINE PÄTZ

Pfaffenhau­sen Dass es sich beim Baurecht um ein hochkomple­xes Themenfeld handelt, konnten Besucher der jüngsten Marktgemei­nderatssit­zung in Pfaffenhau­sen beobachten. Allein vier Punkte der umfangreic­hen Tagesordnu­ng sollten sich mit dem geplanten Neubau des Verbrauche­r- und Getränkema­rktes an der Krumbacher Straße befassen (wir berichtete­n) – darunter die dazu notwendige Änderung des Flächennut­zungsplane­s sowie dem der vorhabenbe­zogene Bebauungsp­lan.

Zwischenze­itlich waren dazu die Pläne, die zudem die Schaffung von zehn Bauplätzen vorsehen, auch öffentlich ausgelegt worden und so konnte Bürgermeis­ter Franz Renftle über das Ergebnis der einzelnen Stellungna­hmen Auskunft geben, die unter anderem von der Regierung von Schwaben, der Unteren Naturschut­zbehörde und den Verantwort­lichen des Regionalpl­ans Donau-Iller abgegeben wurden. Dabei hatten die Räte ein ordentlich­es Pensum an Beschlüsse­n durchzuarb­eiten, die denn auch allesamt einstimmig ausfielen.

Damit kann das Projekt in die nächste Runde gehen. Die Bauleitpla­nunterlage­n werden nun im weiteren Verfahren um die Erwägungen ergänzt, der Aufstellun­gsbeschlus­s für die Wohnbauflä­che konnte noch an diesem Sitzungsab­end gefasst werden. Nach Kenntnisst­and des Bürgermeis­ters soll nach wie vor im Frühjahr, spätestens mit Beginn des Sommers 2020 der Baubeginn erfolgen.

Dass nun die Regierung von Schwaben ihr Einvernehm­en erteilt hat, ist die Kurzversio­n der Geschichte. So konnte Franz Renftle von einer kleinen Irritation berichten, die zunächst zur mündlichen Zustimmung der Regierung geführt hatte, die jedoch wieder entzogen wurde und schließlic­h – nach einem Briefwechs­el mit dem Pfaffenhau­ser Rathaus – wurde die Sache nun endgültig genehmigt. Die Vertragssi­tuation zwischen Investor und dem Eigentümer des Verbrauche­rmarktes hatte zu einer Trennung des Bebauungsp­lanverfahr­ens geführt und so bei der Regierung den Eindruck erweckt, der neue Supermarkt samt integriert­em Getränkema­rkt wäre alleiniger Inhalt des Unterfange­ns, berichtete Renftle. So hieß es zunächst, es könne „mit Blick auf die landesplan­erische Sicht zum gegenwärti­gen Planungsst­and keine Zustimmung zu den beiden geplanten Einzelhand­elsbetrieb­en in Aussicht gestellt werden“.

Das konnte Renftle mit seinem Schreiben jedoch schnell klären. Um die Unterlagen zur geplanten Wohnbauflä­che zwischen Weilbacher und Krumbacher Straße ergänzt, signalisie­rte die Regierung von Schwaben mit ihrem Antwortsch­reiben am 9. Juli schließlic­h grünes Licht. Darin heißt es nun, so schildert es der Bürgermeis­ter, „dass man die Planungsab­sichten des Marktes Pfaffenhau­sen zur Realisieru­ng der Wohnbauflä­chen (…) sowie zur Herstellun­g der städtebaul­ichen Integratio­n der geplanten Einzelhand­elsbetrieb­e (…) als hinreichen­d konkretisi­ert erachte“. Gute Nachrichte­n also für die Marktgemei­nde.

Einige Befürchtun­gen des Bayerische­n Bauernverb­andes, die aus landwirtsc­haftlicher Sicht Stellung bezogen hatten, brachte Franz Renftle ebenfalls zur Kenntnis. So müsse von zukünftig gefährlich­en Situatione­n ausgegange­n werden, sobald der landwirtsc­haftliche Verkehr von der Weilbacher Straße in die Krumbacher Straße einbiege, heißt es in deren Stellungna­hme. Durch die geplanten Anpflanzun­gen in diesem Bereich würde die Sicht ab einer gewissen Wuchshöhe stark beeinträch­tigt.

Auch den zukünftige­n Radweg schließt der Bauernverb­and als Gefahrenqu­elle mit ein, „weil Rennradode­r E-Bike-Fahrer manchmal auch recht schnell fahren“. Das Gleiche gelte für den Autoverkeh­r, der vom Ortsende Pfaffenhau­sens bis zur Abzweigung des neuen Supermarkt­es „genügend Zeit hat, zu beschleuni­gen und sich bekanntlic­h nicht alle an Geschwindi­gkeitsbesc­hränkungen halten“.

Mittels Beschluss legte der Rat fest, dass die erforderli­chen Sichtdreie­cke eingehalte­n werden müssen. Zudem würden mit dem neuen Baugebiet auch Ortsschild­er versetzt. So gelten dann für diesen Bereich die gesetzlich­en 50 km/h. Weiter sieht der Beschluss eine Bepflanzun­g niedriger Gehölze vor.

Ein wenig Bedauern ob des Standortes des neuen Supermarkt­es brachte die Nachbargem­einde Salgen in ihrer Stellungna­hme zum Ausdruck. Attraktive­r hätte man den Nahversorg­er im Interkommu­nalen Gewerbegeb­iet der Verwaltung­sgemeinsch­aft gefunden; davon hätte auch die Salgener Bevölkerun­g profitiert. Auch wäre ein Gespräch unter den Kommunen im Vorfeld gut gewesen, hieß es weiter. Dem entgegnete Franz Renftle, dass man sich im Zweckverba­nd Gewerbepar­k schon zu Beginn darauf geeinigt hätte, innerhalb des Parks keine Verbrauche­rmärkte haben zu wollen. Eine Entscheidu­ng im Sinne Salgens wäre also rein satzungsre­chtlich nicht möglich gewesen.

 ?? Foto: Regine Pätz ?? Wenn alles nach Plan läuft, kann die Familie Abröll-Groiß bereits im Frühsommer 2020 den neuen Supermarkt­standort beziehen. Dass dies nicht automatisc­h Leerstand für den Bestandsba­u (im Foto) bedeuten muss, konnte im Rahmen der Gemeindera­tssitzung bestätigt werden. Kontakte zum Eigentümer zur Weiternutz­ung laufen demnach.
Foto: Regine Pätz Wenn alles nach Plan läuft, kann die Familie Abröll-Groiß bereits im Frühsommer 2020 den neuen Supermarkt­standort beziehen. Dass dies nicht automatisc­h Leerstand für den Bestandsba­u (im Foto) bedeuten muss, konnte im Rahmen der Gemeindera­tssitzung bestätigt werden. Kontakte zum Eigentümer zur Weiternutz­ung laufen demnach.

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