Der neue Supermarkt wird konkret
Marktrat Nun hat auch die Regierung von Schwaben ihr Okay für das neue Geschäft in Pfaffenhausen gegeben. Ein wenig Korrespondenz seitens Bürgermeister Franz Renftle war dennoch dafür nötig
Pfaffenhausen Dass es sich beim Baurecht um ein hochkomplexes Themenfeld handelt, konnten Besucher der jüngsten Marktgemeinderatssitzung in Pfaffenhausen beobachten. Allein vier Punkte der umfangreichen Tagesordnung sollten sich mit dem geplanten Neubau des Verbraucher- und Getränkemarktes an der Krumbacher Straße befassen (wir berichteten) – darunter die dazu notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dem der vorhabenbezogene Bebauungsplan.
Zwischenzeitlich waren dazu die Pläne, die zudem die Schaffung von zehn Bauplätzen vorsehen, auch öffentlich ausgelegt worden und so konnte Bürgermeister Franz Renftle über das Ergebnis der einzelnen Stellungnahmen Auskunft geben, die unter anderem von der Regierung von Schwaben, der Unteren Naturschutzbehörde und den Verantwortlichen des Regionalplans Donau-Iller abgegeben wurden. Dabei hatten die Räte ein ordentliches Pensum an Beschlüssen durchzuarbeiten, die denn auch allesamt einstimmig ausfielen.
Damit kann das Projekt in die nächste Runde gehen. Die Bauleitplanunterlagen werden nun im weiteren Verfahren um die Erwägungen ergänzt, der Aufstellungsbeschluss für die Wohnbaufläche konnte noch an diesem Sitzungsabend gefasst werden. Nach Kenntnisstand des Bürgermeisters soll nach wie vor im Frühjahr, spätestens mit Beginn des Sommers 2020 der Baubeginn erfolgen.
Dass nun die Regierung von Schwaben ihr Einvernehmen erteilt hat, ist die Kurzversion der Geschichte. So konnte Franz Renftle von einer kleinen Irritation berichten, die zunächst zur mündlichen Zustimmung der Regierung geführt hatte, die jedoch wieder entzogen wurde und schließlich – nach einem Briefwechsel mit dem Pfaffenhauser Rathaus – wurde die Sache nun endgültig genehmigt. Die Vertragssituation zwischen Investor und dem Eigentümer des Verbrauchermarktes hatte zu einer Trennung des Bebauungsplanverfahrens geführt und so bei der Regierung den Eindruck erweckt, der neue Supermarkt samt integriertem Getränkemarkt wäre alleiniger Inhalt des Unterfangens, berichtete Renftle. So hieß es zunächst, es könne „mit Blick auf die landesplanerische Sicht zum gegenwärtigen Planungsstand keine Zustimmung zu den beiden geplanten Einzelhandelsbetrieben in Aussicht gestellt werden“.
Das konnte Renftle mit seinem Schreiben jedoch schnell klären. Um die Unterlagen zur geplanten Wohnbaufläche zwischen Weilbacher und Krumbacher Straße ergänzt, signalisierte die Regierung von Schwaben mit ihrem Antwortschreiben am 9. Juli schließlich grünes Licht. Darin heißt es nun, so schildert es der Bürgermeister, „dass man die Planungsabsichten des Marktes Pfaffenhausen zur Realisierung der Wohnbauflächen (…) sowie zur Herstellung der städtebaulichen Integration der geplanten Einzelhandelsbetriebe (…) als hinreichend konkretisiert erachte“. Gute Nachrichten also für die Marktgemeinde.
Einige Befürchtungen des Bayerischen Bauernverbandes, die aus landwirtschaftlicher Sicht Stellung bezogen hatten, brachte Franz Renftle ebenfalls zur Kenntnis. So müsse von zukünftig gefährlichen Situationen ausgegangen werden, sobald der landwirtschaftliche Verkehr von der Weilbacher Straße in die Krumbacher Straße einbiege, heißt es in deren Stellungnahme. Durch die geplanten Anpflanzungen in diesem Bereich würde die Sicht ab einer gewissen Wuchshöhe stark beeinträchtigt.
Auch den zukünftigen Radweg schließt der Bauernverband als Gefahrenquelle mit ein, „weil Rennradoder E-Bike-Fahrer manchmal auch recht schnell fahren“. Das Gleiche gelte für den Autoverkehr, der vom Ortsende Pfaffenhausens bis zur Abzweigung des neuen Supermarktes „genügend Zeit hat, zu beschleunigen und sich bekanntlich nicht alle an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten“.
Mittels Beschluss legte der Rat fest, dass die erforderlichen Sichtdreiecke eingehalten werden müssen. Zudem würden mit dem neuen Baugebiet auch Ortsschilder versetzt. So gelten dann für diesen Bereich die gesetzlichen 50 km/h. Weiter sieht der Beschluss eine Bepflanzung niedriger Gehölze vor.
Ein wenig Bedauern ob des Standortes des neuen Supermarktes brachte die Nachbargemeinde Salgen in ihrer Stellungnahme zum Ausdruck. Attraktiver hätte man den Nahversorger im Interkommunalen Gewerbegebiet der Verwaltungsgemeinschaft gefunden; davon hätte auch die Salgener Bevölkerung profitiert. Auch wäre ein Gespräch unter den Kommunen im Vorfeld gut gewesen, hieß es weiter. Dem entgegnete Franz Renftle, dass man sich im Zweckverband Gewerbepark schon zu Beginn darauf geeinigt hätte, innerhalb des Parks keine Verbrauchermärkte haben zu wollen. Eine Entscheidung im Sinne Salgens wäre also rein satzungsrechtlich nicht möglich gewesen.