Umweltschäden und Tote werden ignoriert
Zum Artikel „Unfall bei 260 km/h geht glimpflich aus“vom 25. Juli und zu einem Leserbrief hierzu vom 31. Juli: „Die Kritik zur Raserei auf Autobahnen wird von circa 70 Prozent der Bevölkerung geteilt. Entgegen dem Amtseid der Politiker, Schaden vom Volk abzuwenden, werden Verkehrstote und Umweltschäden im Interesse der Autolobby ignoriert und ein Tempolimit verhindert.
Unser Grundgesetz bietet aktuell keine Möglichkeit, diesen Missstand durch bundesweite Volksabstimmungen zu ändern. Die Väter des Grundgesetzes haben im Hinblick auf die Weimarer Verfassung keine Möglichkeit eines Volksentscheids vorgesehen. Bundesweite Abstimmungen, auf die Artikel 20 GG hinweist, beziehen sich auf Artikel 29 GG (Neugliederung des Bundesgebiets) und Artikel 146 GG (Verfassungsänderung), sind also klar definiert, nur hier ist der Bürgerwille tatsächlich gefragt. Dieser Sachstand wurde durch verschiedene Urteile des Verfassungsgerichts wiederholt bestätigt und findet seinen Niederschlag in der gesamten juristischen Fachliteratur.
Politik und weite Teile der Bevölkerung stehen einer Verfassungsänderung zur Ermöglichung von Volksentscheiden skeptisch gegenüber. Es gibt begründete Zweifel an der Weitsicht der Bürger, ein weiterer Rechtsruck des Wahlvolks könnte mit Einführung von Volksentscheiden gefährliche Nebenwirkungen entfalten, siehe Brexit.“
Wolf Liebhaber
Stetten
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