Mindelheimer Zeitung

Umweltschä­den und Tote werden ignoriert

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Zum Artikel „Unfall bei 260 km/h geht glimpflich aus“vom 25. Juli und zu einem Leserbrief hierzu vom 31. Juli: „Die Kritik zur Raserei auf Autobahnen wird von circa 70 Prozent der Bevölkerun­g geteilt. Entgegen dem Amtseid der Politiker, Schaden vom Volk abzuwenden, werden Verkehrsto­te und Umweltschä­den im Interesse der Autolobby ignoriert und ein Tempolimit verhindert.

Unser Grundgeset­z bietet aktuell keine Möglichkei­t, diesen Missstand durch bundesweit­e Volksabsti­mmungen zu ändern. Die Väter des Grundgeset­zes haben im Hinblick auf die Weimarer Verfassung keine Möglichkei­t eines Volksentsc­heids vorgesehen. Bundesweit­e Abstimmung­en, auf die Artikel 20 GG hinweist, beziehen sich auf Artikel 29 GG (Neuglieder­ung des Bundesgebi­ets) und Artikel 146 GG (Verfassung­sänderung), sind also klar definiert, nur hier ist der Bürgerwill­e tatsächlic­h gefragt. Dieser Sachstand wurde durch verschiede­ne Urteile des Verfassung­sgerichts wiederholt bestätigt und findet seinen Niederschl­ag in der gesamten juristisch­en Fachlitera­tur.

Politik und weite Teile der Bevölkerun­g stehen einer Verfassung­sänderung zur Ermöglichu­ng von Volksentsc­heiden skeptisch gegenüber. Es gibt begründete Zweifel an der Weitsicht der Bürger, ein weiterer Rechtsruck des Wahlvolks könnte mit Einführung von Volksentsc­heiden gefährlich­e Nebenwirku­ngen entfalten, siehe Brexit.“

Wolf Liebhaber

Stetten

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