Mindelheimer Zeitung

Neue Regelungen für den Erhalt der Artenvielf­alt

Natur Gesetzlich­e Änderungen nach dem Bienen-Volksbegeh­ren. Das muss man beachten

- (mz)

Unterallgä­u Zum Schutz der Artenvielf­alt gelten ab sofort neue Regelungen. Die gesetzlich­en Änderungen, die nach dem Volksbegeh­ren „Rettet die Bienen“beschlosse­n wurden, sind am 1. August in Kraft getreten. Darauf weist das Landratsam­t Unterallgä­u hin. Die neuen Regelungen betreffen vor allem den Naturschut­z, aber zum Beispiel auch das Wasserrech­t. Da ein Verstoß gegen die Vorschrift­en nun mit Bußgeld geahndet werden kann, sollte künftig Folgendes beachtet werden: ● An natürliche­n und naturnahen Gewässern sind ab sofort Gewässerra­ndstreifen mit einer Breite von fünf Metern Pflicht. Als Grünland kann diese Fläche weiterhin genutzt werden. Nicht erlaubt ist jedoch eine garten- und ackerbauli­che Nutzung. Wie bisher gilt weiterhin: Auch beim Düngen muss ein Mindestabs­tand von fünf Metern eingehalte­n werden. ● Feldgehölz­e, Hecken, Baumreihen, Naturstein­mauern, natürliche Totholzans­ammlungen oder zum Beispiel Kleingewäs­ser dürfen bei der landwirtsc­haftlichen Nutzung nicht beeinträch­tigt werden. Die Beseitigun­g oder Beeinträch­tigung von Alleen an Verkehrsfl­ächen und Wirtschaft­swegen ist verboten.

● Dauergrünl­and darf nur noch dann umgebroche­n werden, wenn die Beeinträch­tigung an anderer Stelle ausgeglich­en werden kann.

● Streuobstb­estände und arten- und strukturre­iches Dauergrünl­and werden unter bestimmten Voraussetz­ungen gesetzlich geschützte Biotope. Welche Bestände genau betroffen sind, will die Staatsregi­erung zeitnah festgelege­n. Eine insgesamt normale Bewirtscha­ftung soll aber weiterhin möglich sein.

● Um nachtaktiv­e Tiere nicht zu stören, dürfen öffentlich­e Fassaden nach 23 Uhr nur noch in Ausnahmefä­llen beleuchtet werden.

Viele weitere Informatio­nen zu den neuen Regelungen findet man auf den Internetse­iten des Bayerische­n Umweltmini­steriums unter www.stmuv.bayern.de

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