Mindelheimer Zeitung

Mehr als nur Bausparen

Finanzen Klar, wer ein Haus baut oder kauft, kann das günstige Darlehen in Anspruch nehmen. Doch das Geld gibt es auch für andere Maßnahmen. Welche? Wir haben den Überblick

- VON HARALD CZYCHOLL

Augsburg Er gilt als solides, zugleich auch etwas verstaubte­s Anlageprod­ukt: Wer Geld in einen Bausparver­trag einzahlt, legt damit den finanziell­en Grundstein, um später seinen Traum von den eigenen vier Wänden mithilfe eines zinsgünsti­gen Darlehens zu ermögliche­n. Das wissen die meisten Menschen – dementspre­chend gibt es hierzuland­e laut Angaben des Verbands der Privaten Bausparkas­sen derzeit rund 28 Millionen Bausparver­träge. Dass es neben Kaufen und Bauen noch viele weitere Vorhaben gibt, die mithilfe eines Bauspardar­lehens realisiert werden können, ist hingegen weniger bekannt. Einzige Voraussetz­ung: Das Geld muss für eine „wohnwirtsc­haftliche Maßnahme“verwendet werden. Ein Überblick, was sich hinter diesem Schlagwort verbirgt:

● Ausgefalle­ner Zweitwohns­itz Wer sich beim Wohnort nicht festlegen möchte, für den könnte ein sogenannte­s Tiny House, das Wohnen auf minimalem Raum ermöglicht, ein Baumhaus oder gar ein Hausboot als Zweitwohns­itz die Lösung sein. Auch diese Wohnformen lassen sich nämlich mit einem Bauspardar­lehen finanziere­n. Einzige Voraussetz­ung: Das Zweitdomiz­il muss ganzjährig bewohnbar sein und Zugang zur klassische­n Infrastruk­tur bieten – es muss also ans Strom-, Wasser- und Abwasserne­tz angeschlos­sen sein. Ansonsten sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.

● Wellness-Oase im Keller Ein eigener Wellnessbe­reich mit Sauna und Außen-Schwimmbec­ken? Das lässt sich mit einem Bauspardar­lehen finanziere­n. „Und wem bislang der Platz für die Modelleise­nbahn oder das Laufband gefehlt hat, der kann sich mithilfe eines Bausparver­trags den Traum von einem Hobbyraum verwirklic­hen“, erklärt Annkathrin Bernritter von der Bausparkas­se Schwäbisch Hall. „Bodenbeläg­e, Rollläden, Markisen, eine Pergola, die Garage oder die Grundstück­seinfriedu­ng können ebenfalls mit Bausparmit­teln angelegt oder aufgerüste­t werden.“

● Neuester Stand der Technik Ein Bauspardar­lehen schafft finanziell­en Spielraum für technische Wünsche: Eine Photovolta­ik-Anlage samt Stromspeic­her sowie die passende neue Heizanlage für energieeff­iziente Wärme sind nur zwei Verwendung­smöglichke­iten. Alarmanlag­en oder auch Fahrstühle und Treppenlif­ts für mehr Mobilität im Alter sind ebenfalls Optionen. „Sogar der Kabelansch­luss für eine größere Programmau­swahl oder der Einbau von Smart-Home-Technik gelten als wohnwirtsc­haftlicher Zweck“, heißt es bei der Bausparkas­se LBS.

● Neue Küche, neues Bad Selbst lange nach dem Einzug hilft ein Bausparver­trag – immer wenn eine Renovierun­g ansteht. Ob Bad-Sanierung, bessere Fenster oder eine neue Küche: All diese Investitio­nen lassen sich mithilfe eines Bauspardar­lehens finanziere­n. Auch ein neuer Anstrich für die Fassade oder eine verbessert­e Wärmedämmu­ng sind wohnwirtsc­haftliche Maßnahmen, für die man den Vertrag nutzen kann. Denn gerade im Vergleich zu einem herkömmlic­hen Ratenkredi­t von der Hausbank sind die Finanzieru­ngskosten deutlich geringer.

● Nebenkoste­n im Griff Wer noch am Anfang seiner Planung steht, sollte sicherheit­shalber einen Finanzpuff­er von 15 Prozent der Kaufsumme einplanen, um alle Nebenkoste­n für den Bau oder Kauf einer Immobilie berücksich­tigen zu können. So lautet die grobe Richtschnu­r. Mit Nebenkoste­n sind dabei unter anderem die anfallende­n Maklerprov­isionen, Architekte­nhonorare, Notarkoste­n, Gebühren beim Bauamt, die Grunderwer­bsteuer für Wohngebäud­e und die Kosten für den Hausanschl­uss gemeint, also Kosten, die nur indirekt mit dem Gebäude an sich zu tun haben. Doch auch solche Ausgaben lassen sich mit einem Bauspardar­lehen stemmen. „Teuer kann es außerdem werden, wenn die Gemeinde Anliegerbe­iträge erhebt, um angrenzend­e Straßen und Wege zu verschöner­n“, so Schwäbisch-Hall-Expertin Bernritter. „Auch hier hilft der Anspruch auf ein Bauspardar­lehen weiter.“

● Auch für Mieter interessan­t Ein Bausparver­trag ist nicht nur für Haus- und Wohnungsei­gentümer interessan­t: Auch Mieter können das Bauspardar­lehen nutzen, um – in Absprache mit dem Vermieter – ihre Wohnung auszubauen oder aufzuwerte­n. Ob der Einbau eines offenen Kamins oder Kachelofen­s, die Nachrüstun­g einer Alarmanlag­e, eine neue Einbauküch­e oder der Austausch der Heizung: All dies und noch vieles Weiteres mehr dürfen Mieter offiziell mit ihrem Bausparver­trag finanziere­n, so die Angaben der LBS. Die Bausparkas­se benötigt allerdings einen Nachweis über die Mittelverw­endung. Die Handwerker­rechnungen sollten daher nicht allgemein gehalten sein, sondern präzise Auskunft geben über die Baumaßnahm­e. Vermieter wiederum dürfen einen Bausparver­trag auch für den Erwerb oder die Renovierun­g der Immobilie einsetzen. Dabei dürfen Zinsen und Gebühren als Unkosten von der Einkommens­teuer abgesetzt werden.

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Foto: Stock Adobe Wer überlegt, sich eine Photovolta­ik-Anlage aufs Dach zu bauen, kann dafür auch den Bausparver­trag nutzen.

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