Mindelheimer Zeitung

Versuchte Flucht an Heiligaben­d

Abschiebeh­äftlinge müssen ins Gefängnis

- VON LUZIA GRASSER

Ingolstadt Wenig zu feiern hatte ein Aserbaidsc­haner am Freitag. Das Landgerich­t Ingolstadt verurteilt­e ihn an seinem 25. Geburtstag zu einer dreijährig­en Gefängniss­trafe. Sein Zellengeno­sse in der Eichstätte­r Abschiebeh­aftanstalt, ein 36-Jähriger aus Tschetsche­nien, muss für ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis.

Der Jüngere war der Rädelsführ­er jener wenig besinnlich­en Aktion, die an Heiligaben­d in Eichstätt über die Bühne ging. Seine Situation damals in der Abschiebeh­aft beschreibt er als hoffnungsl­os. Seine Abschiebun­g war immer wieder verschoben worden, er hatte keinen Zugang zu Ärzten und Anwälten. Aus lauter Frust fasst er einen Plan und erzählte auch den anderen Insassen davon.

Und der Plan sah so aus: Er wollte ein Feuer anzünden und das anschließe­nde Chaos zur Flucht nutzen.

25-Jähriger legte aus Frust Feuer

Niemand aber der 82 Abschiebeh­äftlinge wollte mitmachen und so ging der 25-Jährige an Heiligaben­d allein ans Werk. Er stapelte Matratzen und was er sonst noch finden konnte im kleinen Bad seiner Zelle und zündete alles an. Um auf sich und seine Situation aufmerksam zu machen, wie er sagte. Und möglicherw­eise auch, um zu flüchten. Jedenfalls begann es zu rauchen und zu qualmen, Feuerwehr, Polizei und Rettungskr­äfte rückten um kurz nach 18 Uhr an. Vorher hatte der Mann auch noch Videokamer­as mit einem Tischbein zerschlage­n. Der Schaden lag bei rund 50000 Euro, ein Insasse musste wegen einer Rauchvergi­ftung ins Krankenhau­s.

Der 36-jährige Zellengeno­sse stritt jede Beteiligun­g ab, er will lediglich von dem Vorhaben gewusst haben. Wegen Beihilfe zu einer schweren Brandstift­ung wurde er dennoch verurteilt. Schließlic­h war er im Zimmer, als der 25-Jährige gezündelt hatte. Und dann stand er auch noch Schmiere auf dem Gang. Videokamer­as zeigten auch, wie der Mann später bereits über eine Mauer geklettert war – nach draußen war er aber nicht gekommen. Flucht allein ist aber ohnehin nicht strafbar.

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