Versuchte Flucht an Heiligabend
Abschiebehäftlinge müssen ins Gefängnis
Ingolstadt Wenig zu feiern hatte ein Aserbaidschaner am Freitag. Das Landgericht Ingolstadt verurteilte ihn an seinem 25. Geburtstag zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe. Sein Zellengenosse in der Eichstätter Abschiebehaftanstalt, ein 36-Jähriger aus Tschetschenien, muss für ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis.
Der Jüngere war der Rädelsführer jener wenig besinnlichen Aktion, die an Heiligabend in Eichstätt über die Bühne ging. Seine Situation damals in der Abschiebehaft beschreibt er als hoffnungslos. Seine Abschiebung war immer wieder verschoben worden, er hatte keinen Zugang zu Ärzten und Anwälten. Aus lauter Frust fasst er einen Plan und erzählte auch den anderen Insassen davon.
Und der Plan sah so aus: Er wollte ein Feuer anzünden und das anschließende Chaos zur Flucht nutzen.
25-Jähriger legte aus Frust Feuer
Niemand aber der 82 Abschiebehäftlinge wollte mitmachen und so ging der 25-Jährige an Heiligabend allein ans Werk. Er stapelte Matratzen und was er sonst noch finden konnte im kleinen Bad seiner Zelle und zündete alles an. Um auf sich und seine Situation aufmerksam zu machen, wie er sagte. Und möglicherweise auch, um zu flüchten. Jedenfalls begann es zu rauchen und zu qualmen, Feuerwehr, Polizei und Rettungskräfte rückten um kurz nach 18 Uhr an. Vorher hatte der Mann auch noch Videokameras mit einem Tischbein zerschlagen. Der Schaden lag bei rund 50000 Euro, ein Insasse musste wegen einer Rauchvergiftung ins Krankenhaus.
Der 36-jährige Zellengenosse stritt jede Beteiligung ab, er will lediglich von dem Vorhaben gewusst haben. Wegen Beihilfe zu einer schweren Brandstiftung wurde er dennoch verurteilt. Schließlich war er im Zimmer, als der 25-Jährige gezündelt hatte. Und dann stand er auch noch Schmiere auf dem Gang. Videokameras zeigten auch, wie der Mann später bereits über eine Mauer geklettert war – nach draußen war er aber nicht gekommen. Flucht allein ist aber ohnehin nicht strafbar.