Ausraster bringt Frau vor Gericht
Justiz 37-jährige Unterallgäuerin attackiert Polizisten und erhält Bewährungsstrafe
Memmingen/Unterallgäu Sie hat wild um sich geschlagen, getreten und sogar versucht, zu beißen: Eine Frau hat Anfang des Jahres mehrere Polizisten massiv angegangen, als diese nach einem Notruf zur Wohnung ihrer Mutter im Unterallgäu kamen. Nun muss sich die 37-Jährige vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten. Interessant ist auch der Hintergrund des Notrufs, den die Mutter zuvor abgesetzt hatte.
Denn die Tochter soll der Anklageschrift zufolge in einem Streit damit gedroht haben, mit einem Messer ins Landratsamt zu gehen. Sie soll – offenbar wütend über einen Brief des Ordnungsamts – angekündigt haben, dort die Probleme wegen eines Hundehaltungsverbots zu lösen. „Ich war in Rage, da habe ich das leider gesagt“, versucht sich die Angeklagte vor Gericht zu erklären. Die Mutter rief die Polizei an, diese schickte zwei Streifen zu der Wohnung – denn es sei zunächst nicht klar gewesen, was geschehen war. Laut einem Polizisten, der als Zeuge aussagt, war von Bedrohung und einem Messer die Rede. Vor Ort trafen die Beamten auf die Angeklagte, deren Freund und Mutter sowie zwei angeleinte Hunde. Die nach den Worten eines Polizisten „sehr hysterische“37-Jährige weigerte sich, den unerwünschten Besuch hereinzulassen – und bedachte ihn mit Beschimpfungen. „Wir haben gesagt, wir wollen mit der Mutter reden“, erinnert sich einer der Polizisten, „aber es war keine normale Gesprächsführung möglich.“
Als sich die Beamten Zugang zur Wohnung verschafften, eskalierte die Situation: Die Frau wurde handgreiflich. Um sie zu fesseln, fixierten mehrere Polizisten die Angeklagte mit dem Bauch nach unten auf einem Bett in der Wohnung. Währenddessen überschüttete diese die Beamten nicht nur mit Ausdrücken wie „Bullenschwein“, sondern wehrte sich auch mit Schlägen und Tritten. Außerdem versuchte sie, einen der Männer in den Arm zu beißen. „Es war ein kleiner Kampf“, sagt einer der Zeugen. Die hektische Stimmung habe sich noch verstärkt, als ein Hund von der Leine gelassen wurde und einen Beamten ansprang.
Dieser war nach eigenen Worten „kurz schockiert“, sein Kollege drohte damit, den Schlagstock anzuwenden. Zum Glück sei das Tier friedlich geblieben. Die 37-Jährige wurde später zur Polizeiinspektion Memmingen mitgenommen, wo sie die Nacht verbringen musste. Während der Fahrt sei sie ruhig gewesen, so die Polizisten. Bei dem Einsatz wurde keiner von ihnen verletzt.
Vor Gericht bezeichnet die Angeklagte die Vorgehensweise der Ordnungshüter als „etwas übertrieben“, beschreibt sie als rabiat. So habe sich
Die Angeklagte entschuldigte sich bei den anwesenden Zeugen
etwa einer der Polizisten bei der Fixierung mit vollem Gewicht auf ihre Waden gesetzt, das habe wehgetan. Es sei zudem nicht versucht worden, zu schlichten – was die drei befragten Zeugen anders darstellen. Schließlich entschuldigt sich die Angeklagte bei den anwesenden Zeugen. Die Sache sei „hochgekocht“. Sie verweist darauf, dass die Mutter krank und „vieles zusammengekommen“sei. Die Polizisten habe sie wegen der Hunde nicht hereinlassen wollen. Diese Erklärung tut Richterin Barbara Roßdeutscher als „Schutzbehauptung“ab: „Man sagt dann nicht ,verpisst euch’.“
Ihr Urteil beinhaltet eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Ein Bewährungshelfer solle versuchen, „Ordnung reinzubringen“in unsichere Lebensverhältnisse. Die nicht vorbestrafte Frau, die Mutter ist und keinen Job hat, muss zudem gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.
Roßdeutscher beendet die Verhandlung mit einem eindringlichen Appell, der sich wohl auf mehrere Fälle übertragen lässt: „Ich finde es unerträglich, was Polizisten sich gefallen lassen müssen. Sie halten jeden Tag den Kopf für uns hin und werden dann derart mies behandelt. Das ist eine Sauerei.“Das Urteil ist rechtskräftig.