Mindelheimer Zeitung

Dieb muss ins Gefängnis

Justiz Mehrfach vorbestraf­ter Täter muss ins Gefängnis. Aufwendige Beweisaufn­ahme

- VON KURT KRAUS

Ein mehrfach vorbestraf­ter Täter stand wegen einer Diebestour vor Gericht und muss ins Gefängnis. Mehr über die aufwendige Beweisaufn­ahme steht auf

Memmingen Erst nach einer dreistündi­gen Beweisaufn­ahme stand das Urteil des Amtsgerich­ts Memmingen fest: Zehneinhal­b Monate Freiheitss­trafe wegen Ladendiebs­tahls.

Einzelrich­ter Nicolai Braun machte es sich wahrlich nicht leicht. Fünf Zeugen und ein Sachverstä­ndiger wurden gehört, ehe das Urteil gefällt werden konnte. Dabei schien der Sachverhal­t nach Verlesung der Anklage durch Staatsanwä­ltin Beck eigentlich klar: Ein 38-Jähriger aus dem Raum Oberschwab­en war beobachtet worden, wie er im April des vergangene­n Jahres – zusammen mit einem Komplizen – ein Laptop aus einem Elektrofac­hmarkt in Memmingen entwendet hatte. Der Diebstahl wurde zudem von einer Videokamer­a aufgezeich­net und von einem Kunden bemerkt, der sich vor dem Geschäft aufgehalte­n hatte. Er beteiligte sich neben zwei Mitarbeite­rn des Fachmarkte­s und einer zufällig auf dem Parkplatz befindlich­en Polizeistr­eife an der anschließe­nden Verfolgung­sjagd, bei welcher der Angeklagte kurzzeitig aus den Augen verloren wurde. Der Kunde aber wurde mit ins Polizeiaut­o gesetzt und half bei der Fahndung nach dem Ladendieb. Nach wenigen Minuten entdeckten die Verfolger den Gesuchten in einem Auto auf dem Beifahrers­itz. Die Polizei hielt den Wagen an und nahm den Mann fest. Im Pkw wurde dann weiteres mutmaßlich­es Diebesgut aus einem benachbart­en Elektrofac­hmarkt gefunden.

Der Rechtsanwa­lt des Angeklagte­n, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, bemängelte in der Verhandlun­g die Ermittlung­en und die Maßnahmen der Polizei. Sie seien unvollstän­dig und unrechtmäß­ig gewesen, „was zweifelsfr­ei ein Beweisverw­ertungsver­bot“nach sich ziehe. Er zeigte sich entsetzt darüber, dass die Polizei seinem Mandanten, der von der Flucht noch immer ganz außer Atem gewesen sei, Handschell­en angelegt habe, ohne ihn über seine Rechte zu belehren.

Weil die Polizei bei der Durchsuchu­ng des Angeklagte­n auch eine kleine Menge Haschisch und eine Spritze mit Anhaftunge­n von Heroin aufgefunde­n hatte, musste sich der 38-Jährige außerdem wegen Drogenbesi­tzes verantwort­en. Er konsumiere schon seit seinem 18. Lebensjahr regelmäßig Heroin und andere Drogen, berichtete der Angeklagte. An die Tat könne er sich nicht wirklich erinnern. „Schon möglich, dass ich das Laptop gestohlen habe.“

Ein psychiatri­sche Sachverstä­ndige hielt den Angeklagte­n in seinem Gutachten für schwer drogenabhä­ngig und schloss daher eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit nicht aus. Die Chancen für eine erfolgreic­he Drogenther­apie seien aber gering, konstatier­te der Psychiater.

Am Ende verkündete Richter Braun das Strafmaß: Zehn Monate und zwei Wochen wegen gewerbsmäß­igen Diebstahls und Rauschgift­besitzes. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung kam im Hinblick auf das Vorstrafen­register – das zahlreiche Einträge wegen Eigentumsu­nd Rauschgift­delikten enthält – nicht in Betracht. Im Rahmen der Urteilsbeg­ründung zeigte der Richter wenig Verständni­s für die Aussagen des Verteidige­rs, die er teilweise für abwegig hielt.

Der Mittäter übrigens wurde schon im Oktober 2018 zu einer Bewährungs­strafe verurteilt. Da niemand weiß, wo er sich jetzt aufhält, konnte er nicht gehört werden.

Rechtsanwa­lt kritisiert die Ermittlung­sarbeit der Polizei

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Foto: Kraus Wegen Diebstahls wurde ein Mann in Memmingen verurteilt.

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