Dieb muss ins Gefängnis
Justiz Mehrfach vorbestrafter Täter muss ins Gefängnis. Aufwendige Beweisaufnahme
Ein mehrfach vorbestrafter Täter stand wegen einer Diebestour vor Gericht und muss ins Gefängnis. Mehr über die aufwendige Beweisaufnahme steht auf
Memmingen Erst nach einer dreistündigen Beweisaufnahme stand das Urteil des Amtsgerichts Memmingen fest: Zehneinhalb Monate Freiheitsstrafe wegen Ladendiebstahls.
Einzelrichter Nicolai Braun machte es sich wahrlich nicht leicht. Fünf Zeugen und ein Sachverständiger wurden gehört, ehe das Urteil gefällt werden konnte. Dabei schien der Sachverhalt nach Verlesung der Anklage durch Staatsanwältin Beck eigentlich klar: Ein 38-Jähriger aus dem Raum Oberschwaben war beobachtet worden, wie er im April des vergangenen Jahres – zusammen mit einem Komplizen – ein Laptop aus einem Elektrofachmarkt in Memmingen entwendet hatte. Der Diebstahl wurde zudem von einer Videokamera aufgezeichnet und von einem Kunden bemerkt, der sich vor dem Geschäft aufgehalten hatte. Er beteiligte sich neben zwei Mitarbeitern des Fachmarktes und einer zufällig auf dem Parkplatz befindlichen Polizeistreife an der anschließenden Verfolgungsjagd, bei welcher der Angeklagte kurzzeitig aus den Augen verloren wurde. Der Kunde aber wurde mit ins Polizeiauto gesetzt und half bei der Fahndung nach dem Ladendieb. Nach wenigen Minuten entdeckten die Verfolger den Gesuchten in einem Auto auf dem Beifahrersitz. Die Polizei hielt den Wagen an und nahm den Mann fest. Im Pkw wurde dann weiteres mutmaßliches Diebesgut aus einem benachbarten Elektrofachmarkt gefunden.
Der Rechtsanwalt des Angeklagten, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, bemängelte in der Verhandlung die Ermittlungen und die Maßnahmen der Polizei. Sie seien unvollständig und unrechtmäßig gewesen, „was zweifelsfrei ein Beweisverwertungsverbot“nach sich ziehe. Er zeigte sich entsetzt darüber, dass die Polizei seinem Mandanten, der von der Flucht noch immer ganz außer Atem gewesen sei, Handschellen angelegt habe, ohne ihn über seine Rechte zu belehren.
Weil die Polizei bei der Durchsuchung des Angeklagten auch eine kleine Menge Haschisch und eine Spritze mit Anhaftungen von Heroin aufgefunden hatte, musste sich der 38-Jährige außerdem wegen Drogenbesitzes verantworten. Er konsumiere schon seit seinem 18. Lebensjahr regelmäßig Heroin und andere Drogen, berichtete der Angeklagte. An die Tat könne er sich nicht wirklich erinnern. „Schon möglich, dass ich das Laptop gestohlen habe.“
Ein psychiatrische Sachverständige hielt den Angeklagten in seinem Gutachten für schwer drogenabhängig und schloss daher eine verminderte Schuldfähigkeit nicht aus. Die Chancen für eine erfolgreiche Drogentherapie seien aber gering, konstatierte der Psychiater.
Am Ende verkündete Richter Braun das Strafmaß: Zehn Monate und zwei Wochen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Rauschgiftbesitzes. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung kam im Hinblick auf das Vorstrafenregister – das zahlreiche Einträge wegen Eigentumsund Rauschgiftdelikten enthält – nicht in Betracht. Im Rahmen der Urteilsbegründung zeigte der Richter wenig Verständnis für die Aussagen des Verteidigers, die er teilweise für abwegig hielt.
Der Mittäter übrigens wurde schon im Oktober 2018 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Da niemand weiß, wo er sich jetzt aufhält, konnte er nicht gehört werden.
Rechtsanwalt kritisiert die Ermittlungsarbeit der Polizei