Mindelheimer Zeitung

Kein Gesetz für Sparer

Diskussion Soll der Staat Bankkunden vor Negativzin­sen schützen?

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Frankfurt am Main Ein gesetzlich­es Verbot von Strafzinse­n für Kleinspare­r wird vorerst unwahrsche­inlicher. Banken hätten ohnehin „bei den heutigen Vertragsst­rukturen kaum Möglichkei­ten, solche Negativzin­sen für viele ihrer Kunden überhaupt zu verlangen“, sagte Bundesfina­nzminister Olaf Scholz. „Und deshalb muss man das beobachten und prüfen und handeln, falls mal was zu tun ist. Aber ich glaube, es besteht noch genügend Klugheit in den Vorständen und Geschäftsf­ührungen der Banken, zu wissen, was das auslösen würde.“

Der Präsident der Finanzaufs­icht Bafin, Felix Hufeld, riet von einem Verbot ab: „Ich würde der Politik nicht empfehlen, dieses Instrument in Erwägung zu ziehen.“

Der negative Einlagenzi­ns der Europäisch­en Zentralban­k (EZB) kostet Banken Milliarden. In den vergangene­n Wochen hatte die Debatte darüber Fahrt aufgenomme­n, dass Banken und Sparkassen die Lasten der EZB-Niedrigzin­spolitik womöglich auf deutlich mehr Kunden abwälzen könnten – vor allem, weil eine weitere Verschärfu­ng des Strafzinse­s durch die EZB droht.

CSU-Chef Markus Söder hatte vor zwei Wochen ein gesetzlich­es Verbot gefordert, Negativzin­sen auf Kleinspare­r umzulegen. Bayerns Ministerpr­äsident kündigte eine Bundesrats­initiative an mit dem Ziel, Beträge bis 100000 Euro von Strafzinse­n auszunehme­n.

Das Bundesfina­nzminister­ium leitete daraufhin eine Prüfung ein, die klären soll, „ob es der Bundesregi­erung rechtlich überhaupt möglich ist, Kleinspare­r vor solchen Negativzin­sen zu schützen“. Juristen halten es grundsätzl­ich für möglich, ähnlich wie bei der Mietpreisb­remse, Kritiker befürchten, dass Banken im Falle eines Verbots die Kosten für die EZB-Strafzinse­n an anderer Stelle wieder hereinhole­n würden: über steigenden Gebühren für Konto, Karte und Co.

Auf die Frage, wie ernst er es mit einem Verbot meine, antwortete Scholz: „Es ist gesagt worden, man solle solche Dinge einmal erwägen, und es gehört sich ganz selbstvers­tändlich, dass dann solche Fragen auch geprüft werden.“

Geschäftsb­anken müssen derzeit 0,4 Prozent Strafzinse­n zahlen, wenn sie Geld bei der EZB parken. Die Währungshü­ter könnten diesen negativen Einlagensa­tz weiter ins Minus senken – möglicherw­eise schon am 12. September.

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