Dürfen Eltern bei der Einschulung fotografieren?
Recht Viele Eltern möchten nicht, dass Bilder ihrer Kinder in sozialen Netzwerken auftauchen. Damit das nicht passiert, verhängen manche Grundschulen ein Fotoverbot. Aber ist das nötig? Der bayerische Datenschutzbeauftragte klärt auf
Die Angst mancher Schulleiter, dass mit im Netz hochgeladenen Schülerbildern Schindluder getrieben werden kann, ist in Einzelfällen begründet, sagt der bayerische Datenschutzbeauftragte. Er kenne Fälle, in denen es vorkam, dass im Netz hämische Kommentare abgegeben worden seien, berichtet er. Dass nach Schulaufführungen, bei denen kleine Mädchen im Trikot tanzten, Bilder „nahezu pornografischer Natur“im Netz auftauchten, hat Petri ebenfalls erlebt – und ging dagegen vor. Natürlich dürfen Eltern ihre eigenen Kinder fotografieren. Wenn auf dem Bild andere Kinder im Hintergrund auftauchen und unscharf bleiben, dürften Fotos ebenfalls problemlos sein. Aber wenn es um Fotos geht, auf denen auch andere Kinder erkennbar sind, deren Eltern gefragt wurden, ob sie mit dem Fotografieren einverstanden sind. Petri empfiehlt, vor jedem Foto die Einverständniserklärung anderer Eltern einzuholen. Dies gilt nicht nur für Einschulungsfotos, sondern auch für Fotos von Schulfesten, Schulausflügen und Schulaufführungen. Wenn das Bild wirklich nur fürs Familienalbum bestimmt ist, sind die Eltern laut Petri datenschutzrechtlich aus dem Schneider. Aber es gibt auch das Zivilrecht. Das gesteht jedem das Recht am eigenen Bild zu. Im Falle eines Falles könnten Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind auf den Bildern anderer Leute zu sehen ist, einen Unterlassungsanspruch durchsetzen. „Die Weiterverbreitung in sozialen Medien ohne Einwilligung ist sehr riskant“, warnt Petri. Nach dem Kunsturhebergesetz sei die nicht autorisierte Weiterverbreitung von Bildern strafbar. Zwar werde derzeit diskutiert, ob die neue Datenschutzgrundverordnung nicht das alte Kunsturhebergesetz übertrumpfe, aber auch dann gelte: vor der Weiterverbreitung eines Fotos in sozialen Medien müssen alle Abgebildeten gefragt werden. Die konfliktärmste Methode besteht darin, die Verursacher zu kontaktieren und sie zu bitten, das Foto zu löschen. Tun sie dies nicht, können Betroffene darauf hinweisen, dass sie einen Rechtsanspruch auf die Löschung des Fotos haben. Passiert immer noch nichts, können Betroffene einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Dabei können sie die Hilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden oder eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Ja, mittlerweile geht das, basierend auf der Datenschutz-Grundverordnung. Claudia Schmidt, Schulamtsleiterin im Kreis Haßberge in Unterfranken, berichtet, dass es an den 23 Grundschulen dort üblich sei, mit schönen Einschulungsfotos einen Profi-Fotografen zu beauftragten. Der hole die Kinder in der ersten Schulwoche für ein Foto zusammen. Der Grund für Handyfotos der Eltern am ersten Schultag entfalle dann.