Mindelheimer Zeitung

„Sie wollten einen Menschen sterben sehen“

Justiz Auf der Insel Usedom wurde eine junge schwangere Frau getötet – aus reiner Mordlust. Nun fiel das Urteil

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Stralsund Die Mutter der ermordeten Maria ist in Tränen aufgelöst. „Das haben sie verdient“, sagt sie mit Blick auf die Männer, die ihre 18-jährige schwangere Tochter aus reiner Mordlust getötet haben. Mit dem Urteil „lebensläng­lich“für einen 21-Jährigen und „Unterbring­ung im Maßregelvo­llzug“für einen 19-Jährigen geht nun ein Prozess zu Ende, der heftige Emotionen und viel Schmerz mit sich brachte.

Die Grausamkei­t, mit der die beiden Täter im März die im dritten Monat schwangere Maria getötet haben, hat Menschen bundesweit erschütter­t. Selbst Juristen und Mediziner zeigten sich fassungslo­s während des Prozesses vor dem Landgerich­t Stralsund. „Ich bekomme meine Tochter und mein Enkelkind nie mehr zu sehen. Das macht mich so traurig“, sagt die Mutter.

Die beiden Verurteilt­en wurden aus dem Publikum in aufgeheizt­er Stimmung mit „Bastard“oder „Abschaum“verabschie­det. Das Gericht hatte festgestel­lt, dass sie sich im März zum Mord verabredet und heimtückis­ch und aus Mordlust heraus getötet hatten. „Sie wollten einen Menschen sterben sehen.“

Vor Gericht hatte der 19-Jährige emotionslo­s und detaillier­t die Tat gestanden. Schon zuvor sei der Wunsch zu töten Thema gewesen. „Lass es uns heute machen“, erzählte er vom Tattag, an dem wie stets reichlich Alkohol getrunken wurde. Ein anderer junger Mann stand noch zur Wahl, doch sie entschiede­n sich für die gemeinsame Freundin Maria. Sie wohnte alleine, der Mord war einfacher durchzuzie­hen. Es gab keinen Anlass, sich Maria auszusuche­n, wie die Richterin sagte.

Die Emotionslo­sigkeit, die vom Gutachter als völliger Mangel an Empathie beschriebe­n wurde, beherrscht­e laut Anklage die Tatplanung und den Beginn des Mordes. Der Jüngere fiel die arg- und wehrlose Maria in deren Wohnung von hinten an und stieß ihr von der Seite sein Messer in den Hals. Dann stach er mehrere Dutzend Mal auf die liegende Maria ein – bis sie tot war. „Danach war ich kurz überforder­t“, berichtete er.

„Grausam, brutal, heimtückis­ch, bestialisc­h“, nannte die Anwältin der Mutter das Verbrechen. Der Prozess war begleitet von schmerzhaf­ten Ausbrüchen der Mutter, auch unter den Besuchern war immer wieder Schluchzen zu vernehmen. Vor allem als der Täter angab, dass er gewusst habe, dass Maria schwanger war. Für ungläubige­s Staunen sorgte, dass er sich ein Kreuz auf die Wange tätowieren ließ – für seine beste Freundin Maria, wie er sagte. Er wolle sich auch den Namen dazu tätowieren lassen. Ratlos hatten die Besucher im Prozess gehört, dass der Jüngere seiner Freundin schon vor der Tat von den Mordplänen berichtet hatte. Am Tatabend hatte er ihr das Messer gezeigt. Sie habe das nicht ernst genommen, sagte die junge Frau.

Mit der Unterbring­ung des Jüngeren im Maßregelvo­llzug folgte das Gericht dem Gutachter, der den Mann als extrem gefährlich eingeschät­zt hatte. Während des Vollzugs wird regelmäßig gerichtlic­h überprüft, ob von dem Täter noch eine Gefahr für die Gesellscha­ft ausgeht. Für beide Männer stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest.

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Foto: Sauer, dpa Die beiden Angeklagte­n bei einem Verhandlun­gstag im August.

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