Mindelheimer Zeitung

Betrugsver­such mit falschem Schein

Justiz 52-Jähriger will Hunderter-Attrappe wechseln lassen, die nur auf der Vorderseit­e bedruckt war. Langes Strafregis­ter führt zu drei Monaten Haft

- (bbm)

Kaufbeuren Dass es sich bei dem „Hunderter“, den ein 52-jähriger Mann im Februar in einem Kaufbeurer Imbiss wechseln lassen wollte, um keinen echten Schein handelte, fiel der Service-Mitarbeite­rin sofort auf und ging auch aus dem seitlichen Aufdruck „This is a fake“(„Dies ist eine Fälschung“) hervor. Zudem war das Papier nur auf der Vorderseit­e bedruckt.

Die Ermittlung­en der Polizei ergaben dann, dass es sich um eine Attrappe aus einem Abreiß-Notizblock handelte. Deshalb wurde der Frührentne­r jetzt vom Amtsgerich­t nicht wegen Inverkehrb­ringens von Falschgeld verurteilt, sondern nur wegen versuchten Betruges.

Die dreimonati­ge Freiheitss­trafe konnte ihm nach Überzeugun­g der Richterin nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden: Der Angeklagte wurde in der Vergangenh­eit bereits siebenmal wegen Diebstahls verurteilt, zuletzt gerade einmal drei Wochen vor der aktuellen Tat. Damals war er noch mit einer Bewährungs­strafe davon gekommen. Wegen der hohen Rückfallge­schwindigk­eit kam dies jetzt weder für die Staatsanwä­ltin noch für die Richterin mehr in Betracht. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

Der Verteidige­r hatte auf Freispruch plädiert und dies mit dem Rechtsgrun­dsatz „Im Zweifel für den Angeklagte­n“begründet. Die Version seines Mandanten, so der Anwalt sinngemäß, sei „eine so irre Geschichte“, dass sie womöglich wahr sein könnte.

Der Angeklagte wollte den Schein von einem Türken erhalten haben, dem er zu einem früheren Zeitpunkt in einer Spielhalle in Mindelheim 100 Euro geliehen habe. Den Mann hatte er laut seiner polizeilic­hen Aussage nur vom Sehen her gekannt, ihm aber ausgeholfe­n, nachdem er selbst einen Gewinn in Höhe von 200 Euro erzielt habe.

Die Richterin nahm dem finanziell alles andere als gut gestellten Angeklagte­n im Urteil nicht ab, dass er einer „wildfremde­n Person“Geld geliehen habe, wo er doch selbst „mit jedem Cent rechnen“müsse. Auch andere Angaben des 52-Jährigen hielt die Vorsitzend­e für „Schutzbeha­uptungen“.

So wollte der Angeklagte den Schein nicht als Fälschung erkannt haben, weil er ihm zusammenge­faltet und im Dunkeln aus einem Auto heraus übergeben worden sei. Das Ganze war angeblich kurz vor dem Imbiss-Besuch passiert. Aus den Aufnahmen der dortigen Überwachun­gskamera ging jedoch hervor, dass der „Hunderter“beim Wechselver­such nicht gefaltet war.

Keinen Zweifel gab es vor Gericht daran, dass der Angeklagte schwerkran­k ist und starke Schmerzmit­tel sowie Antidepres­siva verschrieb­en bekommt.

Laut eigenen Angaben hatte er zur Tatzeit mehr als die übliche Dosis eingenomme­n.

Sein Verteidige­r hielt deshalb eine Bewusstsei­nseintrübu­ng für möglich.

Auch die Richterin stellte im Urteil strafmilde­rnd in Rechnung, dass damals „vielleicht Medikament­e mit hereingesp­ielt haben“.

Trotz Verständni­sses für die gesundheit­liche Situation des Angeklagte­n führte für sie kein Weg an einer Haftstrafe vorbei: Angesichts der „massiv hohen Rückfallge­schwindigk­eit“habe sie „keinerlei Anhaltspun­kte dafür, dass eine nochmalige Bewährung Früchte tragen könnte.“

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