Betrugsversuch mit falschem Schein
Justiz 52-Jähriger will Hunderter-Attrappe wechseln lassen, die nur auf der Vorderseite bedruckt war. Langes Strafregister führt zu drei Monaten Haft
Kaufbeuren Dass es sich bei dem „Hunderter“, den ein 52-jähriger Mann im Februar in einem Kaufbeurer Imbiss wechseln lassen wollte, um keinen echten Schein handelte, fiel der Service-Mitarbeiterin sofort auf und ging auch aus dem seitlichen Aufdruck „This is a fake“(„Dies ist eine Fälschung“) hervor. Zudem war das Papier nur auf der Vorderseite bedruckt.
Die Ermittlungen der Polizei ergaben dann, dass es sich um eine Attrappe aus einem Abreiß-Notizblock handelte. Deshalb wurde der Frührentner jetzt vom Amtsgericht nicht wegen Inverkehrbringens von Falschgeld verurteilt, sondern nur wegen versuchten Betruges.
Die dreimonatige Freiheitsstrafe konnte ihm nach Überzeugung der Richterin nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden: Der Angeklagte wurde in der Vergangenheit bereits siebenmal wegen Diebstahls verurteilt, zuletzt gerade einmal drei Wochen vor der aktuellen Tat. Damals war er noch mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen. Wegen der hohen Rückfallgeschwindigkeit kam dies jetzt weder für die Staatsanwältin noch für die Richterin mehr in Betracht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert und dies mit dem Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“begründet. Die Version seines Mandanten, so der Anwalt sinngemäß, sei „eine so irre Geschichte“, dass sie womöglich wahr sein könnte.
Der Angeklagte wollte den Schein von einem Türken erhalten haben, dem er zu einem früheren Zeitpunkt in einer Spielhalle in Mindelheim 100 Euro geliehen habe. Den Mann hatte er laut seiner polizeilichen Aussage nur vom Sehen her gekannt, ihm aber ausgeholfen, nachdem er selbst einen Gewinn in Höhe von 200 Euro erzielt habe.
Die Richterin nahm dem finanziell alles andere als gut gestellten Angeklagten im Urteil nicht ab, dass er einer „wildfremden Person“Geld geliehen habe, wo er doch selbst „mit jedem Cent rechnen“müsse. Auch andere Angaben des 52-Jährigen hielt die Vorsitzende für „Schutzbehauptungen“.
So wollte der Angeklagte den Schein nicht als Fälschung erkannt haben, weil er ihm zusammengefaltet und im Dunkeln aus einem Auto heraus übergeben worden sei. Das Ganze war angeblich kurz vor dem Imbiss-Besuch passiert. Aus den Aufnahmen der dortigen Überwachungskamera ging jedoch hervor, dass der „Hunderter“beim Wechselversuch nicht gefaltet war.
Keinen Zweifel gab es vor Gericht daran, dass der Angeklagte schwerkrank ist und starke Schmerzmittel sowie Antidepressiva verschrieben bekommt.
Laut eigenen Angaben hatte er zur Tatzeit mehr als die übliche Dosis eingenommen.
Sein Verteidiger hielt deshalb eine Bewusstseinseintrübung für möglich.
Auch die Richterin stellte im Urteil strafmildernd in Rechnung, dass damals „vielleicht Medikamente mit hereingespielt haben“.
Trotz Verständnisses für die gesundheitliche Situation des Angeklagten führte für sie kein Weg an einer Haftstrafe vorbei: Angesichts der „massiv hohen Rückfallgeschwindigkeit“habe sie „keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass eine nochmalige Bewährung Früchte tragen könnte.“