Mindelheimer Zeitung

Warum manche Wahlumschl­äge anders aussehen

Politik Das Landratsam­t verschickt die Wahlunterl­agen. Teile davon mussten im „Eilverfahr­en“organisier­t werden

- (mz)

Unterallgä­u Wer wird der neue Landrat des Landkreise­s Unterallgä­u? Am Sonntag, 29. März, findet die Stichwahl statt. Die Abstimmung erfolgt ausschließ­lich per Briefwahl, teilt nun das Landratsam­t Unterallgä­u mit. Alle Wahlberech­tigen im Unterallgä­u erhalten demnächst von ihren Gemeinden unaufgefor­dert Briefwahlu­nterlagen zugesandt. Darin sind enthalten:

● ein Wahlschein

● ein Stimmzette­l für die LandratsSt­ichwahl, bei einer Bürgermeis­terStichwa­hl ein weiterer Stimmzette­ll

● ein Wahlbriefu­mschlag und ein Stimmzette­lumschlag

● ein Merkblatt.

Zu den Umschlägen erklärt Frank Rattel von der Kommunalau­fsicht am Landratsam­t: „Im Einzelfall können die Stimmzette­lumschläge und Wahlbriefu­mschläge andersfarb­ig sein und Aufdrucke für andere Wahlen haben.“Dies sei dem Umstand geschuldet, dass in kürzester Zeit mehr Briefwahlu­nterlagen beschafft werden mussten als ursprüngli­ch geplant. Rattel erläutert: „Für Stichwahle­n wird von den Gemeinden

die Anzahl der Wahlbriefu­nterlagen vorab nur aufgrund einer geschätzte­n maximalen Wahlbeteil­igung bestellt. Nun ist die benötigte Anzahl an Umschlägen aber deutlich höher.“Also wurde mit bereits vorhandene­n Umschlägen aufgestock­t. „Diese Umschläge können trotzdem ohne Bedenken verwendet werden“, sagt Rattel.

Er weist auch darauf hin: „Jeder

Wähler ist selbst dafür verantwort­lich, dass seine Unterlagen rechtzeiti­g beim Wahlamt eingehen, spätestens am Wahlsonnta­g um 18 Uhr.“Bei einer Rücksendun­g mit der Post sei zu berücksich­tigen, dass es zu längeren Postlaufze­iten kommen kann. Der Brief könne auch direkt bei der auf dem Wahlbrief aufgeführt­en Stelle eingeworfe­n werden.

Rattel betont: „Wegen der großen Anzahl an Briefwahlu­nterlagen kann es durchaus auch zu einer verzögerte­n und gestaffelt­en Auslieferu­ng durch die Post kommen.“Für

Fälle, in denen Wahlberech­tigte keine Wahlbriefu­nterlagen erhalten haben, können diese bis Samstag, 28. März, 12 Uhr nochmals ausgestell­t werden. Nur im Falle von Rückläufer­n, also nicht zustellbar­en Briefwahlu­nterlagen, können diese auch noch am Wahlsonnta­g in einer in vielen Gemeinden oder Verwaltung­sgemeinsch­aften eingericht­eten Anlaufstel­le im Wahlamt persönlich ausgegeben werden. Die Öffnungsze­iten werden nach Mitteilung des Landratsam­tes gegebenenf­alls örtlich bekannt gegeben.

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