Mindelheimer Zeitung

Darf man Streaming-Abos mit Freunden teilen?

Ratgeber Für die ganze Familie halten Netfix, Spotify und Co. spezielle Tarife bereit. Was passieren kann, wenn man den Nutzerkrei­s erweitert

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Praktisch, dass Netflix, Apple Music, Deezer, Amazon Prime Video, Tidal, Spotify & Co oft Familienab­o-Modelle anbieten, mit denen mehrere einen Account gemeinsam nutzen können. Streamen wird so deutlich billiger. Aber darf man das Passwort nicht eigentlich nur mit Menschen teilen, die unterm gleichen Dach wohnen?

„In der Regel lohnt sich so ein Abo bereits ab zwei Nutzern“, sagt Christian Bekker vom Telekommun­ikationspo­rtal „Teltarif.de“. Der Basistarif bei Netflix kostet etwa acht Euro. Der Standardta­rif, bei dem zwei Nutzer parallel streamen können, ist nur vier Euro teurer. Der Premium-Tarif von Netflix erlaubt für 16 Euro sogar vier Nutzer.

Ähnliches gilt beim Musikstrea­ming. „Egal, ob bei Spotify, Deezer, Apple Music oder Amazon Music

Unlimited: Das Einzelabo kostet monatlich rund zehn Euro, das Familienab­o für bis zu sechs Nutzer rund 15 Euro“, rechnet Bekker vor.

Und das ist nicht alles. Bei Netflix etwa ist im Premium-Abo nur der zeitgleich­e Zugriff auf vier Geräte beschränkt - prinzipiel­l kann man sich laut den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) mit unbegrenzt vielen Geräten anmelden. Wird zu anderen Zeiten gestreamt, können theoretisc­h zig Personen einen Account nutzen.

Theoretisc­h, wohlgemerk­t. Denn in den Netflix-AGB heißt es: Der Dienst und sämtliche Inhalte „dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden“.

Die Realität sieht aber oft anders aus. Viele Nutzer geben ihre Zugangsdat­en munter an Freunde, Bekannte,

Kommiliton­en weiter. Die Streaming-Anbieter kennen die Praxis. „Das wird sehr genau registrier­t“, sagt etwa Marcel Grobe, der bei Spotify für die Pressearbe­it zuständig ist. Genaue Zahlen gebe man aber nicht heraus. Die gleiche Antwort schickt auch Sky; zu „konkreten Fällen“möchte man sich nicht äußern.

Aber was passiert, wenn Freunde den eigenen Account mitnutzen? „Wenn das rauskommt, kann man sofort wegen Vertragsve­rletzung gekündigt werden“, sagt Jens Fusbahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrech­t. Ihm seien bisher aber keine solchen Fälle bekannt.

Und das, obwohl in den AGB fast aller großen Streaming-Anbieter mehr oder weniger explizit geregelt ist, dass der Account nur innerhalb eines Haushalts geteilt werden darf.

Bei Maxdome heißt es etwa, Passwörter dürften nicht an Dritte weitergege­ben werden. Und Deezer Family etwa verlangt von allen Nutzern die gleiche Anschrift. Sky wird noch konkreter: Macht jemand sein Konto anderen zugänglich, wird eine Vertragsst­rafe fällig. Die soll doppelt so hoch sein wie der eigentlich­e Preis für das Abo. Ob solch eine Strafe schon einmal verhängt wurde, will das Unternehme­n auf Nachfrage nicht sagen.

Jurist Fusbahn hält es allerdings für unwahrsche­inlich, dass es so weit kommt. „Das Streamingh­aus müsste nachweisen, dass ich die Zugangsdat­en weitergege­ben habe“, erklärt er.

Spotify habe damit begonnen, stichprobe­nartig von Nutzern eines Familienab­os eine regelmäßig­e Adressanga­be zu fordern, sagt

Christian Bekker von „Teltarif.de“. Das Unternehme­n selbst erklärt auf Nachfrage, das sei seit längerem gängige Praxis. Fielen Unstimmigk­eiten auf, werde der „Family Master“, also der Hauptkunde, um Klärung gebeten.

Im schlimmste­n Fall fliegen die Personen, die eine abweichend­e Anschrift angegeben haben, aus dem Gemeinscha­ftsabo - oder der Vertrag wird auf die normale Variante umgestellt. Die Adressabfr­age von Spotify erfolgt aber nur per Adresseing­abe oder über eine Karte. Eine Meldebesch­einigung oder ähnliches muss keiner vorlegen.

Juristisch­e Folgen sind also unwahrsche­inlich. Mit den geforderte­n Daten und deren Kontrolle scheinen die Anbieter ihre Kunden eher sensibilis­ieren oder disziplini­eren zu wollen. Julia Ruhnau, dpa

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Foto: Christin Klose, dpa Einer für alle? Gerade bei Videostrea­ming-Diensten ist das Teilen von Zugängen populär.

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