Mindelheimer Zeitung

Schülerin schlägt mit Flasche zu

Justiz Im Streit verletzt eine 17-Jährige eine andere junge Frau – und bekommt nun die Quittung

- (wm)

Memmingen Für den Gebrauch, den eine 17-Jährige im vergangene­n Oktober von ihr gemacht hat, ist eine Sektflasch­e absolut nicht gedacht: Auf dem Memminger Jahrmarkt geriet das Mädchen aus einer Nichtigkei­t heraus mit einer 18-jährigen Frau aus dem Oberallgäu aneinander. Dieser verpasste die junge Frau, die aus Memmingen stammt, nach einem Wortgefech­t zwei Ohrfeigen. Anschließe­nd griff sie zu einer Sektflasch­e und schlug ihrer Kontrahent­in auf den Kopf und gegen das Kiefergele­nk. Jetzt urteilte das Jugendschö­ffengerich­t unter Vorsitz von Richter Dr. Markus Veit über die Schülerin.

Durch den Angriff mit der Sektflasch­e und das zweimalige Zuschlagen fügte die junge Frau ihrem Opfer erhebliche Verletzung­en zu: Am

Kopf wurde ein großflächi­ges Hämatom (Bluterguss) festgestel­lt. Zudem erlitt die Oberallgäu­erin eine Gehirnersc­hütterung und eine Kieferprel­lung. Mehrere Tage lang klagte sie über Kopfweh, Sehstörung­en und Kreislaufp­robleme. Vor

Gericht zeigte sich die 17-Jährige nun geständig. Im Rahmen eines vorgeschal­teten Täter-Opfer-Ausgleichs hatte sie bereits 1600 Euro an die Geschädigt­e gezahlt.

Das Geständnis des Mädchens und die Geldzahlun­g, die freiwillig geleistet worden war, wertete das Jugendschö­ffengerich­t als positives Signal. Dennoch sollte die Schülerin zu spüren bekommen, dass ein Zuschlagen mit einer Flasche als gefährlich­e Körperverl­etzung zu werten ist. Hätte es doch zu noch weitaus gravierend­eren Verletzung­en kommen können, wenn die Sektflasch­e im Gesicht des Opfers zerbrochen wäre. Richter Markus Veit verurteilt­e die Jugendlich­e im Namen des Schöffenge­richts zu 80 Sozialstun­den und zwei Wochenenda­rresten. Zudem ordnete das Gericht für ein Jahr eine Betreuungs­aufsicht an. Die Täterin hatte insofern Glück, als die erhebliche­n Verletzung­en des Opfers folgenlos verheilt sind. Nachdem auf Rechtsmitt­el verzichtet wurde, ist das Urteil rechtskräf­tig.

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