Schülerin schlägt mit Flasche zu
Justiz Im Streit verletzt eine 17-Jährige eine andere junge Frau – und bekommt nun die Quittung
Memmingen Für den Gebrauch, den eine 17-Jährige im vergangenen Oktober von ihr gemacht hat, ist eine Sektflasche absolut nicht gedacht: Auf dem Memminger Jahrmarkt geriet das Mädchen aus einer Nichtigkeit heraus mit einer 18-jährigen Frau aus dem Oberallgäu aneinander. Dieser verpasste die junge Frau, die aus Memmingen stammt, nach einem Wortgefecht zwei Ohrfeigen. Anschließend griff sie zu einer Sektflasche und schlug ihrer Kontrahentin auf den Kopf und gegen das Kiefergelenk. Jetzt urteilte das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Dr. Markus Veit über die Schülerin.
Durch den Angriff mit der Sektflasche und das zweimalige Zuschlagen fügte die junge Frau ihrem Opfer erhebliche Verletzungen zu: Am
Kopf wurde ein großflächiges Hämatom (Bluterguss) festgestellt. Zudem erlitt die Oberallgäuerin eine Gehirnerschütterung und eine Kieferprellung. Mehrere Tage lang klagte sie über Kopfweh, Sehstörungen und Kreislaufprobleme. Vor
Gericht zeigte sich die 17-Jährige nun geständig. Im Rahmen eines vorgeschalteten Täter-Opfer-Ausgleichs hatte sie bereits 1600 Euro an die Geschädigte gezahlt.
Das Geständnis des Mädchens und die Geldzahlung, die freiwillig geleistet worden war, wertete das Jugendschöffengericht als positives Signal. Dennoch sollte die Schülerin zu spüren bekommen, dass ein Zuschlagen mit einer Flasche als gefährliche Körperverletzung zu werten ist. Hätte es doch zu noch weitaus gravierenderen Verletzungen kommen können, wenn die Sektflasche im Gesicht des Opfers zerbrochen wäre. Richter Markus Veit verurteilte die Jugendliche im Namen des Schöffengerichts zu 80 Sozialstunden und zwei Wochenendarresten. Zudem ordnete das Gericht für ein Jahr eine Betreuungsaufsicht an. Die Täterin hatte insofern Glück, als die erheblichen Verletzungen des Opfers folgenlos verheilt sind. Nachdem auf Rechtsmittel verzichtet wurde, ist das Urteil rechtskräftig.