Hausverbot: Fan verklagt FC Bayern
Streit um Plakat geht in nächste Runde
München Der Streit um ein Hausverbot, das der FC Bayern gegen einen seiner Fans verhängt hat, geht in die nächste Runde. Wie Andreas Hüttl, der Rechtsanwalt des Mannes, unserer Redaktion sagte, hat er nun Klage gegen die FC Bayern München AG am Amtsgericht München eingelegt. Hintergrund ist eine Frist, die der FC Bayern verstreichen ließ: Bis nach dem Osterwochenende hätte der Rekordmeister das Hausverbot aufheben sollen, das gegen den Fan verhängt wurde. In einer Stellungnahme beharrte der FC Bayern auf dem Hausverbot.
Anlass dazu war ein Plakat, das Mitte Februar bei einem Drittligaspiel zwischen der zweiten Mannschaft des FC Bayern und dem Halleschen FC zu sehen war. Der Schriftzug „Bayern Amateure gegen Montagsspiele“mutet harmlos an – für den Fan, den der FC Bayern als Urheber ausgemacht haben will, hat er aber weitreichende Folgen: Der Rekordmeister hatte ihn Mitte März mit einem Verbot für alle Spiel- und Trainingsstätten versehen.
Für seinen Anwalt Hüttl ein Unding – zum einen, weil sein Mandant bestreitet, überhaupt etwas mit dem Plakat zu tun zu haben. Darüber hinaus sieht Hüttl diesen Ausspruch zu 100 Prozent von der Meinungsfreiheit gedeckt. Über die weiteren Hintergründe des Vorgehens des FC Bayern kann nur spekuliert werden – bislang ließ der Klub jegliche Presseanfrage unbeantwortet.
In Fankreisen wird spekuliert, dass das Hausverbot eine Replik auf die öffentliche Kritik des Fans an den Katar-Geschäften des FC Bayern München sein könnte. Der Dachverband der Fans des FC Bayern, der „Club Nr. 12“, hatte eine Rücknahme des Hausverbotes gefordert. Ein Sprecher des Clubs sprach von einem „neuen Tiefpunkt“in der Zusammenarbeit zwischen dem Verein und er aktiven Fanszene der Münchner.
Die einzige Stellungnahme, die Andreas Hüttl bislang vom FC Bayern bekommen hat, wirft nach seiner Ansicht auch mehr Fragen auf: „Mittlerweile argumentiert der FC Bayern mit dem Brandschutz.“Wie genau das Banner in dieser Hinsicht ein Problem darstellen könnte, sei aber nicht ersichtlich.
Das Vorgehen des FC Bayern findet Hüttl noch aus einem anderen Grund befremdlich: Bei dem Anwalt, der den FC Bayern vertritt, handelt es sich um Dr. Gerhard Riedl. Der Münchner Jurist ist Vorsitzender des Ehrenrates des FC Bayern e.V. – und steckt nach Ansicht Hüttls in einer Interessenkollision. „Wir haben den Verein als vermittelnde Instanz zwischen der FC Bayern AG und dem Fan angefragt – aber wie das gehen soll, wenn der Ehrenratsvorsitzende des e.V. zugleich die juristischen Verhandlungen führt, ist mir nicht klar.“