Gericht kippt Verbot
800-QuadratmeterRegel ist ungültig
München Das in der Corona-Krise beschlossene Verkaufsverbot für Geschäfte ab 800 Quadratmeter verstößt gegen das Grundgesetz – doch bleibt vorerst in Kraft. Nachdem sich in der vergangenen Woche bereits verschiedene Verwaltungsgerichte im Freistaat mit der Problematik auseinandergesetzt hatten und zu unterschiedlichen Entscheidungen kamen, hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof das Verbot gestern für verfassungswidrig erklärt. Durch die Ungleichbehandlung im Vergleich zu kleineren Läden und zusätzlichen Ausnahmen für den Buch- und Fahrradhandel verstoße die Regelung des Bundes gegen das Grundgesetz, teilte das Gericht mit. Aufgrund der aktuellen Situation entschieden die Richter jedoch, die Vorschrift vorerst nicht außer Kraft zu setzen. Als Reaktion auf das Urteil kündigte die Staatsregierung an, dass größere Geschäfte ihre Ladenfläche nun künstlich auf 800 Quadratmeter verkleinern sollten und dann öffnen dürften.
Die Erleichterung über diese Entscheidung ist beim Bayerischen Handelsverband groß. Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff betont: „Das Urteil und die schnelle Reaktion der Staatsregierung ist ein Schritt in die richtige Richtung.“Nach einer rund sechswöchigen Schließung kämpften inzwischen viele Händler mit Umsatzproblemen. Die Entscheidung der Staatsregierung, die Ladenfläche künstlich verkleinern zu dürfen, halte er deshalb für ein gutes Zeichen. „Abstandsund Hygieneregeln können bei mehr Platz sogar besser eingehalten werden“, sagt Puff in Bezug auf das ursprüngliche Verbot. Zum Beginn der Maskenpflicht habe es bislang keine Verstöße gegeben, deshalb hoffe er weiterhin auf die Einsicht bei Kunden und Mitarbeitern im Einzelhandel. Eine einheitliche Regelung wünscht sich auch Marcus Vorwohlt, Geschäftsführer vom Modeunternehmen Rübsamen. „Nicht nur für Unternehmer sind die Korrekturen vom Freistaat wichtig, auch die Kunden tun sich aktuell schwer“, sagt er. Die Möglichkeit, die Verkaufsfläche zu begrenzen, wolle auch Rübsamen so schnell wie möglich nutzen.