Mindelheimer Zeitung

Wenn das Auto zur Waffe wird

Gericht Ein Streit unter Brüdern endet im Unterallgä­u mit einem Zusammenst­oß auf der Straße. Das hat nun Konsequenz­en für einen

- (axe)

Unterallgä­u Bruderlieb­e kann Berge versetzen, Bruderhass in echte Katastroph­en münden. Das weiß man seit Kain und Abel. Damals war es ein schnöder Steinbrock­en, mit dem Kain im Alten Testament seinen Bruder Abel erschlagen hat. Im Februar diesen Jahres war es ein Auto, mit dem ein 20-Jähriger seinem ein Jahr jüngeren Bruder Schaden zufügen wollte.

Vorausgega­ngen war laut Polizeipro­tokoll ein Streit zwischen den beiden Brüdern. Sie wollten zunächst gemeinsam mit dem Auto zu ihrer Oma fahren. Auf dem Weg dorthin sollte der 19-Jährige den älteren Bruder bei einem Handyladen absetzen. Als die beiden zusammen mit der Freundin des 19-Jährigen im Auto saßen und losfuhren, fragte der jüngere seinen älteren Bruder, wohin er genau müsse. Daraufhin sei dieser „ausgetickt“, wie es im Polizeipro­tokoll heißt. Das wurde vor dem Amtsgerich­t Memmingen von Richter Markus Veit vorgelesen, da sich der 19-Jährige als Zeuge nicht dazu äußern wollte. „So wie es da steht, so stimmt es“, sagte er.

Das „Austicken“seines Bruders hatte er bei der Polizei folgenderm­aßen geschilder­t: Weil sein Bruder eben ausgetickt sei, habe er wieder kehrtgemac­ht und ihn nach Hause gefahren.

Dort sei der 20-Jährige ausgestieg­en, habe auch noch Türen und Kofferraum seines Autos aufgemacht und auf das Fahrzeug gespuckt. Was dann folgte, erfüllte schließlic­h den Tatbestand des vorsätzlic­hen gefährlich­en Eingriffs in den Straßenver­kehr:

Der ältere Bruder setzte sich in sein Auto, fuhr rückwärts, ohne zu bremsen, aus der Hofeinfahr­t und rammte dabei das Auto seines Bruders. Diesen Vorgang wiederholt­e er sogar noch. „Ich mach’s gleich nochmal, damit es sich rentiert“, soll er gerufen haben.

Eine Tat, die bei Jugendrich­ter Markus Veit Kopfschütt­eln auslöste: „Du zerstörst in deiner Wut sein Auto und nimmst sogar Verletzung­en

Bisher war der Angeklagte noch nie auffällig geworden

in Kauf.“Gleichwohl zeige diese Art der Aggression­sbewältigu­ng, dass der angeklagte 20-Jährige noch nach Jugendstra­frecht zu verurteile­n sei. „Wenn das ein Erwachsene­r macht, hätte man gedacht, dass der nicht alle Tassen im Schrank hat.“Für den Angeklagte­n, der bislang weder vorbestraf­t noch sonst in einer Form auffällig war, sprechen sein Geständnis, seine Einsicht und Reue, sodass er mit einem relativ milden Urteil davonkam: Neben dem entstanden­en Schaden von 1500 Euro, den der 20-Jährige seinem Bruder bezahlen muss, verhängte Richter Veit eine Geldbuße in Höhe von 2500 Euro und ein dreimonati­ges Fahrverbot. „Damit kommst du gut weg. Denn sein Auto als Waffe zu benutzen, ist keine gute Idee. Da hätte man auch gut und gerne über ein Fahrverbot von acht bis zehn Monaten reden können.“

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