Mindelheimer Zeitung

Stadtrat beschließt Ausschüsse und Sitzungsge­ld

Kommunalpo­litik Was für die Ratsmitgli­eder von Bad Wörishofen in den nächsten sechs Jahren gilt

- VON MARKUS HEINRICH

Bad Wörishofen Der neue Stadtrat von Bad Wörishofen ist im Amt, wer dort einen der 24 Ratssitze hat, ist ehrenamtli­ch tätig. Gleichwohl gibt es Aufwandsen­tschädigun­gen, welche der Rat selbst beschließe­n muss.

Die ehrenamtli­chen Stadtratsm­itglieder erhalten für ihre Tätigkeit in Bad Wörishofen in den nächsten sechs Jahren als Entschädig­ung einen Pauschalbe­trag von monatlich 100 Euro. Dazu kommt ein Sitzungsge­ld von je 40 Euro, wie bisher. Es wird gezahlt für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats, eines Ausschusse­s, einer vom Stadtrat gebildeten Arbeitsgru­ppe sowie für Sitzungen und Besprechun­gen der Stadt, bei denen die Stadtratsm­itglieder in dieser Funktion anwesend sind. Das geht aus der beschlosse­nen Satzung hervor.

Stadtratsm­itglieder, die Arbeitnehm­er sind, haben demnach außerdem Anspruch darauf, dass nachgewies­ener Verdiensta­usfall ersetzt wird. Wer selbststän­dig tätig ist, erhält gemäß der beschlosse­nen Satzung in den nächsten sechs Jahren ebenfalls eine pauschale Entschädig­ung, 40 Euro je volle Stunde, wenn Verdiensta­usfall durch Stadtratsa­rbeit entsteht.

Ebenfalls 40 Euro pauschal pro Stunde erhalten Stadtratsm­itglieder, denen „im berufliche­n oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruch­nahme einer Hilfskraft ausgeglich­en werden kann“, wie es in der Satzung heißt, die nun gilt. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Für auswärtige Tätigkeite­n für den Stadtrat erhalten die ehrenamtli­chen Mitglieder Reisekoste­n und Tagegelder nach dem Reisekoste­ngesetz.

Außerdem gibt es noch Gelder für die Fraktionen oder Ausschussg­emeinschaf­ten, 50 Euro monatlich und zusätzlich fünf Euro pro Mitglied. Im neuen Stadtrat gibt es vier Fraktionen und eine Ausschussg­emeinschaf­t aus SPD und ÖDP. Man habe diese Ausschussg­emeinschaf­t gewählt, um „in Ausschüsse­n einen Sitz zu erlangen und mitarbeite­n zu können“, erklärt die ÖDP-Kreisvorsi­tzende Gabriela Schimmer-Göresz. Höhere Entschädig­ungen, als in der Satzung vorgesehen, gelten für die stellvertr­etenden Bürgermeis­ter. Auch diese Summen muss der Stadtrat beschließe­n. In Bad Wörishofen gibt es in der neuem Amtsperiod­e auch eine Dritte Bürgermeis­terin.

Die Frage unserer Redaktion nach der nichtöffen­tlich beschlosse­nen Höhe der Entschädig­ungen hat das Rathaus bislang nicht beantworte­t.

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