Stadtrat beschließt Ausschüsse und Sitzungsgeld
Kommunalpolitik Was für die Ratsmitglieder von Bad Wörishofen in den nächsten sechs Jahren gilt
Bad Wörishofen Der neue Stadtrat von Bad Wörishofen ist im Amt, wer dort einen der 24 Ratssitze hat, ist ehrenamtlich tätig. Gleichwohl gibt es Aufwandsentschädigungen, welche der Rat selbst beschließen muss.
Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit in Bad Wörishofen in den nächsten sechs Jahren als Entschädigung einen Pauschalbetrag von monatlich 100 Euro. Dazu kommt ein Sitzungsgeld von je 40 Euro, wie bisher. Es wird gezahlt für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats, eines Ausschusses, einer vom Stadtrat gebildeten Arbeitsgruppe sowie für Sitzungen und Besprechungen der Stadt, bei denen die Stadtratsmitglieder in dieser Funktion anwesend sind. Das geht aus der beschlossenen Satzung hervor.
Stadtratsmitglieder, die Arbeitnehmer sind, haben demnach außerdem Anspruch darauf, dass nachgewiesener Verdienstausfall ersetzt wird. Wer selbstständig tätig ist, erhält gemäß der beschlossenen Satzung in den nächsten sechs Jahren ebenfalls eine pauschale Entschädigung, 40 Euro je volle Stunde, wenn Verdienstausfall durch Stadtratsarbeit entsteht.
Ebenfalls 40 Euro pauschal pro Stunde erhalten Stadtratsmitglieder, denen „im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann“, wie es in der Satzung heißt, die nun gilt. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Für auswärtige Tätigkeiten für den Stadtrat erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder Reisekosten und Tagegelder nach dem Reisekostengesetz.
Außerdem gibt es noch Gelder für die Fraktionen oder Ausschussgemeinschaften, 50 Euro monatlich und zusätzlich fünf Euro pro Mitglied. Im neuen Stadtrat gibt es vier Fraktionen und eine Ausschussgemeinschaft aus SPD und ÖDP. Man habe diese Ausschussgemeinschaft gewählt, um „in Ausschüssen einen Sitz zu erlangen und mitarbeiten zu können“, erklärt die ÖDP-Kreisvorsitzende Gabriela Schimmer-Göresz. Höhere Entschädigungen, als in der Satzung vorgesehen, gelten für die stellvertretenden Bürgermeister. Auch diese Summen muss der Stadtrat beschließen. In Bad Wörishofen gibt es in der neuem Amtsperiode auch eine Dritte Bürgermeisterin.
Die Frage unserer Redaktion nach der nichtöffentlich beschlossenen Höhe der Entschädigungen hat das Rathaus bislang nicht beantwortet.