Mindelheimer Zeitung

Ex-Chef einer Stiftung verurteilt

Betrug: Strafbefeh­l gegen früheren Direktor

- VON BERTHOLD VEH Archivfoto: sas

Lauingen Drei Jahre lang liefen die Untersuchu­ngen. Zahlreiche Zeugen wurden befragt und kistenweis­e Akten in der Lauinger Elisabethe­nstiftung (Kreis Dillingen) sichergest­ellt. Jetzt hat die Staatsanwa­ltschaft Augsburg das langwierig­e Ermittlung­sverfahren gegen Helmuth Zengerle, den früheren Leiter des Psychiatri­e- und Pflegezent­rums, abgeschlos­sen. Auf deren Antrag hin erließ das Amtsgerich­t Augsburg einen Strafbefeh­l wegen Untreue und Betrugs mit einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von einem Jahr auf Bewährung.

Die Ermittlung­en waren im Mai 2017 nach einem Bericht unserer Zeitung angelaufen. Wie Oberstaats­anwalt Matthias Nickolai nun mitteilt, soll Zengerle im Zeitraum Anfang 2014 bis Ende 2015 unberechti­gt Zulagen bezogen haben und für eine unsachgemä­ße Buchhaltun­g verantwort­lich gewesen sein. Forderunge­n der Stiftung für den Zeitraum 2012 bis Ende 2015 hätten deshalb nicht geltend gemacht beziehungs­weise nicht eingetrieb­en werden können. Außerdem soll der heute 70-Jährige den Bezirk Schwaben durch Verschweig­en von Überbelegu­ngen in den Jahren 2014 und 2015 über die der Stiftung zustehende Leistungen getäuscht haben. Nach Mitteilung des Oberstaats­anwalts soll so ein Gesamtscha­den von etwa 165 000 Euro entstanden sein.

Weitere Tatvorwürf­e gegen den einstigen CSU-Bezirksrat und dritten Bürgermeis­ter Lauingens wurden laut Nickolai eingestell­t, da ein Tatnachwei­s nicht geführt werden konnte, Taten bereits verjährt oder im Verhältnis zu den angeklagte­n Delikten von untergeord­neter Bedeutung waren. Strafmilde­rnd habe sich ausgewirkt, dass Zengerle in einem außergeric­htlichen Vergleich Schadenswi­edergutmac­hung geleistet habe. Nach Informatio­nen unserer Zeitung hatte der 70-Jährige der Elisabethe­nstiftung mehr als 100000 Euro zurückbeza­hlt. Noch 2017 war Zengerle als dritter Bürgermeis­ter und Lauinger CSU-Ortsvorsit­zender zurückgetr­eten. Dafür gab er ausschließ­lich gesundheit­liche Gründe an.

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Helmuth Zengerle

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