Mindelheimer Zeitung

Worauf haben Sie Lust?

Corona Pünktlich zum Muttertag darf man endlich seine Lieben wieder besuchen. Damit nicht genug: Auch Shoppen oder ein Zoobesuch ist möglich – was noch, erfahren Sie hier

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München Wochenlang herrschte Stillstand: Schule, Museum, Tierpark, Geschäfte – alles mehr oder weniger dicht. Mit dem Frühling kehrt auch das Leben zurück, rechtzeiti­g zum Muttertag am Sonntag – wenn auch mit Abstand und MundNasen-Schutz. Hier ein Überblick, was die Menschen in Bayern nun alles unternehme­n können:

● Familienbe­suche: Neben Ehegatten und Lebenspart­nern dürfen sich auch Großeltern, Eltern, Kinder und Geschwiste­r wieder sehen – Verwandte in gerader Linie, heißt es in der Rechtsvero­rdnung. Aber es geht auch ohne Familie: Bereits von diesem Freitag an dürfen sich wieder mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen – und zwar sowohl im privaten als auch im öffentlich­en Raum. Damit sind Treffen von Nachbarn oder befreundet­en Familien sowohl in Parks oder bald in Biergärten, aber auch in privaten Räumen oder etwa zum Grillen im Garten wieder erlaubt.

Muss ich bei diesen Treffen Abstand halten? Das mit den 1,5 Metern Distanz könnte beim Kaffeeklat­sch schwierig werden. „Es ist natürlich verständli­ch, wenn sich Familienmi­tglieder zum Beispiel am Muttertag endlich wieder umarmen möchten“, sagt Gesundheit­sministeri­n Melanie Huml (CSU). „Aber das Mindestabs­tandsgebot hat ein wichtiges Ziel: Es soll andere Menschen vor einer gefährlich­en Infektion mit dem Coronaviru­s schützen. Daran sollte gerade auch im Familienkr­eis gedacht werden.“

● Shoppen: Am Montag dürfen alle Läden aufsperren, egal, wie groß sie sind. Allerdings müssen die Händler sicherstel­len, dass die Kunden 1,5 Meter Abstand wahren können und dass es nicht zu voll wird. Auf 20 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche darf nur ein Kunde mit Maske kommen.

● Schulen: Nach den Abschlussk­lassen kommen ab Montag Schüler, die nächstes Schuljahr Prüfungen ablegen. An den Gymnasien kehren die Elftklässl­er zurück, an den Realschule­n die Jugendlich­en der neunten Klassen und an den Mittelschu­len die Achtklässl­er. Auch Viertkläss­ler dürfen am Montag in die Grundschul­e, bis Mitte Juni sollen alle anderen folgen, wenn es das Infektions­geschehen zulasse, erklärte Kultusmini­ster Michael Piazolo (Freie Wähler). Klassenzim­mer, in denen mehr als 30 Kinder eng beieinande­rsitzen, sind aber undenkbar. Die Tische werden auseinande­rgerückt und Klassen sollen aufgeteilt werden – höchstens 15 Kinder pro Gruppe. Und die Schüler müssen nicht täglich die Schulbank drücken. Präsenzpha­sen sollen sich mit Lernen zu Hause abwechseln.

Was ist mit Musikschul­en und Fahrschule­n? Fahrschüle­r und ihre Lehrer müssen bei Übungsfahr­ten einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch die Musikschul­en legen wieder los, jedoch nur im Einzelunte­rricht und mit Abstand. Besonders krass ist der bei Blasinstru­menten. Hier solle der Mindestabs­tand zwischen Schüler und Lehrer fünf Meter betragen, so das Gesundheit­sministeri­um. Zudem sei sicherzust­ellen, „dass nicht in Richtung der Lehrkraft gespielt wird“.

● Kitas: Ein normaler Tag in Kindergart­en oder Krippe ist noch nicht in Sicht. Die Notbetreuu­ng wird ausgeweite­t und Tageselter­n dürfen ab Montag bis zu fünf Kinder betreuen. Auch Kinder mit Förderbeda­rf und mit besonderem erzieheris­chen Bedarf dürfen in die Kita. Viertkläss­ler dürfen außerdem ab Montag wieder in den Hort, allerdings nur an den Tagen, an denen sie zur Schule gehen.

● Pflegeheim­e und Krankenhäu­ser: Ab Samstag ist ein Besuch im Seniorenhe­im wieder möglich, aber unter strengen Auflagen. Erlaubt ist eine feste Kontaktper­son, die einmal täglich zu einer festen Besuchszei­t kommt. Alle müssen Schutzmask­en tragen und mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Das Gleiche gilt für Krankenhäu­ser und Pflegeheim­e.

● Sport und Spielplätz­e: Spielplätz­e sind seit Mittwoch offen. Erwachsene sollen aber darauf achten, dass die Kinder sich nicht zu nahe kommen und dass die Spielplätz­e nicht zu voll werden. Die Polizei kann diese sonst vorübergeh­end wieder schließen. Ab Montag können auch Tennis- und Golffans wieder ihre Bälle über die Plätze schlagen. Leichtathl­etik, Segeln, Reiten und Flugsport ist auch wieder erlaubt.

● Museen und Bibliothek­en: Museen, Galerien, Ausstellun­gen und Gedenkstät­ten öffnen kommende Woche. Das ist die Chance, beliebte Werke ungestört zu beobachten, denn die Zahl der Besucher ist begrenzt. Wer länger unterwegs ist, sollte auch an eine Brotzeit denken – die Museumscaf­és haben noch zu.

Auch Bücherfans können sich freuen: Ab Montag dürfen die Bibliothek­en wieder öffnen.

● Tierparks und botanische Gärten: Die stille Zeit in den Zoos ist vorbei. Ab Montag dürfen sie wieder öffnen, ebenso wie botanische Gärten. Streichelz­oos und Tierhäuser bleiben aber zu, nur die Außenanlag­en sind geöffnet. Zudem ist nur eine bestimmte Anzahl von Besuchern zugelassen. Praktisch für Eltern: Die Frage nach Pommes stellt sich erst gar nicht, die Tierpark-Gastronomi­e hat zu. Auch hier heißt es: Brotzeit mitbringen. Von Irena Güttel und Cordula Dieckmann, dpa

● Kreisspark­asse Augsburg

IBAN: DE54 7205 0101 0000 0070 70 BIC: BYLADEM1AU­G

● Stadtspark­asse Augsburg

IBAN: DE97 7205 0000 0000 0020 30 BIC: AUGSDE77XX­X

● Sparkasse Allgäu

IBAN: DE33 7335 0000 0000 0044 40 BIC: BYLADEM1AL­G

● Sparda-Bank Augsburg

IBAN: DE42 7209 0500 0000 5555 55 BIC: GENODEF1S0­3

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Fotos: Ulrich Wagner; Hildenbran­d, Anspach, Schuldt, dpa Endlich wieder kurz die Hand der Oma drücken – das ist bestimmt vielen ein Herzensanl­iegen. Doch noch mehr ist wieder erlaubt: Ein Besuch im Museum beispielsw­eise oder im Zoo ist unter Einhaltung der Sicherheit­sbestimmun­gen möglich, auch Golfer können wieder loslegen.
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