Mindelheimer Zeitung

„Nichts zu beanstande­n“

Gemeindera­t Fünf Markträte werfen Bürgermeis­ter Ruf aus Tussenhaus­en Amtspflich­tverletzun­g vor. Das sagt das Landratsam­t

- (jsto)

Tussenhaus­en Bürgermeis­ter Johannes Ruf ist bei der Bürgermeis­terwahl im März zwar wiedergewä­hlt worden. Ruhe vor seinen Kritikern hat ihm das aber offenbar keine verschafft. Fünf Marktgemei­nderäte aus der alten Wahlperiod­e 2014 bis 2020, die alle nicht mehr im neuen Markrat vertreten sind, haben zwei Tage vor Ablauf ihrer Zeit im Gemeindera­t einen Beschwerde­brief an die Kommunalau­fsicht des Landratsam­tes geschickt. Darin werfen sie Bürgermeis­ter Ruf Amtspflich­tverletzun­g vor. Das Landratsam­t kam nach Prüfung lapidar zum Ergebnis: „Es gibt rechtsaufs­ichtlich nichts zu beanstande­n.“

Der Brief ist von Alois Baur, Gerhard Groos, Karl Riegg, Anja Simon und Bernd Linke unterzeich­net. Die fünf Gemeinderä­te beziehen sich auf die Marktratss­itzung vom 21. April in der Festhalle Mattsies. Sie bitten um „disziplina­rische Würdigung des Handelns des Ersten Bürgermeis­ters“.

Es ging um den Tagesordnu­ngspunkt Feuerwehrh­aus Mattsies. Der Nachbar hat laut der fünf Beschwerde­führer die Zustimmung für die Baugenehmi­gung des Mehrzweckr­aums nur für die Nutzung durch die Feuerwehr erteilt. Nun stelle sich heraus, dass dieser Raum auch anderweiti­g genutzt werden soll. Das stelle eine „Intensivie­rung der Nutzung des Gebäudes“dar. Damit verbunden sei mehr Verkehr.

Die fünf Gemeinderä­te kritisiere­n, dass der Marktrat nicht über den geschlosse­nen Vertrag informiert worden sei. Das dementiert­e Bürgermeis­ter Ruf gegenüber der MZ. Der Notarvertr­ag sei im Marktrat genehmigt worden, „auch wenn sich manche heute offenbar daran nicht mehr erinnern“.

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