Weitere Haftstrafe nach Einbrüchen
Gericht Die Einbruchsserie in Vereinsheime in Bad Wörishofen zieht eine Serie von Prozessen nach sich. Diesmal saß der Angeklagte schon vor dem Urteil im Gefängnis
Bad Wörishofen Die Einbruchsserie auf Vereinsheime in Bad Wörishofen hat eine weitere Gefängnisstrafe zur Folge. Auch mehr als zwei Jahre nach den Taten dauert die juristische Aufarbeitung damit an. Dabei ging es auch um einen Großeinsatz der Polizei im Eichwald an Bad Wörishofens Innenstadt, wo Zeugen mehrere Personen mit Schusswaffen gesehen hatten, Soft-Air-Waffen, wie sich viel später erst herausstellte.
Es war der mittlerweile vierte Prozess in dieser Angelegenheit. Verhandelt wurde diesmal am Amtsgericht Laufen, vor dem Jugendschöffengericht. Das Gericht im Berchtesgadener Land war zuständig, weil der Angeklagte diesmal bereits vor der Verhandlung im Gefängnis saß, in der JVA Lebenau.
Wie die Gerichtssprecherin Daniela Krammer unserer Redaktion sagte, sitzt der nun Verurteilte dort bereits wegen eines anderen Vergehens eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten ab. Deshalb wurde in Laufen verhandelt.
„Dem Angeklagten lagen mehr als zehn Einbrüche in der Region Wörishofen zur Last“, berichtet Krammer. Er soll jeweils die Scheiben in Vereins- und Sportheimen eingeschlagen und dann nach Geld oder Laptops und anderen Wertgegenständen gesucht haben.
Durch die umfassenden Geständnisse zweier Mittäter sei erst bekannt geworden, dass der Mann an den Taten beteiligt gewesen sein soll. „Der Sachschaden belief sich auf rund 9800 Euro, die Beute war gering, die Laptops nicht mehr viel wert“, so Krammer.
Das Jugendschöffengericht Laufen verurteilte den Mann aufgrund der Anklage. Die Haftstrafe wurde erhöht, auf nun drei Jahre und vier Monate Gesamtstrafe. Das Gericht habe den Mann wegen sieben vollendeten und vier versuchten Fällen des Diebstahls in besonders schwerem Fall und Sachbeschädigung verurteilt.
Nachdem die Polizei der Bande auf die Spur gekommen war, klickten alsbald die Handschellen und wenige Monate später erfolgten die ersten Verurteilungen. Im Juli 2018 musste ein damals 20-Jähriger aus dem Raum Buchloe wegen einer Beteiligung an den Einbrüchen ins Gefängnis, weil er unter Bewährung stand. Das Jugendschöffengericht verurteilte den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
Im Dezember 2018 mussten sich sechs weitere Mittäter vor Jugendschöffengericht und damit unter Ausschluss der Öffentlichkeit verantworten. In allen Fällen gab es Verurteilungen.
Einer der Sechs musste für zwei Jahre und elf Monate ins Gefängnis. Das Gericht verurteilte ihn unter anderem wegen Diebstahls in sechs Fällen und dem Führen einer
Schusswaffe. Dabei habe es sich um eine Schreckschusswaffe gehandelt, so das Gericht. Ein anderer Angeklagter wurde wegen Betrugs und Diebstahls zu einer Haftstrafe von vier Monaten verurteilt, allerdings zur Bewährung. In allen anderen Fällen verhängte das Gericht Sozialstunden.
Gegen die beiden mutmaßlichen Rädelsführer der Taten wurde dann im Februar 2019 verhandelt, nach dem Erwachsenenstrafrecht und öfBad fentlich. Von „werthaltigen und überschießenden“Geständnissen der damals 23 und 25 Jahre alten Bad Wörishofer sprach der zuständige Richter. Die beiden Männer gaben allerdings an, von dem 20-Jährigen aus dem Buchloer Raum in die Sache gezogen worden zu sein.
In der Wohnung des 23-Jährigen fand die Polizei damals auch die Soft-Air-Waffen aus dem Vorfall im Eichwald, wo sogar ein Polizeihubschrauber eingesetzt wurde, um nach den Bewaffneten zu suchen. Um einen Gefängnisaufenthalt kamen beide Männer herum, die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Weit über 12.000 Euro richtete die Einbrecherbande in wechselnder Besetzung in insgesamt 18 Sportund Vereinsheimen im Herbst 2017 im Raum Bad Wörishofen und Nahe des benachbarten Kaufbeuren an, ehe nach Monaten der Verunsicherung Anfang November die Handschellen klickten. Ziele waren Vereinsheime in Kirchdorf, Wiedergeltingen, Dorschhausen, Bad Wörishofen, Stockheim, Mattsies, Pforzen, Mauerstetten, Obergünzburg und Oberostendorf.
Vor den Gerichten ging es auch um Schusswaffen