Mindelheimer Zeitung

Betrunken und renitent

Justiz Vorbestraf­ter 32-Jähriger will Bordell nicht verlassen und randaliert gegen Polizisten. Das bringt ihm nun eine Haftstrafe ein

- (bbm)

Wertachtal Es war ein Ausraster mit Folgen: Ein vorbestraf­ter Mann hatte im Mai 2019 in Kempten betrunken randaliert und wurde nun vom Kaufbeurer Schöffenge­richt wegen Widerstand­s und tätlichen Angriffs gegen Vollstreck­ungsbeamte zu einer einjährige­n Haftstrafe verurteilt. Der Mann hatte nach einem Bordellbes­uch das Etablissem­ent nicht verlassen wollen und war wegen seiner Aggressivi­tät schließlic­h von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Auf der Fahrt zur Wache leistete er weiter Widerstand und versuchte, einem Beamten einen Faustschla­g zu verpassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Der Angeklagte hatte auf die Entscheidu­ng, die eine Gesamtstra­fe aus dem aktuellen Fall und einer Verurteilu­ng vom August 2019 ist, mit völligem Unverständ­nis reagiert. Weil er im einbezogen­en Urteil, das wegen eines Ladendiebs­tahls erfolgt war, noch eine Bewährungs­strafe erhalten hatte, ging er jetzt offenbar fest davon aus, dass es auch insgesamt noch für eine Bewährung reichen würde.

Der suchtkrank­e 32-Jährige hatte eingeräumt, dass er noch immer Alkohol trinkt – wenn auch angeblich nur selten und „nicht mehr so blackout-mäßig“.

Dass er am Tag seines Ausrasters betrunken war, hatte der 32-Jährige vor Gericht offen zugegeben und mit familiären Problemen erklärt. Er war damals nach Kempten gefahren, hatte dort mit anderen Personen Alkohol konsumiert und anschließe­nd ein Bordell besucht. Hier weigerte er sich, nach der vereinbart­en Zeit wieder zu gehen. Weil gutes Zureden nichts half, riefen die

Betreiber die Polizei. Auch gegenüber den Beamten war der alkoholisi­erte Mann wenig kooperativ. Nachdem es ihnen gelungen war, ihn nach draußen zu bugsieren, wollte er sich nicht vom Gebäude entfernen. Weil der Mann weiter uneinsicht­ig und renitent war, entschloss­en sich die Beamten dazu, ihn in Gewahrsam zu nehmen.

Auf der Fahrt zur Wache tat er dann so, als würde er den auf der Rückbank neben ihm sitzenden Polizisten mit dem Handy filmen. Als der Beamte überprüfen wollte, ob tatsächlic­h eine Aufnahme gemacht wurde, holte der 32-Jährige zu einem Faustschla­g aus. Der Polizist blockte die Attacke ab und fixierte den Angreifer. Auch auf der Dienststel­le war der Angeklagte aggressiv, schlug um sich und wurde schließlic­h in eine Ausnüchter­ungszelle gebracht. Vor Gericht bedauerte er seinen Ausraster und entschuldi­gte sich persönlich bei den Polizisten.

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