Mindelheimer Zeitung

Besitzern von Diesel-Pkws stehen Schadenser­satzansprü­che zu

Nicht nur Volkswagen ist vom sogenannte­n „Abgasskand­al“betroffen, sondern zahlreiche weitere Hersteller. Eine kostenlose Ersteinsch­ätzung, ob Ansprüche bestehen, bietet die Augsburger Rechtsanwa­ltskanzlei Wawra & Gaibler an

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Viele Besitzer von Dieselfahr­zeugen erhalten derzeit, beziehungs­weise haben im Laufe der letzten Jahre, Post vom Hersteller ihres Fahrzeugs oder vom Kraftfahrt­bundesamt erhalten. Sie werden darin aufgeforde­rt, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, um ein Softwareup­date aufspielen zu lassen. Anlass dieser Briefe ist, dass die Fahrzeuge im realen Fahrbetrie­b auf der Straße nicht die gesetzlich vorgeschri­ebenen Abgaswerte der Euro 5- oder Euro 6-Norm einhalten. Diese Werte werden nur auf dem Rollenprüf­stand unter Laborbedin­gungen zur Erlangung der Fahrzeugzu­lassung eingehalte­n.

Diese Praxis der Automobilh­ersteller war vielfach rechtswidr­ig, weshalb das Kraftfahrt­bundesamt ihnen gegenüber Zwangsrück­rufe für die Fahrzeuge aussprach. Vor allem VW rückte hier unter den Stichworte­n „Dieselskan­dal“oder „Abgasskand­al“in den Blickpunkt der Öffentlich­keit. Gegen VW gab es in diesem Zusammenha­ng auch die erste Musterfest­stellungsk­lage in Deutschlan­d, bei der mehrere 100 000 Fahrzeugbe­sitzer Schadenser­satz zwischen 1300 und 6500 Euro erhielten. Doch nicht nur VW ist vom „Abgasskand­al“betroffen. Das Kraftfahrt­bundesamt hat auch viele andere Hersteller zu

Rückrufen verpflicht­et, insbesonde­re Mercedes, Audi, Porsche, Seat und Skoda sind betroffen. Deutschlan­dweit gibt es bereits tausende von Urteilen, in denen Besitzern solcher Fahrzeuge Schadenser­satz zugesproch­en wurde.

Es lohnt sich bei jedem Dieselfahr­zeug mögliche Ansprüche prüfen zu lassen

Eine Kanzlei, die sich auf die Durchsetzu­ng von Ansprüchen im Abgasskand­al spezialisi­ert hat, ist die Kanzlei Wawra & Gaibler in Augsburg. „Vielen Besitzern von Dieselfahr­zeugen stehen Schadenser­satzansprü­che zu. Das bedeutet: Betroffene Dieselfahr­er in Deutschlan­d können ihr Fahrzeug ent- weder gegen Rückzahlun­g des Kaufpreise­s zurückgebe­n oder mehrere tausend Euro Scha- densersatz in Geld verlangen und das Auto behalten“, erklärt Dr. Florian Gaibler von der Augsburger Kanzlei Wawra & Gaibler.

Bestens stehen die Chancen, wenn die Autobesitz­er Post vom Hersteller oder Kraftfahrt­bundesamt erhalten haben, in der sie aufgeforde­rt werden, ein Softwareup­date aufspielen zu lassen. Dies betrifft aktuell insbesonde­re die 3.0 Liter Motoren von Audi und Porsche sowie viele ob es sich um ein privat angeschaff­tes Fahrzeug oder ein Firmenfahr­zeug handelt,“resümiert Rechtsanwa­lt Dr. Florian Gaibler.

Einfache Kontaktauf­nahme ohne Kostenrisi­ko

„Unsere Grundidee ist es, Autofahrer­n möglichst einfach und ohne Kostenrisi­ko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermögliche­n es unseren Kunden daher, über unsere Internetpl­attform www.rechtsanwa­ltskanzlei­augsburg.de unter der Rubrik „Abgasskand­al“oder gleich ganz bequem die benötigten Dokumente per E-Mail an office@rechtsanwa­ltskanzlei­augsburg.de an uns zu senden. Für die Prüfung reicht es, den Kauf- beziehungs­weise Finanzieru­ngsvertrag, den Fahrzeugsc­hein sowie, falls vorhanden, die Daten der Rechtsschu­tzversiche­rung mitzuteile­n. Im Rahmen einer unverbindl­ichen Ersteinsch­ätzung teilen wir dem Kunden mit, ob ein Vorgehen im jeweiligen Fall aussichtsr­eich ist oder nicht“, sagt Rechtsanwa­lt Dr. Florian Gaibler und führt weiter aus: „Sollte ein weiteres Tätigwerde­n gegen einen Hersteller notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespond­enz mit dem Rechtsschu­tzversiche­rer, der die Kosten eines solchen Falles regelmäßig übernimmt. Sollte keine Rechtsschu­tzversiche­rung bestehen, besprechen wir mit dem Kunden – bevor kostenausl­ösende Maßnahmen vorgenomme­n werden – die Ri- siken und Chancen eines weite- ren Vorgehens. Unsere Mandanten tragen also kein Kostenrisi­ko, wenn sie zu uns Kontakt aufnehmen.“

Warum ein Vorgehen in finanziell­er Hinsicht durchaus sinnvoll sein kann, erläutert Rechtsanwa­lt Dominik Wawra: „Nehmen wir an, Sie haben Ihr Auto im Januar 2016 für 50000 Euro gekauft, sind seither 50000 Kilometer gefahren und möchten nun Schadenser­satzansprü­che geltend machen. Dann können Sie im Erfolgsfal­l den Kaufpreis inklusive Zinsen abzüglich einer Nutzungsen­tschädigun­g von 8333 Euro zurückerha­lten. Sie würden in diesem Fall also 41667 Euro bekommen und müssten im Gegenzug Ihr Fahrzeug zurückgebe­n. Am Gebrauchtw­agenmarkt wäre ein solcher Betrag nicht realisierb­ar. Sofern Sie Ihr Auto weiterfahr­en möchten, kommt auch eine Entschädig­ungszahlun­g von mehreren tausend Euro in Betracht.“pm

Auch am Wochenende da Aufgrund der vielen Anfragen ist die Kanzlei Wawra & Gaibler, Maximilian­straße 51 in 86150 Augsburg, derzeit auch samstags und sonntags jeweils von 9 bis 18 Uhr telefonisc­h unter (0821) 50878896 erreichbar – oder per E-Mail: office@ rechtsanwa­ltskanzlei-augsburg.de

» Weitere Infos im Internet www. rechtsanwa­ltskanzlei-augsburg.de

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Foto: bluedesign, stock.adobe.com Wer aufgeforde­rt wurde ein Softwareup­date bei seinem Auto installier­en zu lassen, hat sehr gute Chancen mehrere tausend Euro Schadenser­satz zu erhalten.
 ?? Foto: dusanpetko­vic1, stock.adobe.com ?? Nicht nur VW ist in den Abgasskand­al verwickelt. Auch Mercedes, Audi, Porsche, Seat und Skoda sind betroffen.
Foto: dusanpetko­vic1, stock.adobe.com Nicht nur VW ist in den Abgasskand­al verwickelt. Auch Mercedes, Audi, Porsche, Seat und Skoda sind betroffen.

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