Bußgeld auch für Zehnjährige
Infektionsschutz Wer gegen die Corona-Auflagen verstößt, zahlt bei den Allgäuer Landratsämtern unterschiedlich viel. Mancherorts kommen auch Kinder nicht ungestraft davon. Ein Überblick über die aktuelle Situation
Allgäu Wer gegen die Corona-Beschränkungen verstößt, muss teils ordentlich zahlen – sogar als unter 18-Jähriger. „Auch gegen einen Zehnjährigen wird ein Bußgeld verhängt“, heißt es aus dem Landratsamt Lindau. Bei der Mehrzahl der Allgäuer Landratsämter hingegen muss man bei einem Verstoß erst ab 14 Jahren mit Zahlungen rechnen. Ein exemplarischer Überblick:
Wer entscheidet über das Bußgeld bei einem Corona-Verstoß im Allgäu?
„Die Polizeidienststelle nimmt den Corona-Verstoß auf und meldet diesen dem entsprechenden Landratsamt“, sagt Dominic Geißler, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd-West. Als Verfolgungsbehörde ist es dann die Aufgabe der Landratsämter, ein Bußgeld festzulegen. Richtlinie hierfür soll der Corona-Bußgeldkatalog für Bayern sein, allerdings dürfen die Ämter von diesem abweichen.
Ab welchem Alter wird man mit einem Corona-Bußgeld belangt?
Bei den Landratsämtern Oberallgäu, Unterallgäu und Ostallgäu beispielsweise werden Bußgelder erst verhängt, wenn die betroffene Person 14 Jahre oder älter ist. Anders im Landkreis Lindau: „Die Bescheide werden an Teenager ab dem 14. Lebensjahr erlassen, bei Jüngeren ergeht der Bescheid direkt an die Erziehungsberechtigten als Adressat“, sagt Angela Wolf vom Landratsamt Lindau.
Wie hoch fallen die Corona-Bußgelder im Allgäu aus?
„Es wird nach dem zum Tatzeitpunkt maßgeblichen Corona-Bußgeldkatalog für Bayern verfahren“, sagt Peter Igel, Leiter des Bürgermeisterbüros der Stadt Kaufbeuren. Ähnliches teilen auch die Zuständigen der Landratsämter Oberallgäu, Unterallgäu, Ostallgäu und Lindau sowie der Stadt Kempten mit. Ob der Verstoß gegen die Corona-Auflagen von einem Jugendlichen oder einem Erwachsenen begangen wurde, macht beim Landratsamt Unterallgäu keinen Unterschied. Wer 14 Jahre oder älter ist, muss bei einem Einzelverstoß 150 Euro zahlen, sagt Eva Büchele, Mitarbeiterin der Pressestelle. Bei der Stadt Kaufbeuren sieht das anders aus. Bei Jugendlichen werde je nach Einzelfall eine geringere Geldbuße als 150 Euro festgesetzt. In Kempten beispielsweise besteht für Teenager „die Möglichkeit, statt der Zahlung des
Bußgelds eine gemeinnützige Arbeit abzuleisten“, sagt Uwe Sutter, Leiter der zentralen Bußgeldstelle.
Fallen die Bußgelder je nach Einkommen unterschiedlich aus?
Im Oberallgäu und der Stadt Kaufbeuren ist neben dem Bußgeldkatalog auch die wirtschaftliche Situation entscheidend. Daher zahlen beispielsweise Arbeitslose und Schüler beim Landratsamt Oberallgäu ein geringeres Bußgeld als etwa Auszubildende oder Berufstätige. Bei den Landratsämtern Lindau und Unterallgäu hingegen ist die wirtschaftliche Situation der betroffenen Person irrelevant – eine Einzelfallprüfung werde dennoch immer durchgeführt. Die Zuständigen in Kempten räumen betroffenen Teenies „ans Taschengeld angepasste Ratenzahlungen“ein.
In einer Sache sind sich die Landratsämter offensichtlich einig: Wenn dieselbe Person – egal ob Teenager oder Erwachsener – wiederholt gegen die Corona-Auflagen verstößt, wird das Bußgeld erhöht.