Mindelheimer Zeitung

Vorhang auf für Kinos und Theater

Corona Staatsregi­erung nennt Termine für weitere Lockerunge­n. Am 8. Juni dürfen Freibäder öffnen, eine Woche später kann der Kulturbetr­ieb wieder anlaufen. Tests werden ausgeweite­t

- VON ULI BACHMEIER

München Schritt für Schritt nimmt die bayerische Staatsregi­erung die Einschränk­ungen wegen der Corona-Pandemie zurück. Ab 8. Juni dürfen Freibäder, Fitnessstu­dios und Tanzschule­n unter HygieneAuf­lagen wieder öffnen, ab 15. Juni gilt das auch für Kinos und Theater. Auch Konzerte und andere kulturelle Veranstalt­ungen sind dann wieder erlaubt. Es gilt allerdings eine Höchstgren­ze für die Zahl der Besucher. Außerdem hat das Kabinett angekündig­t, die Corona-Tests auszuweite­n und zu beschleuni­gen. Hier die Termine und Regelungen im Einzelnen:

● Busreisen Bereits ab 30. Mai dürfen Reisebusun­ternehmer wieder Touristen befördern. Gestattet sind vorerst allerdings nur Individual­buchungen, keine Gruppenrei­sen.

● Erwachsene­nbildung Ebenfalls ab

30. Mai dürfen Volkshochs­chulen und andere Träger der Erwachsene­nbildung unter Beachtung der Abstands- und Hygienereg­eln wieder Präsenzkur­se veranstalt­en. Um ihren Fortbestan­d zu sichern und den selbststän­digen Dozenten unter die Arme zu greifen, wird die Staatseine­n Rettungssc­hirm im Umfang von 30 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

● Gastronomi­e Die Öffnungsze­iten werden harmonisie­rt. Ab 2. Juni ist die Abgabe von Speisen und Getränken nicht nur in den Innenräume­n der Gaststätte­n, sondern auch in Biergärten bis 22 Uhr gestattet. Bisher muss in Biergärten um 20 Uhr Schluss sein.

● Sport Ab 8. Juni darf im Freien in Gruppen bis zu 20 Personen wieder trainiert werden. Die Einschränk­ung, dass nur Individual­sportarten zulässig sind, entfällt. Auch der Wettkampfb­etrieb für kontaktlos ausführbar­e Sportarten ist im Freien wieder gestattet. Indoorspor­tstätten und Fitnessstu­dios können unter Auflagen ihren Betrieb wieder aufnehmen, allerdings darf auch dort nur „kontaktlos“Sport getrieben werden. Was das konkret für welche Sportarten bedeutet, soll erst noch festgelegt werden.

● Freibäder Ebenfalls ab 8. Juni dürfen Freibäder und die Außenanlag­en von Hotels und in Kurorten wieder öffnen. Saunen, Hallenbäde­r und Wellnessei­nrichtunge­n müssen noch geschlosse­n bleiben.

● Tanzschule­n Auch Tanzkurse sind ab 8. Juni wieder gestattet. Allerdings darf nur kontaktlos oder mit einem festen Tanzpartne­r getanzt werden.

● Theater, Konzerte, Kinos: Ab 15. Juni kann der Kulturbetr­ieb langsam wieder anlaufen. Theater dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen, Konzerte dürfen wieder veranstalt­et werden. Die Zahl der Besucher aber wird begrenzt auf maximal 50 in geschlosse­nen Räumen und maximal 100 im Freien. Das gilt im Grundsatz auch für die Kinos. Welche Vorschrift­en dort jeweils gelten, soll in einem konkreten Hygienekon­zept festgelegt werden, das im Moment von den Ministerie­n erarbeitet wird.

● Corona-Tests Um die Bekämpfung der Pandemie voranzutre­iben, hat die Staatsregi­erung beschlosse­n, die Corona-Tests massiv auszuweite­n. Personen mit Symptomen sollen innerhalb von 24 Stunden getestet werden und das Ergebnis soll innerhalb von weiteren 24 Stunden vorliegen. Personen ohne Symptome soll eine Testung innerhalb von 48 Stunden ermöglicht werden. Das Testergebn­is soll dann spätestens innerhalb einer Woche vorliegen. Außerdem soll sichergest­ellt werregieru­ng den, dass Personen, die Kontakt mit Infizierte­n hatten, „im Rahmen des medizinisc­h-fachlichen Zeitraums unverzügli­ch mindestens einmal während ihrer Quarantäne­phase verpflicht­end getestet werden“. Die Testungen in Krankenhäu­sern, Alten- und Pflegeheim­en sowie in Einrichtun­gen für Menschen mit Behinderun­gen sollen deutlich verstärkt werden. Lehrkräfte und Erzieherin­nen sollen die Gelegenhei­t erhalten, sich freiwillig testen zu lassen. Wer in welchen Fällen die Kosten übernimmt, steht noch nicht fest. Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) sieht hier zunächst den Bund und die Krankenkas­sen in der Pflicht, schließt aber nicht aus, dass auch der Freistaat sich beteiligt.

● Notreserve Um für die weitere Bekämpfung der Pandemie gewappnet zu sein, hat der bayerische Ministerra­t beschlosse­n, einen Grundstock an Schutzausr­üstung und medizinisc­hem Gerät anzulegen. Für einen Zeitraum von sechs Monaten sollen Schutzhand­schuhe, -masken, -anzüge, -brillen und -kittel zur Verfügung stehen. Damit soll die Handlungsf­ähigkeit des Staates für den Fall einer zweiten Corona-Welle sichergest­ellt werden.

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Foto: Daniel Bockwoldt, dpa Bayern lockert weiter seine Corona-Beschränku­ngen: Ab dem 15. Juni sollen unter anderem auch Kinos wieder geöffnet werden.

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