Mindelheimer Zeitung

AfD-Antrag abgelehnt

Ausschuss: Brandner bleibt vorerst abgesetzt

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Karlsruhe Die Abwahl des AfD-Abgeordnet­en Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsauss­chusses ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags – und wirft auch für das Bundesverf­assungsger­icht Fragen auf. Es bedürfe genauerer Prüfung, ob die Fraktion in ihren Rechten beeinträch­tigt sei, teilte das Gericht am Freitag mit. Einen Eilantrag lehnten die Richter aber ab. Damit wollte die AfD erreichen, dass Brandner seine Aufgaben sofort wieder wahrnehmen darf.

Die Abgeordnet­en der anderen Parteien im Ausschuss hatten Brandner für nicht mehr tragbar gehalten und ihn am 13. November abgesetzt. Grund dafür waren mehrere Eklats. Die Verleihung des Bundesverd­ienstkreuz­es an den AfD-kritischen Rocksänger Udo Lindenberg hatte Brandner auf Twitter mit der Bemerkung „Judaslohn“kommentier­t. Auch mit seinen Reaktionen auf den antisemiti­sch motivierte­n Terroransc­hlag von Halle mit zwei Toten und mehreren Verletzten löste er Empörung aus. Brandner selbst hatte einen Rücktritt ausgeschlo­ssen. Seit seiner Absetzung wird der Ausschuss von dessen stellvertr­etendem Vorsitzend­en Heribert Hirte (CDU) geleitet.

Die AfD hat bisher keinen neuen Kandidaten bestimmt. Das war für die Verfassung­srichter ein Grund für die Ablehnung des Eilantrags. Die AfD habe es selbst in der Hand, ihre Beeinträch­tigung durch die Benennung eines anderen Kandidaten zu verringern. Erst im Hauptsache­verfahren werden die Richter feststelle­n, ob die Abwahl Brandners verfassung­swidrig war.

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