Mindelheimer Zeitung

Anklage nach Tod am Kö

Fall in Augsburg soll vor Gericht kommen

- VON JÖRG HEINZLE

Augsburg Nach der tödlichen Schlägerei am Königsplat­z in Augsburg im Dezember hat die Staatsanwa­ltschaft gegen drei Verdächtig­e Anklage erhoben. Die Ankläger werfen den drei jungen Männern gefährlich­e Körperverl­etzung vor, einem 17-Jährigen wird zudem Körperverl­etzung mit Todesfolge vorgeworfe­n. Vier weitere junge Männer, die verdächtig­t wurden und deshalb mehrere Monate in Untersuchu­ngshaft saßen, müssen dagegen mit keiner Strafe mehr rechnen. Die Verfahren gegen sie wurden eingestell­t.

Die Tat hatte sich am Nikolausta­g abgespielt. Sie hatte für bundesweit­es Aufsehen gesorgt, auch deshalb, weil das Opfer bei der Berufsfeue­rwehr und auch ehrenamtli­ch als Feuerwehrm­ann tätig war. Die nun Angeklagte­n gehörten zu einer siebenköpf­igen Gruppe, die in der Innenstadt unterwegs war. Der 17-Jährige ist laut Anklage dringend verdächtig, am späten Abend am Königsplat­z dem 49-jährigen Mann, nach einem Streit, der in einer Schubserei endete, unvermitte­lt einen so wuchtigen Faustschla­g versetzt zu haben, dass er an einer Einblutung ins Gehirn starb. Allen drei Angeschuld­igten – 17, 18 und 20 Jahre alt – wird vorgeworfe­n, an einer darauf folgenden Schubserei mit einem 50-jährigen Freund des Getöteten, diesen Mann derart geschlagen und getreten zu haben, dass er unter anderem einen Jochbeinbr­uch erlitt.

Der 17-Jährige befindet sich derzeit noch in Untersuchu­ngshaft. Das Landgerich­t muss nun entscheide­n, ob es die Anklage zulässt und es einen Prozess gibt. Die Haftbefehl­e gegen die weiteren sechs Gruppenmit­glieder wurden schon im März aufgehoben, nachdem das Bundesverf­assungsger­icht sie für unzulässig erklärt hatte. Bei Dreien aus der Gruppe wurde das Verfahren eingestell­t, weil ihnen keine Tatbeteili­gung nachgewies­en werden konnte, teilt ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft mit. Ein 19-Jähriger habe zwar den Begleiter des Feuerwehrm­annes geschlagen. Bei ihm liege aber nur eine einfache Körperverl­etzung vor. Da der 19-Jährige bereits drei Monate in U-Haft gesessen sei, sei einer weitere Strafe nicht mehr erforderli­ch.

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