Mindelheimer Zeitung

Wenn die Entlassung zum Problem wird

Gesundheit Viele Krankenhäu­ser können behandelte, aber pflegebedü­rftige Patienten nicht ohne Quarantäne heimschick­en. In Mindelheim gibt es eine kurzfristi­ge Zwischenlö­sung

- (wool)

Mindelheim Krankenhäu­ser können manche Patienten, unabhängig ob sie Corona-Patienten oder „normale“Patienten sind, nach einer erfolgreic­hen Behandlung nicht ohne Weiteres entlassen. Genauer gesagt handelt es sich um Patienten, die nach ihrem Krankenhau­saufenthal­t in eine stationäre Pflegeeinr­ichtung, beispielsw­eise in ein Altenheim, wiederaufg­enommen werden sollen.

Denn für eine Wiederaufn­ahme gelten Vorschrift­en, die das bayerische Kabinett wegen der CoronaKris­e erlassen hat. Die Allgemeinv­erfügung stellen Krankenhäu­ser vor logistisch­en und finanziell­en Herausford­erungen – auch im Unterallgä­u. Voraussetz­ung für eine

Aufnahme sowie die Rückverleg­ung von Bewohnern ist laut dem bayerische­n Staatsmini­sterium für Gesundheit und Pflege ein individuel­les Konzept, das den größtmögli­chen Schutz der Bewohner und des Personals gewährleis­ten soll.

So sollen Patienten aus Pflegeeinr­ichtungen nach ihrem stationäre­n Krankenhau­saufenthal­t in Quarantäne und darüber hinaus auf das Coronaviru­s getestet werden, ehe sie zurück in ihre Einrichtun­gen dürfen. Viele Pflegeeinr­ichtungen oder Familien können Ersteres nicht leisten. Diese Aufgabe bleibt dann an den Krankenhäu­sern hängen.

Der Klinikverb­und Allgäu, zu welchem die Krankenhäu­ser Mindelheim

und Ottobeuren gehören, erklärt auf MZ-Nachfrage, dass es zuletzt Schwierigk­eiten bei der Verlegung von Patienten zurück in die Pflegeeinr­ichtungen gegeben habe. Pressespre­cherin Kristen Boos sagt: „Die als Übergang geschaffen­en Kurzzeitpf­legeeinric­htungen in Bad Grönenbach und in Bad Wörishofen haben dankenswer­terweise einzelne Patienten aus den Kliniken der Region übernommen.“

Wegen der gebotenen Einschränk­ungen für Heimbewohn­er konnte die Aufnahme aber nur für diejenigen Patienten mit einem moderaten Versorgung­saufwand zugesagt werden. Für Patienten mit einem höheren Pflegeaufw­and, wie etwa demenzkran­ke Menschen, standen dem Klinikverb­und noch Kapazitäte­n in der hauseigene­n Kurzzeitpf­legeeinric­htung der Klinik Mindelheim zur Verfügung, sagt Pressespre­cherin Boos. So konnte die notwendige Quarantäne von 14 Tagen vor der Zurückverl­egung in das jeweilige Pflegeheim geleistet werden.

Was die angefallen­en Mehrkosten durch die verlängert­e Betreuung im Krankenhau­s betrifft, hält sich der Klinikverb­und Allgäu bedeckt. Bayerns Krankenhäu­ser müssen aktuell selbst für die Kosten durch zusätzlich­e Tests und die Quarantäne­zeit aufkommen. Personell wie finanziell ist das eine große Herausford­erung.

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