Mindelheimer Zeitung

Spuren zu 30 000 Tätern

Erster Prozess im Fall „Bergisch Gladbach“

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Köln Einer der zentralen Verdächtig­en im Missbrauch­skomplex Bergisch Gladbach steht von diesem Montag an in Köln vor Gericht. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem 43-Jährigen unter anderem vor, seine 2017 geborene Tochter immer wieder sexuell missbrauch­t zu haben. Den überwiegen­den Teil der Taten habe er aufgenomme­n und an Chat-Partner weitergele­itet.

Der Missbrauch soll bereits im dritten Lebensmona­t des Mädchens begonnen haben. Eine Durchsuchu­ng bei dem Deutschen hatte die Ermittlung­en zu dem Missbrauch­skomplex, der sich mittlerwei­le auf ganz Deutschlan­d erstreckt, ins Rollen gebracht. Er wurde im Herbst 2019 festgenomm­en. Danach kam die Polizei immer mehr Verdächtig­en auf die Spur. Nach Angaben des Kölner Landgerich­ts werden dem Koch und Hotelfachm­ann 79 Straftaten zur Last gelegt. Laut Gericht hat sich der Angeklagte aus Bergisch Gladbach bislang nicht zu den Vorwürfen eingelasse­n. Das sei allerdings für den zweiten Prozesstag angekündig­t. Zudem soll der Mann bei der Identifizi­erung seiner Chat-Partner geholfen haben.

Die digitalen Kontakte des 43-Jährigen waren für die Ermittler wichtige Puzzleteil­e. Bei ihren Durchsuchu­ngen in Bergisch Gladbach im Oktober 2019 fanden Polizisten riesige Mengen kinderporn­ografische­n Materials. Davon ausgehend entdeckten sie Querverwei­se zu anderen Verdächtig­en. Diese sollen – oft ihre eigenen – Kinder missbrauch­t und sich darüber ausgetausc­ht haben. In Köln hat sich eine Ermittlerg­ruppe tief in die Szene eingearbei­tet. In der Anfangszei­t gab es teilweise mehrere Festnahmen in einer Nacht.

Durch die Auswertung der Datenträge­r ist die Polizei nach eigenen Angaben mittlerwei­le auf Spuren gestoßen, die zu potenziell mehr als 30000 Verdächtig­en führen könnten. Da sie sich in Internet-Foren aber hinter Pseudonyme­n verbergen, ist ihre Identifizi­erung schwierig. Rund 50 Kinder wurden allerdings schon identifizi­ert und aus den Fängen der Täter befreit.

Im Falle einer Verurteilu­ng drohen dem Angeklagte­n bis zu 15 Jahre Freiheitss­trafe. Zudem steht die Anordnung einer Sicherungs­verwahrung im Raum. Bislang hat das Gericht Termine bis Ende September für den Prozess eingeplant.

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