So klappt es mit dem Elterngeld
Hintergrund Mutter und Vater sollten sich möglichst früh Gedanken machen, wer sich wann und wie lange zu Hause um den Nachwuchs kümmern will
Augsburg Nach der Geburt dreht sich für frischgebackene Eltern erst einmal alles um das Kind. Ein Elternteil zieht sich dann in den allermeisten Fällen für eine gewisse Zeit aus dem Berufsleben zurück, um ganz für den neuen Erdenbürger da sein zu können. Die dadurch entstehende finanzielle Lücke lässt sich durch das Elterngeld zumindest teilweise ausgleichen: Es beträgt meist etwa 65 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt und wird meist bei der zuständigen Kommune beziehungsweise dem Landkreis beantragt. „Wer beim Antrag auf Elterngeld das Maximale für sich herausholen will, muss sich vorher intensiv mit dem Thema Elterngeld und den Gestaltungsmöglichkeiten beschäftigen“, schreibt die Zeitschrift Finanztest. Das fängt mit der Wahl der Elterngeldvariante an – Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder eine Kombination aus beidem – und hört bei der klugen Auswahl der Steuerklassen auf.
Eltern sollten sich also einige Gedanken machen, bevor sie den Antrag ausfüllen – und zwar am besten vor der Geburt des Kindes. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was braucht man für den Elterngeldantrag?
Sobald das Kind auf der Welt ist, bekommen die Eltern vom Standesamt die Geburtsurkunde. Diese muss dem Amt mit einer Reihe weiterer Unterlagen vorliegen, erklärt Sandra Thiemar vom Beratungsportal Elterngeld.net. Dazu gehört neben einer Kopie der Personalausweise der Eltern auch der vom Arbeitgeber bestätigte Antrag auf Elternzeit. „Berufstätige müssen die Elternzeit zwischen der siebten und achten Woche vor ihrem Beginn beantragen“, so Thiemar. Leistet die Krankenkasse Mutterschaftsgeld, muss außerdem die Bewilligung vorliegen. Denn diese Leistungen werden dem Elterngeld angerechnet. Notwendig ist zudem der Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes. Die Voraussetzungen für einen Elterngeldantrag sind bei Müttern und Vätern die gleichen. Wenn ein Elternpaar allerdings nicht verheiratet ist, benötigt der Vater für den Elterngeldantrag einen Nachweis über die Anerkennung der Vaterschaft. Auch der Berechnungszeitraum unterscheidet sich je nachdem, welcher Elternteil den Antrag stellt. Bei der Mutter werden die zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes hinzugezogen, beim Vater die zwölf Monate vor der Geburt, erklärt Thiemar. Aus diesen
Zeiträumen müssen der Elterngeldstelle die entsprechenden Gehaltsabrechnungen vorliegen. Bei Selbstständigen wird eine Einnahmeüberschussabrechnung aus dem Jahr vor der Geburt verlangt.
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Die Höhe des Elterngeldes hängt laut Bundesfamilienministerium davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt des Kindes beziehungsweise vor Beginn des Mutterschutzes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. „Zur Ermittlung des Betrags wird das sogenannte Elterngeld-Netto berechnet“, sagt Thiemar. „Das ist etwas komplizierter.“Dafür werden vom Bruttoeinkommen des Antragstellers zunächst die Werbungskosten sowie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen. Vom durchschnittlichen Monatseinkommen werden zusätzlich Steuerpauschalen und Sozialabgaben abgezogen. Der Betrag, der nach Abzug übrig bleibt, ist das ElterngeldNetto. Davon werden allerdings maximal 2770 Euro berücksichtigt. Einkommen, das darüber hinaus bezogen wurde, wird nicht durch das
Elterngeld ersetzt. Je nach Höhe des Elterngeld-Nettos werden dem Elternteil 65 bis 67 Prozent ausgeglichen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe des Elterngeldes ist unter anderem von der gewählten Variante abhängig: Das Basiselterngeld beträgt höchstens 1800 und mindestens 300 Euro im Monat. Da das ElterngeldPlus doppelt so lange ausgezahlt wird, verringert sich die Höhe des monatlichen Betrags entsprechend. Der Maximalbetrag beträgt 900 Euro, der Mindestbetrag 150 Euro. Für verheiratete Paare gibt es einen Trick, die Höhe des Elterngelds zu beeinflussen: den Wechsel der Steuerklasse. Denn die Steuerklasse bestimmt, wie viel Netto vom Brutto bleibt, erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Verdient ein Ehepartner deutlich weniger als der andere, bietet sich laut der Expertin eine Kombination von Steuerklasse drei und fünf an. Der geringer verdienende Partner ist in der steuerlich ungünstigeren Steuerklasse fünf, die deutlich höhere Abzüge hat. Der Antrag auf den Wechsel der Steuerklasse müsse spätestens sieben Monate vor dem Monat gestellt werden, in dem der Mutterschutz beginnt. Auch Familien, die Geschwisterkinder haben, können ein höheres Elterngeld erhalten, heißt es bei der Stiftung Warentest. Lebt ein Kind unter drei Jahren in der Familie oder zwei Kinder unter sechs Jahren, erhalten Eltern einen Geschwisterbonus von zehn Prozent des Elterngeldes.
Wie lange bekommt man Elterngeld?
Entscheiden sich Eltern für das Basiselterngeld, können sie dieses bis zu 14 Monate beziehen. Nämlich dann, wenn sich beide Elternteile die Betreuung aufteilen und von einem Einkommensverlust betroffen sind. „Partner sollten früh überlegen, wer für welchen Zeitraum Elterngeld beantragen will“, heißt es bei der Stiftung Warentest. Denn ein Elternteil bekommt maximal zwölf Monate Elterngeld, der andere muss mindestens eine zweimonatige Berufspause einlegen, um ebenfalls Elterngeld zu beziehen. Auch andere Kombinationen der 14 Monate – also etwa sieben Monate für jeden Partner – sind möglich. Alleinerziehende haben immer Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld. Mit dem ElterngeldPlus kann der Bezugszeitraum gestreckt werden. Während des Bezugs von ElterngeldPlus könne der betreuende Elternteil außerdem in Teilzeit arbeiten.