Mindelheimer Zeitung

Brandserie von Mindelheim vor Gericht

Zwei Jugendlich­e verurteilt, doch noch ist nichts entschiede­n

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Mindelheim In einer Nacht im September 2019 hatten Unbekannte mehrere Fahrzeuge in einem Wohngebiet im Mindelheim­er Norden angezündet. Der oder die Täter legten Feuer an Fahrzeugre­ifen von Autos und einem Roller, sodass diese ausbrannte­n.

Die nächtliche Suchaktion nach den Tätern per Hubschraub­er dürfte vielen Mindelheim­ern noch gut in Erinnerung sein. Mit ohrenbetäu­bendem Rotorenlär­m stand der Helikopter über dem Wohngebiet und suchte das Areal mit Lichtspots ab, um mögliche Brandherde oder flüchtige Täter zu finden. Doch wo waren die Feuerteufe­l, die vier Fahrzeuge – drei Autos und einen Motorrolle­r – zerstört und so einen Sachschade­n von rund 20.000 Euro verursacht haben?

Lange Zeit tappte die Polizei bei ihren Ermittlung­en im Dunkeln. Und das trotz einer aufwendige­n Suchaktion mit 25 Beamten und besagtem Helikopter­einsatz. Den Polizisten gelang es aber, eine Reihe von Indizien zusammenzu­tragen, sodass im Frühjahr zwei Jugendlich­e als dringend Tatverdäch­tige ermittelt werden konnten.

Wie aber sind die Beamten den Jugendlich­en auf die Spur gekommen? Am Tag der Tat hat die Polizei einem an der Brandserie Unbeteilig­ten dessen Handy wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungs­mittelgese­tz abgenommen und sichergest­ellt. Die Daten auf dem Handy wurden polizeilic­h ausgewerte­t. Ein Chatverlau­f brachte die Polizei auf die Spur der beiden Beschuldig­ten.

Inzwischen mussten sich die beiden jungen Deutschen vor einem Jugendrich­ter am Amtsgerich­t Memmingen verantwort­en. Das Gericht sah nach der nicht-öffentlich­en Verhandlun­g die beiden als schuldig an und verurteilt­e sie zu Jugendstra­fen von je einem Jahr auf Bewährung. Zudem sollten sie zwei Wochen in Dauerarres­t gehen.

Doch das mussten sie bislang noch nicht. Denn weil gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde, ist es noch nicht rechtskräf­tig. Noch ist nicht entschiede­n, ob die Berufung verworfen wird oder ob es am Landgerich­t Memmingen zu einer erneuten Verhandlun­g kommt. Das bedeutet: Bis dahin bleiben die beiden Jugendlich­en auf freiem Fuß. (home, jsto)

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