Gewerbe vs. Wohnhäuser
Gemeinderat Eine Bauvoranfrage in der Wörishofer Straße wird abgelehnt, weil dadurch das Mischgebiet in Gefahr gerät
Türkheim Um die Zukunft eines bestehenden Gewerbebetriebes zu schützen, beschied der Bauausschuss des Marktes eine Bauvoranfrage negativ. Ein Bauherr wollte in der Wörishofer Straße das Haus Nummer 19 abreißen und durch ein neues ersetzen.
Statt der bisher vier sollten dann sechs Wohnungen in dem Haus untergebracht werden. Die Verwaltung befürchtete, dass dadurch der Charakter eines Mischgebietes in Gefahr gerät, weil dann in diesem Bereich das Wohnen überhandnimmt. Und dies könnte mittelfristig die Tankstelle am Ortseingang in Gefahr bringen.
Lothar Rogg vom Bauamt erläuterte den Sachverhalt. Das bestehende Haus Wörishofer Straße 19 soll abgebrochen und durch ein neues ersetzt werden. Geplant seien zwei Vollgeschosse mit ausgebauten Dachstuhl. Vorgesehen sei ein Satteldach mit 30 Grad Dachneigung. Die Firsthöhe betrage 11,6 Meter. Die Außenmaße betragen 18 mal 13 Meter.
Bürgermeister Christian Kähler ging auf den Rechtszustand ein. Es gelte der Bebauungsplan „Motzetwiese-Nord“aus dem Jahr 2004. Rogg erklärte weiter, dass mit diesem Bebauungsplan die Grundstücke in der Fellhornstraße neu erschlossen werden konnten und in den Bebauungsplan auch die Grundstücke entlang der Wörishofer Straße einschließlich der Tankstelle aufgenommen wurden.
Wegen des gewerblichen Charakters von Tankstelle und Autohaus wurde das Areal als Mischgebiet ausgewiesen. Haus Nummer 19 befinde sich in dem Mischgebiet. Auch die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten wurde bei dem Grundstück Wörishofer Straße 19
Langfristig Gefahr für die Gewerbebetriebe
über den Bebauungsplan auf maximal vier Wohneinheiten festgesetzt. Rogg erklärte, dass bezüglich der geplanten sechs Wohneinheiten keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgen sollte, da sonst die Gefahr bestehe, dass der Gebietscharakter in Richtung Wohngebiet kippe. Was letztendlich auch Auswirkungen auf den Gewerbebetrieb habe. Mit den sechs Wohneinheiten wären auch 12 Stellplätze nachzuweisen, allerdings würden in dem Plan die Garagen die südliche und östliche Baugrenze zu den Nachbargrundstücken überschreiten.
Marktrat Josef Vogel (Freie Wähler) kündigte an, dass er dem Vorhaben nicht zustimmen werde, seiner Meinung nach seien schon vier Wohnungen zu viel. Der Charakter des Mischgebietes müsse geschützt werden. Fraktionskollege Marcus
Jakwerth meinte, Wohnungen seien eigentlich gut, aber nicht so. Diese Meinung vertraten auch die übrigen Mitglieder des Bauausschusses und verweigerten das gemeindliche Einvernehmen mit Hinweis, dass laut Bebauungsplan nur vier Wohneinheiten zulässig seien.
Grünes Licht bekam dagegen eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Griesstraße 2. Westlich eines bestehenden Einfamilienhauses ist die Errichtung eines weiteren Einfamilienhauses in ökologischer Bauweise geplant. Das Haus wird zweigeschossig mit Satteldach gebaut. Die Erschließung erfolgt über die bestehende Privatzufahrt von der Griesstraße aus. Nach Aussage von Rogg gebe es für das Gebiet keinen Bebauungsplan.