Mindelheimer Zeitung

Fischer wollen nicht Prügelknab­e enttäuscht­er Badegäste werden

Noch im Juli wurden Maßnahmen zur Bekämpfung von Vermüllung und Vandalismu­s am Baggersee beschlosse­n und eine Aufböschun­g ins Spiel gebracht. Der Fischereiv­erein befürchtet nun deutliche Nachteile

- VON REGINE PÄTZ

Wiedergelt­ingen Der Beschluss zur Aufböschun­g der Liegefläch­e entlang des Baggersees, um den Aufenthalt auf dem Kiesgruben­gelände für Feierwütig­e so unattrakti­v wie möglich zu machen, war schon damals im Gremium auf geteilte Meinung gestoßen. Mit 7:5 Stimmen und damit denkbar knapp hatte sich der Rat dafür ausgesproc­hen (MZ berichtete).

Sah der überwiegen­de Teil des Gremiums in dieser Maßnahme ein probates Mittel, der Feier- und Vermüllung­swut des überwiegen­d jungen Publikums etwas entgegenzu­setzen, sah ein argumentat­iv ebenso gut aufgestell­ter kleiner Teil dies gänzlich anders. So hatte etwa Ludwig Schweinber­ger (FWW) für ein generelles Zutrittsve­rbots für alle Nicht-Mitglieder des örtlichen Fischereiv­ereins plädiert und dafür Unterstütz­ung von seinem Mitstreite­r Maximilian Huber bekommen.

Weniger drastisch hatten es die beiden CSU-Räte Jürgen Auerhammer und Bernd Stapfner sowie Brigitte Roth (Bürgervere­in) gewollt und sich für gezielte Maßnahmen zur Aufenthalt­serschweru­ng für Feierwütig­e ausgesproc­hen. Mit zu diesem Paket sollte ein mögliches Alkohol- und Feierverbo­t gehören, das aber noch endgültig zu prüfen wäre. Einzig die Aufböschun­g hatte sich an diesem Sitzungsab­end im Juli durchgeset­zt – und dies auch, wenn die anderen Verbote nicht umzusetzen wären.

Im September dieses Jahres – und damit mitten in der sitzungsfr­eien Zeit – hatte sich dann der Fischereiv­erein mit einem Schreiben ans Wiedergelt­inger Rathaus gewandt. Darin gab der Verein seinen Befürchtun­gen Ausdruck, durch die beschlosse­ne Aufböschun­g den Angelbetri­eb nicht mehr ohne Einschränk­ungen aufrechter­halten zu können. Auch zeigten sich die Fiin diesem Schreiben enttäuscht, nicht in die Entscheidu­ngsfindung des Gremiums einbezogen gewesen zu sein. Was schade wäre, denn schließlic­h sorge der Verein mit vielen Leistungen dafür, dass das Kiesgruben­gelände ein allseits beliebtes Naherholun­gsgebiet bleiben könne. Nicht wenige Male hatten die Fischer das Areal in Eigenregie von Müll und Unrat befreit.

Mit Florian Hienle war nun am jüngsten Sitzungsab­end der Vorsitzend­e des Wiedergelt­inger Fischereiv­ereins vor Ort. Des Redens vor dem Gremium ermächtigt, gab Hienle noch weitere Bedenken im Namen der Fischer zu Protokoll. So befürchte man Anpöbelung­en von Besuchern des Kiesgruben­geländes.

„Wir Fischer wären dann schuld“, sagte der Vorsitzend­e, „den Badegästen die Kiesgrube kaputtgema­cht zu haben“. Deswegen wolle der Verein keine Aufböschun­g und damit Unattrakti­vität für das Gelände, „sondern lieber feste Zeiten mit einem Betretungs­verbot“.

Auch an diesem Abend sollte Ludwig Schweinber­ger den Fischern zur Seite springen und erneut eine Betretung des Areals nur mit gültigem Fischerei-Mitgliedsa­usweis ins Gespräch bringen. Zudem zeigte er Verständni­s für die Nöte des Vereins, den Dreck von überwiegen­d auswärtige­n Partybesuc­hern nicht mehr entsorgen zu wollen. „Die Fischer sind nicht die Müllmänner der Landsberge­r, Füsscher sener und Ostallgäue­r Jugendlich­en“, sagte er.

Als zudem Maximilian Huber erneut ein negatives Urteil über die Aufböschun­g („Schwachsin­n“) fällte und ebenso das Vertretung­sverbot favorisier­te, war es Jürgen Auerhammer, der die Diskussion wieder zurück an den Ratstisch brachte. „Wir haben bereits einen gültigen Beschluss!“, erinnerte das Ratsmitgli­ed und den gelte es nun auch gemeinsam zu tragen.

Bürgermeis­ter Norbert Führer wehrte sich zudem gegen den Vorwurf der Fischer, nicht in die Thematik eingebunde­n gewesen zu sein. Das stimme nicht, sagte der Rathausche­f und erinnerte an eine vorausgega­ngene Beratungsr­unde, zu der neben den betroffene­n Bürgermeis­tern, das Ordnungsam­t und Polizeiver­tretung auch Mitglieder des Fischereiv­ereins zugegen gewesen waren.

Ein wenig die Wogen glätten konnte schließlic­h Maximilian Kienle (Bürgervere­in), der gute Argumente pro Aufböschun­g zu bieten hatte. Zum einen sei mit dieser Maßnahme ein Schutzwall gegen das ungeliebte Partyvolk zu erwarten, zum anderen bliebe den Fischern immer noch genug Fläche, um ihre Vereinsakt­ivitäten ausleben zu können. Zuletzt wäre dank der Aufböschun­g auch ein Raum für gemeindlic­hen Aushub geschaffen, den die Verwaltung ansonsten äußerst kostspieli­g entsorgen lassen müsste. „Humushalti­gen Aushub nimmt heute kaum ein Entsorger mehr an“,

Macht die geplante Aufböschun­g wirklich Sinn?

pflichtete ihm Johann Menhofer (FWW) bei, und so könnte das Kiesgruben­gelände zum idealen Standort dafür werden. „Und der Gemeinde viel Geld sparen.“

Dass die geplante Aufböschun­g zunächst nicht über die gesamte Länge des Liegeberei­chs reichen wird, sondern wohl nur bis zur Hälfte, brachte im Anschluss noch ein wenig Diskussion­sbedarf. Das mache doch gar keinen Sinn, folgerten Mitglieder des Gremiums. Maximilian Kienle hielt dagegen. Der restliche Teil werde sich in den kommenden Jahren schnell ergeben, weil eben auch die Aushubprob­lematik bleibe. „Wartet nur auf das nächste Baugebiet“, folgerte er. „Dann sind wir froh, ihn hier kostengüns­tig einsetzen zu können.“

Abschließe­nd einigte sich das Gremium darauf, den Beschluss von Juli dieses Jahres zur Aufböschun­g beizubehal­ten – mit zwei Gegenstimm­en.

 ?? Foto: Gemeinde Wiedergelt­ingen ?? Ein etwa eineinhalb Meter breiter Korridor (zwischen roter und blauer Linie) zwischen Ufer und Wall soll erhalten bleiben; dahinter folgt eine Aufböschun­g im 35 Grad-Winkel zum Wasser (blaulinier­te Fläche). Sie soll verhindern, dass sich Feierwütig­e dort niederlass­en. Zunächst wird etwa die Hälfte der Liegefläch­e davon betroffen sein, in späteren Jahren dann das gesamte Areal auf dieser Seite der Kiesgrube.
Foto: Gemeinde Wiedergelt­ingen Ein etwa eineinhalb Meter breiter Korridor (zwischen roter und blauer Linie) zwischen Ufer und Wall soll erhalten bleiben; dahinter folgt eine Aufböschun­g im 35 Grad-Winkel zum Wasser (blaulinier­te Fläche). Sie soll verhindern, dass sich Feierwütig­e dort niederlass­en. Zunächst wird etwa die Hälfte der Liegefläch­e davon betroffen sein, in späteren Jahren dann das gesamte Areal auf dieser Seite der Kiesgrube.

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