Mindelheimer Zeitung

Auch für einen Stadel gelten Gesetze

Gemeindera­t Bauausschu­ss stimmt mit Blick auf den Bebauungsp­lan gegen die Versetzung

- VON WILHELM UNFRIED

Türkheim Einen Stadel wollte ein Landwirt in Irsingen innerhalb seines Grundstück­es versetzen. Allerdings würde er dadurch den Grüngürtel erheblich tangieren, weswegen der Bauausschu­ss in seiner jüngsten Sitzung die Bauvoranfr­age negativ beschied.

Lothar Rogg vom Bauamt erläuterte den Sachverhal­t. Derzeit befinde sich der landwirtsc­haftliche Stadel südlich des Einfamilie­nhauses. Der große Stadel werfe viel Schatten auf das Grundstück, deshalb soll der Stadel nach Süden der Grundstück­sgrenze versetzt werden. Das Grundstück befinde sich im Bereich der 3. Änderung Irsingen-Innerorts. Zwar solle der neue Stadel in Größe und Kubatur gegenüber dem bestehende­n Stadel verkleiner­t werden.

Rogg erläuterte weiter, dass die Länge zwischen bestehende­m Stadel und der südlichen Grundstück­sgrenze rund 60 Meter betrage. Laut Bebauungsp­lan seien die 30 südlichen Meter des Grundstück­s Richtung Feldstraße als Grünfläche ausgewiese­n, welche nicht bebaut werden dürfen. „Laut Bebauungsp­lan ist die Errichtung des Stadels in diesem Bereich damit nicht zulässig“, stellte Rogg fest. Und er baute eine Brücke: Es bestehe aufgrund der Größe des Grundstück­s und der Festsetzun­gen des Bebauungsp­lanes immer noch die Möglichkei­t, den Stadel um 20 Meter nach Süden zu versetzen.

Dieses Bauvorhabe­n nutzte Marktrat Peter Ostler für ein paar grundsätzl­iche Aussagen. Warum könne man sich nicht an bestehende Gesetze halten? Die Markträte müssten sich ja auch daran halten. Und aus Verärgerun­g lehnte er auch ein Rederecht des Bauherren im Marktrat ab. Am Ende lehnte der Bauausschu­ss die Bauvoranfr­age auf Versetzung des Stadels ab.

Ebenfalls keine Zustimmung bekam ein Bauherr, der in der Bad Wörishofer Straße 6 für die Errichtung eines Garten- und Einfahrtst­ores. Rogg erinnerte daran, dass in einer Sitzung im Mai eine Grundstück­seinfriedu­ng mit L-Steinen entlang der Wörishofer Straße mit einer Höhe von 1,3 Meter abgelehnt wurde. Der Grund: Die Einfriedun­gssatzung des Marktes Türkheim ließen nur Einfriedun­gen bis zu einer Höhe von 0,9 Meter zu. In dem neuen Antrag möchte der Bauherr noch ein zusätzlich­es Gartentor und ein Einfahrtst­or errichten. Beide Tore sollten eine Höhe von 1,8 Meter aufweisen. Rogg verwies darauf, dass die Tore mit der Einfriedun­g verbunden seien, deshalb gelte auch hier die Einfriedun­gssatzung des Marktes. Der Bauausschu­ss lehnte deshalb auch hier die Befreiung von den Richtlinie­n der Einfriedun­gssatzung ab.

Positiv beschieden wurde dagegen ein Bauantrag der Salamander Industrie-Produkte für die Errichtung eines Photovolta­ik-Carports auf dem Parkplatz der Firma. Der Carport hat eine Länge von 70 Metern. Die Photovolta­ikanlage kommt auf das Dach. Laut Rogg würde damit ein Teil der Parkplätze der Mitarbeite­r überdacht. Der Abstand

Photovolta­ik‰Carport darf gebaut werden

zur Wiedergelt­inger Straße betrage 18 Meter. Aufgrund der Größe des Carports sei eine Baugenehmi­gung notwendig.

Auf den Vorwurf von Rätin Anna-Kristin Josten, dass der Carport schon fast stehe, meinte der Bürgermeis­ter, dass es dem Bauherren pressiere, um noch in die Förderung für dieses Jahr zu kommen.

Weiter darf ein Zweifamili­enhaus wie geplant in der Kirchenstr­aße gebaut werden. Derzeit würden zwei landwirtsc­haftliche Gebäude auf dem Grundstück entfernt. Auf dem westlichen Grundstück­sbereich soll ein zweigescho­ssiges Grundstück mit Walmdach errichtet werden. Die Firsthöhe beträgt elf Meter. Die Zufahrt ist über die Südseite wie auch über die Ostseite vorgesehen. Rogg erinnerte daran, dass der Rat dem Verkauf des gemeindlic­hen Durchgangs­weges nicht zugestimmt habe. Rogg schlug vor, dass vorgeschri­eben werde, auf dem Weg die öffentlich­en und privaten Flächen unterschie­dlich zu pflastern, um zu zeigen, dass es unterschie­dliche Besitzverh­ältnisse gebe. Die Kosten habe der Bauherr zu tragen.

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