Auch für einen Stadel gelten Gesetze
Gemeinderat Bauausschuss stimmt mit Blick auf den Bebauungsplan gegen die Versetzung
Türkheim Einen Stadel wollte ein Landwirt in Irsingen innerhalb seines Grundstückes versetzen. Allerdings würde er dadurch den Grüngürtel erheblich tangieren, weswegen der Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung die Bauvoranfrage negativ beschied.
Lothar Rogg vom Bauamt erläuterte den Sachverhalt. Derzeit befinde sich der landwirtschaftliche Stadel südlich des Einfamilienhauses. Der große Stadel werfe viel Schatten auf das Grundstück, deshalb soll der Stadel nach Süden der Grundstücksgrenze versetzt werden. Das Grundstück befinde sich im Bereich der 3. Änderung Irsingen-Innerorts. Zwar solle der neue Stadel in Größe und Kubatur gegenüber dem bestehenden Stadel verkleinert werden.
Rogg erläuterte weiter, dass die Länge zwischen bestehendem Stadel und der südlichen Grundstücksgrenze rund 60 Meter betrage. Laut Bebauungsplan seien die 30 südlichen Meter des Grundstücks Richtung Feldstraße als Grünfläche ausgewiesen, welche nicht bebaut werden dürfen. „Laut Bebauungsplan ist die Errichtung des Stadels in diesem Bereich damit nicht zulässig“, stellte Rogg fest. Und er baute eine Brücke: Es bestehe aufgrund der Größe des Grundstücks und der Festsetzungen des Bebauungsplanes immer noch die Möglichkeit, den Stadel um 20 Meter nach Süden zu versetzen.
Dieses Bauvorhaben nutzte Marktrat Peter Ostler für ein paar grundsätzliche Aussagen. Warum könne man sich nicht an bestehende Gesetze halten? Die Markträte müssten sich ja auch daran halten. Und aus Verärgerung lehnte er auch ein Rederecht des Bauherren im Marktrat ab. Am Ende lehnte der Bauausschuss die Bauvoranfrage auf Versetzung des Stadels ab.
Ebenfalls keine Zustimmung bekam ein Bauherr, der in der Bad Wörishofer Straße 6 für die Errichtung eines Garten- und Einfahrtstores. Rogg erinnerte daran, dass in einer Sitzung im Mai eine Grundstückseinfriedung mit L-Steinen entlang der Wörishofer Straße mit einer Höhe von 1,3 Meter abgelehnt wurde. Der Grund: Die Einfriedungssatzung des Marktes Türkheim ließen nur Einfriedungen bis zu einer Höhe von 0,9 Meter zu. In dem neuen Antrag möchte der Bauherr noch ein zusätzliches Gartentor und ein Einfahrtstor errichten. Beide Tore sollten eine Höhe von 1,8 Meter aufweisen. Rogg verwies darauf, dass die Tore mit der Einfriedung verbunden seien, deshalb gelte auch hier die Einfriedungssatzung des Marktes. Der Bauausschuss lehnte deshalb auch hier die Befreiung von den Richtlinien der Einfriedungssatzung ab.
Positiv beschieden wurde dagegen ein Bauantrag der Salamander Industrie-Produkte für die Errichtung eines Photovoltaik-Carports auf dem Parkplatz der Firma. Der Carport hat eine Länge von 70 Metern. Die Photovoltaikanlage kommt auf das Dach. Laut Rogg würde damit ein Teil der Parkplätze der Mitarbeiter überdacht. Der Abstand
PhotovoltaikCarport darf gebaut werden
zur Wiedergeltinger Straße betrage 18 Meter. Aufgrund der Größe des Carports sei eine Baugenehmigung notwendig.
Auf den Vorwurf von Rätin Anna-Kristin Josten, dass der Carport schon fast stehe, meinte der Bürgermeister, dass es dem Bauherren pressiere, um noch in die Förderung für dieses Jahr zu kommen.
Weiter darf ein Zweifamilienhaus wie geplant in der Kirchenstraße gebaut werden. Derzeit würden zwei landwirtschaftliche Gebäude auf dem Grundstück entfernt. Auf dem westlichen Grundstücksbereich soll ein zweigeschossiges Grundstück mit Walmdach errichtet werden. Die Firsthöhe beträgt elf Meter. Die Zufahrt ist über die Südseite wie auch über die Ostseite vorgesehen. Rogg erinnerte daran, dass der Rat dem Verkauf des gemeindlichen Durchgangsweges nicht zugestimmt habe. Rogg schlug vor, dass vorgeschrieben werde, auf dem Weg die öffentlichen und privaten Flächen unterschiedlich zu pflastern, um zu zeigen, dass es unterschiedliche Besitzverhältnisse gebe. Die Kosten habe der Bauherr zu tragen.