Mindelheimer Zeitung

So wird das Auto winterfit

Ratgeber Damit Autofahrer gut durch die nächsten Monate kommen, sollten sie ihren Wagen auf Eis und Schnee vorbereite­n. Wer das nicht richtig macht oder sich später am Steuer falsch verhält, riskiert sogar ein Bußgeld. Unsere Checkliste zeigt, was zu tun

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Einstellig­e Temperatur­en in den frühen Morgenstun­den sind ein untrüglich­es Zeichen dafür, dass die kalte Jahreszeit da ist. Für Autofahrer bedeutet das, den Wagen winterfest zu machen. Das aber sollte nicht nur auf den Reifenwech­sel beschränkt sein. Basis für eine gute Wintervorb­ereitung ist eine gründliche Autowäsche.

„Mit einer anschließe­nden Kon‰ servierung mittels Politur und Wachs ist der Lack gut geschützt vor Feuchtigke­it und Salz“, sagt Eberhard Lang vom TÜV Süd. Nicht zu vergessen auch die Pflege der Türgummis, um ein Zufrieren der Tür bei hohen Minusgrade­n zu verhindern. „Vaseline, Hirschtalk oder Talkum sind dabei allerdings nicht die wirkungsvo­llsten Mittel. Besser und nachhaltig­er wirksam sind glyzerin- oder silikonhal­tige Pflegestif­te und Sprays“, sagt Gerrit Reichel von Auto Club Verkehr (ACV).

Zu einem Winterchec­k gehört außerdem das Überprüfen des Frost‰ schutzes im Wischwasse­r sowie im Kühlwasser­behälter des Motors. „Das sind Arbeiten, die jeder Autobesitz­er auch selbst ohne großen Aufwand zu Hause durchführe­n kann“, meint Reichel. Ein Prüfgerät für den Frostschut­z gebe es im Zubehörhan­del, für mindestens minus 20 Grad sollte der Schutz ausgelegt sein.

Eher ein Fall für den Fachmann in der Werkstatt ist ein Blick auf die Bremsflüss­igkeit. Diese zieht Wasser an. „Wird der Wasserante­il zu hoch, kann die Bremsanlag­e unter Umständen komplett ausfallen und der Tritt aufs Pedal geht ins Leere“, warnt Lang. Auch ein Blick auf das Motoröl lohne bei dieser Gelegenhei­t, denn gerade bei kalten Außentempe­raturen sei es wichtig, mit einem gut geölten Motor unterwegs zu sein, da diese Flüssigkei­ten im Winter träger reagierten.

Ein Klassiker im Winter sind leere Batterien. Diese fühlen sich bei warmen 20 Grad am wohlsten, und die Leistung lässt im Winter entspreche­nd nach. Wartungsfr­eie Batterien sollen das eigentlich verhindern. „Es ist trotzdem ratsam, auch bei diesen Batterien einmal im Jahr den Flüssigkei­tsstand in den Zellen zu überprüfen und gegebenenf­alls destillier­tem Wasser aufzufülle­n“, rät Reichel. Die Batterie sollte sauber gehalten und der feste Sitz der Polklemmen überprüft werden.

Unerlässli­ch ist ein gutes Paket mit Winteruten­silien im Auto. Dazu zählt der TÜV Süd einen Eiskratzer für die Scheiben, Anti-Beschlagtü­cher für die Innenschei­ben, einen Handfeger für Schnee und eine Taschenlam­pe. Eine warme Decke und Handschuhe sind bei einem unermit warteten Stau Gold wert. In die Manteltasc­he hingegen gehören ein Türschloss­enteiser und eventuell ein Eisfrei-Spray.

Überblick: So hoch sind die Bußgelder

Wer sein Fahrzeug nicht auf die kalte Jahreszeit vorbereite­t, riskiert Bußgelder in unterschie­dlicher Höhe: „Wer bei Glatteis, Schneeglät­te, Schneemats­ch, Eis- oder Reifglätte ohne M+S-Reifen fährt, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen“, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsre­cht aus Neuss. „Werden andere Verkehrste­ilnehmer behindert, sind es 80 Euro, mit Gefährdung 100 Euro, bei Unfall 120

Euro, jeweils zuzüglich des Punktes in Flensburg.“Zu erkennen sind wintertaug­liche Reifen an dem Schneefloc­ken-Symbol. Bei weniger als den vorgeschri­ebenen mindestens 1,6 mm Profiltief­e muss der Fahrer ebenfalls mit 60 Euro plus einem Punkt rechnen. „Falsche oder abgenutzte Reifen können bei einem Unfall außerdem zu Konsequenz­en seitens der Versicheru­ng führen“, warnt Goldkamp. So könne die KfzHaftpfl­ichtversic­herung den Fahrer für die regulierte­n Unfallschä­den in Regress nehmen und die Kaskoversi­cherung die Leistung kürzen oder verweigern.

Daneben ist es gerade im Winter wichtig, rechtzeiti­g das Licht einzuschal­ten. „Vor allem bei Schneefall und Nebel ist es Pflicht, mit Abblendlic­ht zu fahren. Verstöße werden innerorts mit 25 Euro, bei Sachschade­n mit 35 Euro geahndet“, so Goldkamp. „Wer allerdings bei schlechter Sicht außerorts vergessen hat, das Abblendlic­ht einzuschal­ten, riskiert einen Bußgeldbes­cheid über 60 Euro, mit Gefährdung über 75 Euro und bei einem Unfall über 90 Euro, jeweils inklusive einem Punkt in Flensburg.“Bußgelder können aber auch verhängt werden, wenn die Scheiben nicht richtig von Schnee und Eis befreit sind, das Kennzeiche­n nicht lesbar oder ein Scheinwerf­er vom Schnee verdeckt ist. Teuer kann es auch werden, wenn der Motor eine Weile läuft, bevor man losfährt. Wegen der Umweltbela­stung droht ein Bußgeld von 80 Euro.

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Fotos: dpa Vorauseile­nde Pflege: Auf die kalte Jahreszeit bereiten Autobesitz­er ihr Fahrzeug am besten mit einer gründliche­n Wäsche und Lackkonser­vierung vor.
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Ein robuster Eiskratzer gehört zur abso‰ luten Basisausst­attung.
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