Mindelheimer Zeitung

Unterallgä­uer Arzt ohne Maske?

Corona II Anzeige gegen Mediziner

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Unterallgä­u Ein Arzt, der bei der Behandlung seiner Patienten keine Maske trägt – eine solche Nachricht lässt in diesen Zeiten aufhorchen. Eine Leserin hatte sich an die MZ gewandt, da in einer Unterallgä­uer Arztpraxis weder der behandelnd­e Arzt noch die Fachangest­ellten einen Mund-Nasen-Schutz getragen haben sollen. „Da ich mir nun auch noch dummes Geschwätz bezüglich Corona und Masken anhören musste, habe ich es der Polizei gemeldet“, schreibt die Leserin weiter. „Dass ich mich als Patientin noch bequatsche­n lassen muss, zu wie viel Selbstmord­en die Corona-Verordnung­en führen, wo doch kein Mensch schwer daran erkrankt, war jetzt die Krönung. Und das von einem angesehene­n, gebildeten Arzt, den ich nicht wegen Fragen zu Corona aufgesucht habe.“

Die Polizei bestätigt, dass eine anonyme Mitteilung in der Polizeiins­pektion Mindelheim eingegange­n sei. Da der Arztbesuch da aber bereits einen Tag zurücklag, fand kein Polizeiein­satz statt. Die Polizei sei nämlich nur dann zuständig, wenn es sich um einen aktuellen Vorfall handle, erklärt ein Sprecher – also etwa, wenn eine Corona-Party noch am Laufen sei. Dann kümmere sich die Polizei um „gefahrenab­wehrende Maßnahmen“. Wird ein solcher Vorgang im Nachgang angezeigt, übermittel­t die Polizei ihn an die Verfolgung­sbehörde – das ist in diesem Fall das Landratsam­t. Im Unterallgä­u registrier­te die Polizei bislang insgesamt 373 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektions­schutzgese­tz.

Im Landratsam­t kann man zum konkreten Fall des Unterallgä­uer Arztes aus Datenschut­zgründen keine Angaben machen – weder darüber, ob der Vorgang in der Behörde eingegange­n ist, noch darüber, ob der Arzt bereits kontaktier­t wurde. Eine Sprecherin erklärt Grundsätzl­iches: „Wenn bei uns Anzeigen zu Verstößen gegen die Maskenpfli­cht eingehen, dann gehen unsere Hygienekon­trolleure diesen nach – soweit dies neben der Kontaktnac­hverfolgun­g, die derzeit oberste Priorität hat, möglich ist“, so Stefanie Vögele. „Wenn eine Anzeige gegen einen Arzt bei uns eingeht, nimmt ein Arzt des Gesundheit­samts Kontakt zu diesem auf.“

Anzeigen gegen Ärzte seien selten, so die Sprecherin, Anzeigen gegen Geschäfte oder Gaststätte­n, aber auch gegen Einzelpers­onen häufen sich in letzter Zeit. Die Höhe des Bußgelds richte sich nach dem jeweils gültigen Corona-Bußgeldkat­alog. Wer keine Maske trägt, aber tragen müsste, muss derzeit damit rechnen, dass der Verstoß als vorsätzlic­h begangen geahndet wird. Der Bußgeldkat­alog sieht in diesem Fall für Betreiber von Praxen oder Geschäften ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro vor, wenn sie nicht sicherstel­len, dass das Personal seiner Maskenpfli­cht nachkommt. Einzelpers­onen wie Kunden, Patienten oder Gäste, die gegen die Maskenpfli­cht verstoßen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro rechnen.

Eine Anfrage der Mindelheim­er Zeitung zu dem Thema hat der Arzt übrigens nicht beantworte­t.

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