Unterallgäuer Arzt ohne Maske?
Corona II Anzeige gegen Mediziner
Unterallgäu Ein Arzt, der bei der Behandlung seiner Patienten keine Maske trägt – eine solche Nachricht lässt in diesen Zeiten aufhorchen. Eine Leserin hatte sich an die MZ gewandt, da in einer Unterallgäuer Arztpraxis weder der behandelnde Arzt noch die Fachangestellten einen Mund-Nasen-Schutz getragen haben sollen. „Da ich mir nun auch noch dummes Geschwätz bezüglich Corona und Masken anhören musste, habe ich es der Polizei gemeldet“, schreibt die Leserin weiter. „Dass ich mich als Patientin noch bequatschen lassen muss, zu wie viel Selbstmorden die Corona-Verordnungen führen, wo doch kein Mensch schwer daran erkrankt, war jetzt die Krönung. Und das von einem angesehenen, gebildeten Arzt, den ich nicht wegen Fragen zu Corona aufgesucht habe.“
Die Polizei bestätigt, dass eine anonyme Mitteilung in der Polizeiinspektion Mindelheim eingegangen sei. Da der Arztbesuch da aber bereits einen Tag zurücklag, fand kein Polizeieinsatz statt. Die Polizei sei nämlich nur dann zuständig, wenn es sich um einen aktuellen Vorfall handle, erklärt ein Sprecher – also etwa, wenn eine Corona-Party noch am Laufen sei. Dann kümmere sich die Polizei um „gefahrenabwehrende Maßnahmen“. Wird ein solcher Vorgang im Nachgang angezeigt, übermittelt die Polizei ihn an die Verfolgungsbehörde – das ist in diesem Fall das Landratsamt. Im Unterallgäu registrierte die Polizei bislang insgesamt 373 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz.
Im Landratsamt kann man zum konkreten Fall des Unterallgäuer Arztes aus Datenschutzgründen keine Angaben machen – weder darüber, ob der Vorgang in der Behörde eingegangen ist, noch darüber, ob der Arzt bereits kontaktiert wurde. Eine Sprecherin erklärt Grundsätzliches: „Wenn bei uns Anzeigen zu Verstößen gegen die Maskenpflicht eingehen, dann gehen unsere Hygienekontrolleure diesen nach – soweit dies neben der Kontaktnachverfolgung, die derzeit oberste Priorität hat, möglich ist“, so Stefanie Vögele. „Wenn eine Anzeige gegen einen Arzt bei uns eingeht, nimmt ein Arzt des Gesundheitsamts Kontakt zu diesem auf.“
Anzeigen gegen Ärzte seien selten, so die Sprecherin, Anzeigen gegen Geschäfte oder Gaststätten, aber auch gegen Einzelpersonen häufen sich in letzter Zeit. Die Höhe des Bußgelds richte sich nach dem jeweils gültigen Corona-Bußgeldkatalog. Wer keine Maske trägt, aber tragen müsste, muss derzeit damit rechnen, dass der Verstoß als vorsätzlich begangen geahndet wird. Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall für Betreiber von Praxen oder Geschäften ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro vor, wenn sie nicht sicherstellen, dass das Personal seiner Maskenpflicht nachkommt. Einzelpersonen wie Kunden, Patienten oder Gäste, die gegen die Maskenpflicht verstoßen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro rechnen.
Eine Anfrage der Mindelheimer Zeitung zu dem Thema hat der Arzt übrigens nicht beantwortet.