Supermärkte überfallen
Justiz Heranwachsende überfielen zwei Märkte – darunter einen in Mindelheim. Nun mussten sie sich vor Gericht verantworten
Zwei junge Männer mussten sich vor Gericht verantworten, weil sie zwei Supermärkte überfallen haben – einer davon in Mindelheim. Mehr dazu auf
Memmingen/Mindelheim „Wenn ihr heute für die gleichen Delikte nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt würdet, dann würdet ihr vielleicht fünf Jahre ins Gefängnis wandern“, sagte Jugendrichter Dr. Markus Veit zu den beiden Angeklagten, die wegen Raubes und Körperverletzung vor dem Jugendschöffengericht standen. Sie kamen glimpflich davon: Einmal, weil sie bei den beiden Taten noch Heranwachsende waren, und zweitens, weil sie diese schon 2014 begangen haben.
Beide Angeklagte waren geständig und wohl Mitläufer, das wurde im Lauf der Sitzung deutlich. Der Rädelsführer war schon in einem eigenen Verfahren zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Aus diesen Ermittlungen resultierten wohl die Anklagen gegen die beiden anderen. Es ging um zwei Raubüberfälle in zwei Supermärkten, davon einer in Mindelheim.
Wie einer der Angeklagten erklärte, seien sie zunächst „rumgehängt“und dann auf die Idee gekommen, die Kasse eines Supermarktes auszuräumen. Die Überfälle spielten sich nach dem gleichen Muster am späten Abend kurz vor Schließung ab. In Mindelheim warteten die jungen Männer ab, bis die Kassiererin kurz den Kassenplatz verließ. Sie überlisteten die Kassensperre und es gelang ihnen, 3200 Euro aus der Kasse zu entnehmen.
Der andere Überfall fand zwei Monate später in Friedberg statt. Hier ging die Sache nicht so glatt. Als einer der Angeklagten versuchte, die Kasse zu öffnen, legte sich die Kassiererin mit ihrem Oberkörper über die Kasse und versuchte, ihn daran zu hindern. Die Räuber versuchten daraufhin, die Frau mit Hieben von der Kasse zu vertreiben. Ganze 230 Euro konnte das Trio entwenden.
Das, was der Staatsanwalt dann auflistete, war kein Kavaliersdelikt mehr. Da sie sich zu dritt verabredet hatten, war dies eine „bandenmäßige“Verabredung zu einem Kapitalverbrechen sowie Raub mit Körperverletzung.
Beide Kassiererinnen hätten unter den Taten schwer gelitten und psychische Folgen gehabt, erklärte Richter Veit. Um die beiden Frauen zu schonen, habe er darauf verzichtet, sie als Zeuginnen vorzuladen.
„Das ist doch Irrsinn, was ihr da gemacht habt“, sagte der Richter in Richtung der Angeklagten und schob ihr Verhalten der Unreife eines Heranwachsenden zu. Deswegen wurden sie nach Jugendstrafrecht bewertet.
Dies sahen auch die beiden Angeklagten so. Beide hatten sich in den vergangenen sechs Jahren nach diesen beiden Taten nichts mehr zuschulden kommen lassen. Einer hatte eine Berufsausbildung durchgezogen und geheiratet und war aus dem Unterallgäu weggezogen, um seinem schlechten Umfeld zu entkommen. Er wurde im Zuge der Ermittlungen in U-Haft genommen – diese Zeit habe eine tiefe Wirkung gehabt. „Ich möchte nie mehr in meinem Leben neben meinem Klo schlafen“, sagte er bei der Verhandlung zerknirscht.
Wie waren nun die Taten nach so langer Zeit zu bestrafen? Bei Jugendstrafen steht der erzieherische Wert im Vordergrund. Dauerarreste sollen ein Warnschuss sein.
Da beide Angeklagte sich in den vergangenen Jahren nichts Besonderes zuschulden kommen hatten lassen, waren diese Ziele eigentlich schon erreicht. Und auch die Jugendgerichtshilfe konnte keine schädlichen Neigungen mehr feststellen. Zudem hatte der eine Angeklagte auch schon einen Täter-Opfer-Ausgleich abgeschlossen.
Nach einer Viertelstunde Beratung stand dann das Urteil des Jugendschöffengerichtes fest. Einer der Angeklagten erhielt eine Geldstrafe von 500 Euro, der andere 200 Sozialstunden.
Allerdings wird die Sache bei den Angeklagten ein Loch in der Kasse hinterlassen. Zu den Verfahrenskosten kommen nämlich anteilsmäßig noch die Rückzahlungen der damaligen Beute. Richter Veit verabschiedete die Angeklagten mit den Worten: „Ich hoffe, ihr macht so was nie wieder.“