Auf dem Klageweg ins Kanzleramt
US-Präsident Donald Trump sträubt sich mit Klagen und Beschwerden vor Gericht gegen seine drohende Niederlage. In Deutschland ist die Lage anders. Ein Überblick
Berlin Donald Trump wütet, Donald Trump klagt. Er hat in mehreren US-Bundesstaaten versucht, die Auszählung der Wahlzettel zu stoppen. Er fürchtete, dass die Amerikaner, die ihre Stimme per Briefwahl abgegeben haben, mehrheitlich seinen Herausforderer Joe Biden als neuen Präsidenten im Weißen Haus sehen wollen.
Doch damit nicht genug. Juristen und Politikwissenschaftler rechnen damit, dass um die US-Wahl und die Frage, wer sie gewonnen hat, ein wochen-, gar monatelanger Rechtsstreit ausbrechen wird. Der Kampf vor Gericht würde wohl von einer politischen Schlammschlacht zwischen Bidens Demokraten und Trumps Republikanern eingerahmt.
Doch was geschähe, wenn ein amtierender Kanzler oder ein Herausforderer sich hierzulande weigerte, das Ergebnis einer Bundestagswahl anzuerkennen? Altkanzler Gerhard Schröder war bei seiner Abwahl 2005 kurz versucht. Legendär sein Auftritt in der Elefantenrunde, in der er seine SPD zur stärksten Kraft reden wollte, während Angela Merkel entgeistert dreinschaute. „Wir müssen die Kirche doch mal im Dorf lassen“, trug Schröder vor. „Ich führe Gespräche und ich sage Ihnen voraus, die werden erfolgreich sein“, legte er im Brustton der Überzeugung nach. Edmund Stoiber (CSU) hatte sich drei Jahre zuvor voreilig zum Wahlsieger ausgerufen und war damit böse gescheitert, weil ihn Schröder auf den letzten Metern abfing. Doch die beiden Alphamänner fügten sich schließlich ihrem Schicksal und erkannten ihre Niederlage ohne juristische Winkelzüge an.
Das liegt ursächlich daran, dass die Wahlprüfung in Deutschland anders läuft als in den USA. Sie ist erst nach der Wahl möglich. „Das Instrument einer gerichtlichen einstweiligen Anordnung ist im Wahlrecht hierzulande nicht vorgesehen“, erklärt Bastian Stemmer aus dem Büro des Bundeswahlleiters. Der Jurist befasst sich genau mit den Fragen, die sich um die Rechtmäßigkeit von Wahlen drehen. Kein Kandidat kann hierzulande ein Gericht anrufen, um kurzfristig Einfluss auf die Auszählung vorzunehmen.
Bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten können Beschwerden zunächst binnen zwei Monaten nach dem Wahltag schriftlich an das Parlament gemeldet werden. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht dazu. „Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages“, heißt es dazu im Grundgesetz in Artikel 41. Dort nimmt sich der Wahlprüfungsausschuss der Fälle an. Gab es bei der Bundestagswahl 1949 genau 22 Einsprüche, stieg deren Zahl bei den Wahlen 1980 auf 57. Bei den Wahlen zum Bundestag im Jahr 2013 gingen 224 Einsprüche ein. Für die Kläger ist damit der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft, sie können sich in einer zweiten Stufe an das Bundesverfassungsgericht wenden. So ist es im Artikel 41 weiter geregelt. Im Extremfall könnten die höchsten deutschen Richter eine Wiederholung der Wahl in einzelnen Wahlkreisen oder sogar im ganzen Land anordnen. Dazu ist es aber in der Geschichte der Bundesrepublik bisher noch nicht gekommen. Das Verfassungsgericht hat bislang noch in keinem Fall eine Bundestagswahl ganz oder teilweise für ungültig erklärt.
Wie jeder Wahlberechtigte das Recht dazu hat, den Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl dem Parlament anzuzeigen, hat er oder sie auch das Recht, die Stimmabgabe in einem Wahllokal zu beobachten. Lediglich das Setzen der Kreuze in der Wahlkabine
Stoiber hatte 2002 schon das Sektglas in der Hand
Geheim ist lediglich der Moment in der Wahlkabine
ist geheim, ansonsten gilt das Prinzip der Öffentlichkeit.
Anders als in einigen Bundesstaaten der USA werden nur diejenigen Briefwahlstimmen bei der Auszählung berücksichtigt, die bis 18 Uhr im Wahllokal ankommen. Später eintreffende Briefe verfallen.
Was auch das deutsche Recht in Zukunft nicht verhindern könnte, sind Kandidaten vom Schlage Trumps, die Zweifel säen am fairen Auszählen, die Betrug wittern und den Prozess schlechtreden. Bisher ist Deutschland davon verschont geblieben. Die größeren Parteien haben die Resultate akzeptiert.