Vom Acker zum Baugrundstück
Gastbeitrag Flächennutzung zwischen Ankündigung und Umsetzung: Welche Hürden ein neues Baugebiet nehmen muss, zeigt das Baugebiet „Schillstraße“an den Augsburger Lechauen
„Die Stadt Augsburg entwickelt ein neues Baugebiet.“Mit dieser Ankündigung steigt bei vielen Bauwilligen zunächst die Vorfreude darauf, zeitnah den Traum vom eigenen Haus mit Garten verwirklichen zu können. Unmittelbar darauf erreichen die Liegenschaftsverwaltung erste Anfragen nach der Verfügbarkeit und den Preisen für die Grundstücke. Doch zwischen der ersten Ankündigung und der Umsetzung liegen viele Entwicklungsschritte, die ihre Zeit brauchen. Diese sind nötig, um alle Interessengruppen einzubeziehen und in einem sorgfältigen Verfahren eine qualitative Umsetzung zu gewährleisten. Wie der Ablauf ist, verdeutlicht in der Fuggerstadt das Baugebiet „Schillstraße“.
Obwohl der Stadt Augsburg in ihrem Gebietsbereich die Planungshoheit obliegt, ist auch sie an die Vorgaben des Baugesetzbuches gebunden. Sofern im Flächennutzungsplan das zu entwickelnde Gebiet als Wohnbaufläche dargestellt ist, wird in der Regel über einen Bebauungsplan das Maß („wie viel“) und die Art („was darf ich bauen“) der möglichen Bebauung geregelt. Den förmlichen Auftakt bildet dabei der Aufstellungsbeschluss des Stadtrates. Bis zum endgültigen Satzungsbeschluss muss dieser Plan ein festgelegtes Verfahren durchlaufen, indem neben den Trägern öffentlicher Belange auch die Öffentlichkeit zu beteiligen ist.
Der Aufstellungsbeschluss bildet somit den Startschuss. Ist die Ankündigung eines Bebauungsplanverfahrens für Bauwillige eine durchwegs frohe Botschaft, löst diese Mitteilung jedoch nicht bei allen Beteiligten eine vorbehaltlose Freudenstimmung aus. Es gilt, verschiedenste Interessen aus den Bereichen Naturschutz, Immissionsschutz, Erschließung, Infrastruktur und Nachbarrecht zu vereinbaren. Dies erfolgt im Rahmen mehrerer Beteiligungsrunden.
Ein aufwendiges Verfahren
Nach sorgfältiger Abwägung der eingehenden Stellungnahmen und Bedenken befasst sich erneut der Stadtrat damit. Berechtigte Einwendungen und Änderungsvorschläge sind in die Planungen aufzunehmen, bevor letztendlich wiederum durch den Stadtrat der Satzungsbeschluss erfolgt. Dieses stark vereinfacht dargestellte Prozedere erfordert Zeit und Sorgfalt. Fehler hierbei führen zwangsläufig zu einer Verlängerung des ohnehin aufwendigen Verfahrens, das im Regelfall etwa zwei Jahre benötigt.
Doch auch nach dem Satzungsbeschluss ist bis zum ersten Spatenstich der künftigen Bauherren noch etwas Geduld gefordert. Die zukünftigen Bauplätze müssen an die bestehende Infrastruktur angeschlossen werden. Dazu sind die Sparten Kanal, Wasser, Gas und Telekommunikation im Erdreich zu verlegen und der Anschluss an das Straßennetz herzustellen. Für weitere Verzögerungen können dabei unliebsame Überraschungen in Form von Altlasten sorgen, die ausgehoben, beprobt und anschließend abtransportiert werden müssen. Archäologische Funde führen gelegentlich zu Verzögerungen, die oftmals nicht vorhersehbar waren.
Bis zur Vermarktung entstehender Baugrundstücke können also zum Teil mehrere Jahre vergehen. In die anfängliche Euphorie mischen sich so schnell erste Enttäuschungen. Das Liegenschaftsamt der Stadt Augsburg arbeitet jedoch mit Hochdruck an der Vermarktung neuer
Baugrundstücke, wie beispielsweise dem Baugebiet an der Schillstraße. Voraussichtlich Mitte 2021 sollen dort zwölf Baugrundstücke vermarktet werden können. Dies ist Teil der „Offensive Wohnraum Augsburg“. Diese hat zum Ziel, Wohnen für alle zu schaffen. Denn der Nachfragedruck nach Wohnraum in der Stadt Augsburg ist hoch. ⓘ
Mehr Infos
Die Offensive Wohnraum Augsburg be steht aus fünf Säulen zur Verbesserung, Stabilisierung und Aktivierung der Wohnsituation in Augsburg.
» Weitere Informationen demnächst hier: augsburg.de/offensivewohnraum