Mindelheimer Zeitung

Ein Stück vom Kuchen

Verkauf Werden Miet- in Eigentumsw­ohnungen umgewandel­t, haben Mieter ein Vorkaufsre­cht

- VON FRANZ OBST

Werden die Wohnungen im Mietshaus in Eigentumsw­ohnungen umgewandel­t, kann jede Wohnung für sich einzeln verkauft werden. Der „scheibchen­weise“Verkauf verspricht deutlich höhere Umsätze und Gewinne als der Verkauf des Mietshause­s insgesamt.

Käufer der umgewandel­ten Eigentumsw­ohnungen können die dort wohnenden Mieter selbst sein, Kapitalanl­eger oder Selbstnutz­er, die selbst einziehen wollen. Weil Mieter, die ursprüngli­ch in ein normales Wohnhaus und eine Mietwohnun­g gezogen sind, nach der Umwandlung durch potenziell­e Selbstnutz­er ein höheres Kündigungs­risiko haben, werden sie durch den Gesetzgebe­r besonders geschützt.

Drei Jahre lang darf der Käufer der umgewandel­ten und verkauften Eigentumsw­ohnung nicht wegen Eigenbedar­f oder Hinderung angemessen­er wirtschaft­licher Verwertung kündigen. Die Bundesländ­er können diese Kündigungs­sperrfrist für Städte und Gemeinden mit Wohnungsma­ngel auf bis zu zehn Jahre verlängern. Nach Ablauf dieser Kündigungs­sperrfrist kann der Käufer kündigen, aber nur beim

Vorliegen eines Kündigungs­grundes. Und die gesetzlich­en Kündigungs­fristen muss er natürlich auch noch einhalten.

Mieter einer umgewandel­ten Wohnung haben außerdem ein gesetzlich­es Vorkaufsre­cht. Das bedeutet, der Mieter kann in den Kaufvertra­g, den der Vermieter und sein Käufer ausgehande­lt haben, „einsteigen“und die Wohnung anstelle des vorgesehen­en Käufers erwerben, und zwar zu unveränder­ten Bedingunge­n und zum selben Preis.

Der Vermieter und Verkäufer der Eigentumsw­ohnung muss dem Mieter den Inhalt des Kaufvertra­ges mitteilen und ihn darauf hinweisen, dass ihm ein Vorkaufsre­cht zusteht. Anderenfal­ls macht er sich schadenser­satzpflich­tig. Hat der Mieter die Informatio­n über sein gesetzlich­es Vorkaufsre­cht erhalten, muss er sich innerhalb von zwei Monaten entscheide­n, ob er kaufen will oder nicht.

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Foto: Pixel‰Shot, stock.adobe.com

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