Marktrat bleibt hart bei Tempo 30 in der Uferstraße
Gemeinderat I Anlieger wünschen sich ein Tempolimit, um den Verkehr zu bremsen. Doch da muss erst das Landratsamt zustimmen
Türkheim Der Marktrat will ein Tempolimit von maximal 30 km/h in der Uferstraße durchsetzen. Zu diesem Beschluss gelangte das Gremium in seiner jüngsten Sitzung nach langer Diskussion. Bürgermeister Christian Kähler wurde beauftragt, diesen Beschluss dem Landratsamt vorzutragen. Denn bei Verkehrsentscheidungen ist die Kommune nicht autark, das Landratsamt als übergeordnete Behörde muss diese Beschlüsse auf Rechtmäßigkeit überprüfen. Und da gibt es gelinde gesagt noch Gesprächsbedarf, wie der Bürgermeister bei der Sitzung mitteilte.
Das Thema Uferstraße drückt die Türkheimer schon länger. Es werde zu schnell gefahren und überhaupt nehme der Verkehr nicht zuletzt wegen des Gewerbegebietes im Norden von Jahr zu Jahr zu, so die Klagen vonseiten der Anwohner. Dies werde von der Gemeinde auch nicht bestritten, meinte der Bürgermeister
Bürgermeister war deshalb schon mehrfach im Landratsamt vorstellig
zu Beginn der Debatte, der auch einige Anlieger beiwohnten. Nur sei der Wunsch nach einer Begrenzung auf 30 Stundenkilometer nicht so einfach durchzusetzen. Kähler meinte auch, dass die Uferstraße durch ihren geraden Verlauf zum Rasen einlade. Er sei mehrmals im Landratsamt vorstellig geworden, der Schriftverkehr fülle bereits mehrere Ordner.
Das Hauptargument gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung sei die Tatsache, dass es insgesamt sechs Einmündungen in die Uferstraße gebe. Bis zu drei Kreuzungen gestehe der Gesetzgeber per Straßenverkehrsordnung bei Tempo 30 der Uferstraße einer vorfahrtsberechtigten Verkehrsführung zu. Bei mehr Einmündungen müsse das ganze System auf „Rechts-vorLinks“umgestellt werden. Das Landratsamt sei der Meinung, dass eine derartige Regelung noch mehr Gefahrenstellen schaffen würde.
Das ständige Abbremsen und Anfahren würde weiter die Lärmbelästigung steigern. Kähler erinnerte aber daran, dass man in Türkheim noch mehr Straßen mit einer derartigen Gefahrenlage habe. Er regte deshalb an, sich Gedanken über ein Verkehrskonzept zu machen und gegebenenfalls ein Fachbüro einzuschalten. Er habe auch schon als Mindestforderung eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Nacht, also von 22 bis 6 Uhr, angeregt. Als weitere Maßnahme könnten Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden, denn frühere Untersuchungen hätten gezeigt, dass die 50 Kilometer selten eingehalten werden.
Der Einbau einer ständigen Messstation würde aber rund 140.000 Euro kosten. „Was also tun?“, meinte der Bürgermeister und gab das Wort an seine Räte weiter. Josef Vogel (Freie Wähler) beharrte darauf: Ziel müsse eine 30-Kilometerbegrenzung sein. Er brachte aber auch Fahrbahnverengungen ins Spiel, um die Geschwindigkeit zu drosseln.
Stefan Gaschler (CSU) meinte etwas fatalistisch, wie solle die Gemeinde eine 30-Kilometer-Begrenzung durchsetzen können, wenn man heute schon die 50 Kilometer nicht erreiche? Weiter befürchtete er eine Verlagerung des Verkehres in andere Straßen. Sein Fraktionskollege Jens Gaiser sah dies ebenso. „Wir brauchen Rechtssicherheit,“ so seine Forderung und stellte damit die Frage, was durchsetzbar sei. Katastrophal wäre, wenn Strafen wegen zu schnellen Fahrens aufgrund der Rechtssicherheit nicht umgesetzt werden könnten.
Marktbaumeister Christian Schinnagel hatte noch eine andere Idee. Er erinnerte daran, dass in Baden Württemberg der Autofahrer mit einer Vielzahl von sogenannten Starenkästen konfrontiert werde. Dabei würden die Messgeräte von einem Kasten in den anderen gebracht, denn man könne die teure Messtechnik nicht in jedem Kasten vorhalten.
Myriam Erhardt (Wählervereinigung) wie auch 3. Bürgermeisterin Gudrun Kissinger-Schneider (Grüne) meinten, man solle die 30-Kilometerbeschränkung auf alle Fälle ausprobieren. Und auch Zweiter Bürgermeister Franz Haugg (Freie Wähler) betonte, dass man durch die 30 Kilometer-Beschränkung auf alle Fälle dafür sorge, dass insgesamt langsamer gefahren werde.
Michaela Vaitl-Scherer (Wählervereingung) war der Meinung, man soll eine Entscheidung nicht auf die lange Bank schieben. Der Bürgermeister solle nochmals im Landratsamt alle Möglichkeiten ausloten und bei der nächsten Sitzung am 3. Dezember müsse eine Entscheidung fallen. Dies sah der gesamte Marktrat ebenso.