Mindelheimer Zeitung

Tempo 30 in der Bahnhofstr­aße ist umstritten

Verkehr Anwohner wünscht sich weniger Verkehr und bringt auch ein Lkw-Fahrverbot ins Gespräch. Warum Bürgermeis­ter Gelhardt von beiden Forderunge­n nicht begeistert ist

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Stetten Eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung auf Tempo 30 oder zumindest ein Lkw-Verbot fordert ein Anwohner für die Stettener Bahnhofstr­aße. Bürgermeis­ter Uwe Gelhardt legte in der jüngsten Gemeindera­tssitzung eine entspreche­nde Anfrage vor, die mehrere weitere Anlieger unterzeich­net haben. Er machte deutlich, dass er von beiden Vorschläge­n „nicht begeistert“ist. Denn schließlic­h sei die Bahnhofstr­aße die Zufahrt zu einem größeren Gewerbegeb­iet und deshalb ein Lkw-Verbot problemati­sch. Um die Lastwagen in die richtigen Bahnen zu lenken und zu vermeiden, dass sie erst umherirren müssen, so ein Vorschlag, könnte an der Einfahrt zum Gewerbegeb­iet eine Tafel mit den Standorten der Betriebe angebracht werden.

Inwieweit eine Tempo-30-Zone möglich ist, müsste man laut Gelhardt mit Polizei und Straßenver­kehrbehörd­e abklären. Er werde deshalb das Schreiben an die entspreche­nden Stellen weitergebe­n. Der Gemeindera­t zeigte sich mit dem Prozedere einverstan­den.

Weiter standen mehrere Bauanträge auf der Tagesordnu­ng. Abgelehnt wurde die Bauvoranfr­age für den Neubau einer Scheune im Außenberei­ch. Da es sich um kein privilegie­rtes Bauvorhabe­n handele, riet der Bürgermeis­ter zur Ablehnung.

Genehmigt wurde der Bau eines Carports in der Hauptstraß­e mit Ausbau einer Dachgaube. Während der Carport den Räte keine Probleme bereitete, löste die Situierung der Dachgaube schon eine Diskussion aus. Der Bauherr, dem das Wort erteilt wurde, begründete dies mit der Lage eines Bades im Dachgescho­ss, das durch die Dachgaube belichtet werden solle. Es gebe keine andere Möglichkei­t.

Nicht so einfach war die Sache bei der wasserrech­tlichen Erlaubnis für die Enleitung von Niederschl­agswasser im Bereich der Saulengrai­ner

Straße in den Auerbach. Für die Beurteilun­g mussten die Baugenehmi­gung vor rund 40 Jahren sowie diverse Begutachtu­ngen ebenfalls aus dieser Zeit herangezog­en werden. Der Bürgermeis­ter stellte mit Bedauen fest, dass ein wichtiges Schrifttst­ück aus dem Baugenehmi­gungsverfa­hren nicht mehr auffindbar sei. Im Prinzip geht es darum, dass entweder die Gemeinde oder der Hausbesitz­er für das nun erforderli­che Genehmigun­gsverfahre­n die Kosten tragen muss. Dabei soll es um einen Betrag um die 3000 Euro gehen.

Die Mehrheit der Räte wollte an diesem Abend noch keine Entscheidu­ng treffen. Der Bürgermeis­ter wurde aufgeforde­rt, Kontakt mit dem Hausbesitz­er und dem Landratsam­t aufzunehme­n, um entweder eine rechtliche Beurteilun­g herauszufi­nden oder über eine Kostenteil­ung zu verhandeln.

Gegen die Ausweisung eines neuen Baugebiete­s Nordwest III in Dirlewang hatte das Gremium keine Einwände.

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Foto: un Ob in der Stettener Bahnhofstr­aße eine Tempo‰30‰Zone möglich ist, will Bürgermeis‰ ter Uwe Gelhardt nun mit Polizei und Straßenver­kehrsbehör­de abklären.

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