Tempo 30 in der Bahnhofstraße ist umstritten
Verkehr Anwohner wünscht sich weniger Verkehr und bringt auch ein Lkw-Fahrverbot ins Gespräch. Warum Bürgermeister Gelhardt von beiden Forderungen nicht begeistert ist
Stetten Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 oder zumindest ein Lkw-Verbot fordert ein Anwohner für die Stettener Bahnhofstraße. Bürgermeister Uwe Gelhardt legte in der jüngsten Gemeinderatssitzung eine entsprechende Anfrage vor, die mehrere weitere Anlieger unterzeichnet haben. Er machte deutlich, dass er von beiden Vorschlägen „nicht begeistert“ist. Denn schließlich sei die Bahnhofstraße die Zufahrt zu einem größeren Gewerbegebiet und deshalb ein Lkw-Verbot problematisch. Um die Lastwagen in die richtigen Bahnen zu lenken und zu vermeiden, dass sie erst umherirren müssen, so ein Vorschlag, könnte an der Einfahrt zum Gewerbegebiet eine Tafel mit den Standorten der Betriebe angebracht werden.
Inwieweit eine Tempo-30-Zone möglich ist, müsste man laut Gelhardt mit Polizei und Straßenverkehrbehörde abklären. Er werde deshalb das Schreiben an die entsprechenden Stellen weitergeben. Der Gemeinderat zeigte sich mit dem Prozedere einverstanden.
Weiter standen mehrere Bauanträge auf der Tagesordnung. Abgelehnt wurde die Bauvoranfrage für den Neubau einer Scheune im Außenbereich. Da es sich um kein privilegiertes Bauvorhaben handele, riet der Bürgermeister zur Ablehnung.
Genehmigt wurde der Bau eines Carports in der Hauptstraße mit Ausbau einer Dachgaube. Während der Carport den Räte keine Probleme bereitete, löste die Situierung der Dachgaube schon eine Diskussion aus. Der Bauherr, dem das Wort erteilt wurde, begründete dies mit der Lage eines Bades im Dachgeschoss, das durch die Dachgaube belichtet werden solle. Es gebe keine andere Möglichkeit.
Nicht so einfach war die Sache bei der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Enleitung von Niederschlagswasser im Bereich der Saulengrainer
Straße in den Auerbach. Für die Beurteilung mussten die Baugenehmigung vor rund 40 Jahren sowie diverse Begutachtungen ebenfalls aus dieser Zeit herangezogen werden. Der Bürgermeister stellte mit Bedauen fest, dass ein wichtiges Schrifttstück aus dem Baugenehmigungsverfahren nicht mehr auffindbar sei. Im Prinzip geht es darum, dass entweder die Gemeinde oder der Hausbesitzer für das nun erforderliche Genehmigungsverfahren die Kosten tragen muss. Dabei soll es um einen Betrag um die 3000 Euro gehen.
Die Mehrheit der Räte wollte an diesem Abend noch keine Entscheidung treffen. Der Bürgermeister wurde aufgefordert, Kontakt mit dem Hausbesitzer und dem Landratsamt aufzunehmen, um entweder eine rechtliche Beurteilung herauszufinden oder über eine Kostenteilung zu verhandeln.
Gegen die Ausweisung eines neuen Baugebietes Nordwest III in Dirlewang hatte das Gremium keine Einwände.