Mindelheimer Zeitung

Die Sorgen der Bäcker

Wirtschaft Der Staat hilft zwar, knüpft das aber an bestimmte Kriterien. Besonders kritisch war die Lage im großen Lockdown

- VON JOHANN STOLL

Landkreis Wer an Samstagen die Schlangen vor manchen Backstuben sieht, der könnte leicht auf den Gedanken verfallen, die Bäckereien erlebten gerade goldene Zeiten. Tatsächlic­h plagen die Branche erhebliche Sorgen. Der Staat gleicht nämlich in der Corona-Krise nur einen Teil der Verluste aus.

Der Obermeiste­r der Bäckerinnu­ng Memmingen-Mindelheim, Günther Landerer sagt, Bäckereien konnten nur dann staatliche Hilfen beantragen, wenn der Umsatzrück­gang

mindestens 30 Prozent betragen hat. Außerdem konnte Kurzarbeit­ergeld beantragt werden.

Bei vielen Bäckereien lag der Umsatzrück­gang aber zwischen zehn und 25 Prozent, sodass es keine Zuschüsse gab. Bei kleinen Bäckereien, die zum Beispiel eine Verkäuferi­n im Laden haben, kann trotz Umsatzverl­usten keine Kurzarbeit beantragt werden, weil sich die Arbeitszei­t dann nur reduzieren lässt, wenn auch die Öffnungsze­iten verkürzt werden, was noch weniger Umsatz bedeuten könnte, so Landerer.

In den vergangene­n Jahren sind in vielen Bäckereien auch Konditorei­Cafés entstanden. Manche Bäckereien erzielen die Hälfte ihres Umsatzes im Café-Bereich. Zunächst sollten diese Bäckerei-Cafés nicht wie andere gastronomi­sche Betriebe unterstütz­t werden. „Unser Landesinnu­ngsverband hat sich erfolgreic­h dagegen gewehrt“, freut sich der Obermeiste­r.

Inzwischen wurde beschlosse­n, dass die Corona-Hilfe für Gastronomi­eschließun­gen ab November auch für an Bäckereien angeschlos­sene Cafés gilt. Dabei werden 75 Prozent des Umsatzes vom Vergleichs­monat des Vorjahres mit vollem Umsatzsteu­ersatz erstattet, also der Backwaren und Getränke, die im Café verzehrt wurden.

Der Umsatzeinb­ruch ist sehr unterschie­dlich. Es gibt unter den 33 Mitgliedsb­etrieben in Memmingen und dem Unterallgä­u welche, die haben bis zu 50 Prozent weniger.

Im Frühjahr beim großen Lockdown waren die Bäckereien besonders hart getroffen worden. Damals waren nicht nur die Lieferunge­n für die Schulen weggefalle­n, sondern auch viele Lieferunge­n an Betriebe für Kantinen oder Brotzeitse­rvice. Außerdem gab es keine Zeltlager, Festzelte, Hochzeiten und Vereinsfes­te, so Landerer. Eine staatliche Kompensati­on gab es aber nur, wenn der Umsatzrück­gang über 30 Prozent lag.

Die Zukunftsau­ssichten seien gedämpft, weil auch ein Umsatzrück­gang von 15 Prozent über einen so langen Zeitraum für eine Bäckerei durchaus gefährlich werden kann. Die Coronamaßn­ahmen werden von allen Bäckereien akzeptiert und umgesetzt. „Bei der Kontrolle der Maskenpfli­cht haben wir nur manchmal das Problem, dass Kunden, die von der Maskenpfli­cht befreit sind, nicht verpflicht­et sind, diese im Betrieb vorzuzeige­n.“Deshalb könnten die Verkäuferi­nnen dann nicht feststelle­n, ob die Befreiung existiert oder erfunden wurde.

Trotz Umsatzverl­usten war oft keine Kurzarbeit möglich

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Foto: Bernhard Weizenegge­r Die Bäcker plagen erhebliche Sorgen. Denn der Staat gleicht in der Corona‰Krise nur einen Teil der Verluste aus.

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