Die Sorgen der Bäcker
Wirtschaft Der Staat hilft zwar, knüpft das aber an bestimmte Kriterien. Besonders kritisch war die Lage im großen Lockdown
Landkreis Wer an Samstagen die Schlangen vor manchen Backstuben sieht, der könnte leicht auf den Gedanken verfallen, die Bäckereien erlebten gerade goldene Zeiten. Tatsächlich plagen die Branche erhebliche Sorgen. Der Staat gleicht nämlich in der Corona-Krise nur einen Teil der Verluste aus.
Der Obermeister der Bäckerinnung Memmingen-Mindelheim, Günther Landerer sagt, Bäckereien konnten nur dann staatliche Hilfen beantragen, wenn der Umsatzrückgang
mindestens 30 Prozent betragen hat. Außerdem konnte Kurzarbeitergeld beantragt werden.
Bei vielen Bäckereien lag der Umsatzrückgang aber zwischen zehn und 25 Prozent, sodass es keine Zuschüsse gab. Bei kleinen Bäckereien, die zum Beispiel eine Verkäuferin im Laden haben, kann trotz Umsatzverlusten keine Kurzarbeit beantragt werden, weil sich die Arbeitszeit dann nur reduzieren lässt, wenn auch die Öffnungszeiten verkürzt werden, was noch weniger Umsatz bedeuten könnte, so Landerer.
In den vergangenen Jahren sind in vielen Bäckereien auch KonditoreiCafés entstanden. Manche Bäckereien erzielen die Hälfte ihres Umsatzes im Café-Bereich. Zunächst sollten diese Bäckerei-Cafés nicht wie andere gastronomische Betriebe unterstützt werden. „Unser Landesinnungsverband hat sich erfolgreich dagegen gewehrt“, freut sich der Obermeister.
Inzwischen wurde beschlossen, dass die Corona-Hilfe für Gastronomieschließungen ab November auch für an Bäckereien angeschlossene Cafés gilt. Dabei werden 75 Prozent des Umsatzes vom Vergleichsmonat des Vorjahres mit vollem Umsatzsteuersatz erstattet, also der Backwaren und Getränke, die im Café verzehrt wurden.
Der Umsatzeinbruch ist sehr unterschiedlich. Es gibt unter den 33 Mitgliedsbetrieben in Memmingen und dem Unterallgäu welche, die haben bis zu 50 Prozent weniger.
Im Frühjahr beim großen Lockdown waren die Bäckereien besonders hart getroffen worden. Damals waren nicht nur die Lieferungen für die Schulen weggefallen, sondern auch viele Lieferungen an Betriebe für Kantinen oder Brotzeitservice. Außerdem gab es keine Zeltlager, Festzelte, Hochzeiten und Vereinsfeste, so Landerer. Eine staatliche Kompensation gab es aber nur, wenn der Umsatzrückgang über 30 Prozent lag.
Die Zukunftsaussichten seien gedämpft, weil auch ein Umsatzrückgang von 15 Prozent über einen so langen Zeitraum für eine Bäckerei durchaus gefährlich werden kann. Die Coronamaßnahmen werden von allen Bäckereien akzeptiert und umgesetzt. „Bei der Kontrolle der Maskenpflicht haben wir nur manchmal das Problem, dass Kunden, die von der Maskenpflicht befreit sind, nicht verpflichtet sind, diese im Betrieb vorzuzeigen.“Deshalb könnten die Verkäuferinnen dann nicht feststellen, ob die Befreiung existiert oder erfunden wurde.
Trotz Umsatzverlusten war oft keine Kurzarbeit möglich