Und wer kontrolliert?
Satzung Die Stadt regelt detailliert, wie viele Stellplätze für Pkw und Fahrräder jeder Hausbesitzer bereitstellen muss
Mindelheim Die Stadt Mindelheim hat nach rund 30 Jahren ihre Stellplatzsatzung neu gefasst. Wichtigste Änderung: Es gibt nun auch eine Stellplatzpflicht für Fahrräder in Mehrfamilienhäusern.
Nicht ausdrücklich verlangt werden Abstellmöglichkeiten bei Einfamilienund Doppelhäusern. Da geht die Verwaltung davon aus, dass Fahrräder Platz finden können. Bei Mehrfamilienhäusern sollen die Räder in Tiefgaragen abgestellt werden. Detailliert ist in der Satzung für 70 Nutzungskategorien aufgelistet, wie viele Stellplätze für Pkw und Räder nachgewiesen werden müssen.
Michael Gerle (BG) meinte, die
Stadt solle mit gutem Beispiel voran gehen und selbst Fahrradabstellplätze schaffen, etwa am Sportplatz oder am Friedhof. Er fragte, wer das alles kontrollieren soll. Und er störte sich wie Dietmar Wagner (Freie) an der Drohkulisse, dass für Verstöße bis zu 500.000 Euro Bußgeld fällig werden könnten. Wagner sagte, es gehe da um die Existenz von Bauwerbern.
Bürgermeister Stephan Winter versuchte zu beruhigen. Ein Bußgeld richte sich immer nach der Schwere eines Verstoßes. „Manche Bauherren brauchen aber einen Ansporn über den Geldbeutel“, formulierte er. Bei einem Bauvorhaben über mehrere Millionen Euro wäre ein Bußgeld über ein paar hundert Euro wirkungslos. Die Verwaltung könne aber nicht willkürlich handeln. Es gebe immer die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung.
Thomas Burtscher (Grüne) kritisierte, dass nicht auf oberirdische E-Ladestationen an Parkplätzen wert gelegt werde. Dies wäre zukunftsweisend gewesen. Immer mehr Besucher kämen schon mit einem E-Mobil. Michael Egger vom Bauamt nannte das eine „Abwägungsfrage“. Dies hätte zu finanziellen Mehrbelastungen geführt. Wohnen wäre damit teurer geworden. Die Stadt hatte sich extra noch die Meinung der Wohnbaugenossenschaft eingeholt.