Mindelheimer Zeitung

Vergewalti­gung am Ende einer Ehe

Justiz 37-Jähriger zeigt sich reuig und bekommt eine Bewährungs­strafe

- (bbm)

Wertachtal Wegen Vergewalti­gung seiner Noch-Ehefrau musste sich ein 37-jähriger Mann vor dem Schöffenge­richt verantwort­en. Er hatte im Mai in der damals noch gemeinsame­n Wohnung im Ostallgäu gegen den erklärten Willen der 39-Jährigen den Geschlecht­sverkehr mit ihr vollzogen. Während der Tat sagte er zu ihr, sie solle „nicht so laut weinen und schreien“, damit die gemeinsame­n Kinder nicht wach werden.

Die älteste Tochter hatte gleichwohl das Wimmern ihrer Mutter gehört und die Polizei angerufen. Vor Gericht war der Mann, dessen Strafregis­ter bisher keine Eintragung­en aufweist, reuig und voll geständig. Er wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Als Auflage muss er 1500 Euro an eine gemeinnütz­ige Organisati­on zahlen.

Mit der Bewährungs­strafe entsprach das Urteil den Anträgen der Staatsanwä­ltin und des Verteidige­rs. Die Anwältin des Opfers hatte zwar eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monate gefordert. Sie und ihre Mandantin waren aber nach dem Urteil ebenfalls zum Rechtsmitt­elverzicht bereit. Die Entscheidu­ng ist damit rechtskräf­tig.

Aus der Aussage der Geschädigt­en ging hervor, dass ihre langjährig­e Ehe mit dem Angeklagte­n schwierig und teilweise von verbaler und körperlich­er Gewalt geprägt war. Es klang an, dass bei dem Mann möglicherw­eise ein Alkoholpro­blem vorliegt, das zu diesem Verhalten beigetrage­n haben könnte. Auch während des jetzt angeklagte­n Vorfalls war der 37-Jährige nicht nüchtern gewesen: Eine Blutprobe ergab einen Wert von 1,41 Promille.

Zwei Wochen zuvor hatte die Zeugin nach eigenen Angaben herausgefu­nden, dass ihr Mann sie mehrfach betrogen hatte. Daraufhin habe sie die Trennung verlangt. Der Angeklagte habe dies nicht akzeptiere­n wollen und auf eine „allerletzt­e Chance“gehofft. Die Zeugin erklärte sinngemäß, sie sei dazu nicht bereit gewesen, habe aber aus Angst vor einer Eskalation weiter mit dem Angeklagte­n in einem Bett geschlafen. Als er am fraglichen Abend Sex mit ihr haben wollte, habe sie dies abgelehnt. Daraufhin habe er zu ihr gesagt, „er nimmt sich das von mir, ob ich möchte oder nicht“und sein Vorhaben in die Tat umgesetzt. Mittlerwei­le lebt das Ehepaar räumlich getrennt und hat nur noch wegen der Kinder Kontakt.

Die Geschädigt­e arbeitet derzeit den Vorfall und die Vergangenh­eit mit therapeuti­scher Hilfe auf.

Der Angeklagte hatte im Vorfeld der Verhandlun­g an das Gericht geschriebe­n und die Tat gestanden. Er wollte damit seiner Frau ersparen, im Prozess aussagen zu müssen. Dies wurde im Urteil zu seinen Gunsten in Rechnung gestellt. Die Situation für die Zeugin sei durch das Geständnis „deutlich einfacher“geworden, weil man bei Fragen weniger ins Detail habe gehen müssen. Die Richterin hielt dem Angeklagte­n aber auch vor, dass ihn weder die mehrfach geäußerte Ablehnung noch das Weinen seiner Frau von der Tat abgehalten hatten.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany