Vergewaltigung am Ende einer Ehe
Justiz 37-Jähriger zeigt sich reuig und bekommt eine Bewährungsstrafe
Wertachtal Wegen Vergewaltigung seiner Noch-Ehefrau musste sich ein 37-jähriger Mann vor dem Schöffengericht verantworten. Er hatte im Mai in der damals noch gemeinsamen Wohnung im Ostallgäu gegen den erklärten Willen der 39-Jährigen den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen. Während der Tat sagte er zu ihr, sie solle „nicht so laut weinen und schreien“, damit die gemeinsamen Kinder nicht wach werden.
Die älteste Tochter hatte gleichwohl das Wimmern ihrer Mutter gehört und die Polizei angerufen. Vor Gericht war der Mann, dessen Strafregister bisher keine Eintragungen aufweist, reuig und voll geständig. Er wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Als Auflage muss er 1500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Mit der Bewährungsstrafe entsprach das Urteil den Anträgen der Staatsanwältin und des Verteidigers. Die Anwältin des Opfers hatte zwar eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monate gefordert. Sie und ihre Mandantin waren aber nach dem Urteil ebenfalls zum Rechtsmittelverzicht bereit. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.
Aus der Aussage der Geschädigten ging hervor, dass ihre langjährige Ehe mit dem Angeklagten schwierig und teilweise von verbaler und körperlicher Gewalt geprägt war. Es klang an, dass bei dem Mann möglicherweise ein Alkoholproblem vorliegt, das zu diesem Verhalten beigetragen haben könnte. Auch während des jetzt angeklagten Vorfalls war der 37-Jährige nicht nüchtern gewesen: Eine Blutprobe ergab einen Wert von 1,41 Promille.
Zwei Wochen zuvor hatte die Zeugin nach eigenen Angaben herausgefunden, dass ihr Mann sie mehrfach betrogen hatte. Daraufhin habe sie die Trennung verlangt. Der Angeklagte habe dies nicht akzeptieren wollen und auf eine „allerletzte Chance“gehofft. Die Zeugin erklärte sinngemäß, sie sei dazu nicht bereit gewesen, habe aber aus Angst vor einer Eskalation weiter mit dem Angeklagten in einem Bett geschlafen. Als er am fraglichen Abend Sex mit ihr haben wollte, habe sie dies abgelehnt. Daraufhin habe er zu ihr gesagt, „er nimmt sich das von mir, ob ich möchte oder nicht“und sein Vorhaben in die Tat umgesetzt. Mittlerweile lebt das Ehepaar räumlich getrennt und hat nur noch wegen der Kinder Kontakt.
Die Geschädigte arbeitet derzeit den Vorfall und die Vergangenheit mit therapeutischer Hilfe auf.
Der Angeklagte hatte im Vorfeld der Verhandlung an das Gericht geschrieben und die Tat gestanden. Er wollte damit seiner Frau ersparen, im Prozess aussagen zu müssen. Dies wurde im Urteil zu seinen Gunsten in Rechnung gestellt. Die Situation für die Zeugin sei durch das Geständnis „deutlich einfacher“geworden, weil man bei Fragen weniger ins Detail habe gehen müssen. Die Richterin hielt dem Angeklagten aber auch vor, dass ihn weder die mehrfach geäußerte Ablehnung noch das Weinen seiner Frau von der Tat abgehalten hatten.